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Frage geschrieben am 29.03.2010 21:18:32

Wer erstellt Vertrag das Urheber- und Verwertungsrecht im Bereich Medien betreffend?

Rechtsgebiet: Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1535
Guten Abend,
Ich betreibe seit diesem Jahr einen Kunst-Fundus, der sich fast auschließlich an die Film-und Fernsehbranche richtet.
Ich verleihe Kunst von zeitgenössischen Künstlern und gesammelte Werke, bei denen die Rechte geklärt sind. Ich benötige aber nun Verträge, die mit Künstlern gemacht werden müssen und mit Filmproduktionen, die über die Verwertungs- und oder Nutzungsrechte aufgeklärt sein wollen. Es gibt viele Muster im Umlauf, was mich eher verunsichert, als absichert.
Wer erstellt diese Verträge und wo finde ich wirklich eine umfassende Erklärung, die sich mit diesem Thema befasst. Vielen Dank im voraus für eine Antwort.
Weiteres dann ggf im Gespräch


Hinweis:
Achtung Archiv!
Diese Antwort ist vom 29.3.2010 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben wie folgt beantworte.
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen, so dass die Beratung innerhalb dieses Forums lediglich eine erste rechtliche Orientierung in der Sache darstellt und keinesfalls den Gang zu einem Kollegen vor Ort ersetzen kann.

Dies vorausgeschickt wird das Folgende ausgeführt:

In meiner elfjährigen Tätigkeit als Rechtsanwalt habe ich einschlägige Erfahrungen mit der Gestaltung und Überprüfung von Verträgen im Musikrecht (bspw. Künstervertrag, Produzentenvertrag, Filmproduktionsvertrag, Galerievertrag etc.) gemacht.

Im Internet können Sie vereinzelt Beiträge von Kollegen finden, die sich mit Verträgen im Bereich des Musik- und Medienrechts befassen.
Mit deren Einverständnis kann ich Ihnen Kollegen im Raum Remscheid und Umgebung nennen.
Die im Internet veröffentlichten Verträge sollten unter keinen Umständen übernommen werden. Hier bedarf es einer eingehenden Prüfung durch einen Kollegen.
Die Verträge müssen stets auf den Einzelfall angepasst werden.

Sie können aber selbstverständlich auch meine Dienste in Anspruch nehmen. In diesem Fall nehmen Sie doch bitte Kontakt über die unten mitgeteilte E-Mail-Adresse mit mir auf.

Ich hoffe, dass ich Ihnen in der Sache weiterhelfen konnte.
Für eine kostenlose Rückfrage stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.



Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 30.03.2010 07:55:00

Guten Morgen;
Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.
Was wird eine solche Vertragserstellung kosten. Ich benötige einen Vertrag, den ich mit den Künstlern mache und einen den ich mit den FP mache.
Natürlich wird es immer wieder "Fälle" geben, wo ein individuell zugeschnittener Vertrag notwendig wird.
Weitestgehend möchte ich durch diese zwei Verträge und meine AGB eine rechtliche Klarheit haben.
Wie gesagt: Verträge, die durch Anwälte von FP erstellt wurden, liegen vor. Vielleicht benötige ich auch nur eine "Rechteabtretung"
Welche Kosten kommen auf mich zu, wenn ich mich darin beraten lasse? Würde das zum Beispiel per Mail mit Ihnen (naürlich nicht in diesem Forum) gehen?

Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 30.03.2010 09:12:16

Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihren Nachtrag.

Selbstverständlich können Sie auch eine Beratung per E-Mail in Anspruch nehmen.

Bitte setzen Sie sich per E-Mail mit mir in Verbindung, damit ich Sie über die Kostenfrage (E-Mail-Beratung, Vertragserstellung etc.) aufklären kann.



Mit freundlichen Grüßen
RA K. Roth

www.kanzlei-roth.de
info@kanzlei-roth.de
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