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Frage geschrieben am 07.12.2010 14:08:15

Wenn nicht einverstanden mit Urteil,was ist zu beantragen?

Rechtsgebiet: Strafrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1102
Habe die v. AG Kulmbach staatl.eingesetzte Betreuerin m.Mutter wg.Lügen,Betrug u.Meineid be-
schuldigt.Sie hat mich bei d.Polizeiinspektion K.
angezeigt.Daraufhin wurde d.Staatsanwaltschaft in
B. tätig u.haben mich wg.Verleumdung angeklagt.Mein Pflichtverteidiger hat zu dieser Verhandlg. 6 Beweisanträge
gestellt.Ich will den Schadensersatz,den d.Betreuerin an mich verursacht hat,gleichzeitig mit einfordern.Frage:Wenn ich in dieser Verhandlg
nicht gleichzeitig m.finanziellen Schaden bekomme,muss ich dann in Berufung o.Revision gehen?Oder wissen
Sie andere Vergleichsurteile,in denen Personen gleichzeitig d. ihnen zugefügten Schaden in solch
einer Verhandlg.bekommen haben?
Mit freundl. Grüssen H.H.


Antwort geschrieben am 07.12.2010 14:25:56
Rechtsanwalt Dipl. Jurist Felix Hoffmeyer
Helenenstraße 42, 30519 Hannover, Tel: 0511 86699888, Fax: 0511 86699899
Strafrecht, Verkehrsrecht, Vertragsrecht, Kaufrecht, Internet und Computerrecht, Miet und Pachtrecht, Erbrecht, Verwaltungsrecht
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Sehr geehrter Herr H.,

da es sich bei dem jetzigen Verhandlungstermin um ein strafrechtliches Verfahren handelt, haben sie keine Möglichkeit den zivilrechtlichen Schadensersatz mit einzufordern, da hierfür die Zivilgerichte ausschließlich zuständig sind.

Sie sollten aber in der Strafverhandlung darauf Acht geben, dass die wesentlichen Fragen die einen solchen Schadensersatzanspruch beweisen können, auch der Zeugin gestellt werden und die Aussage damit im Protokoll festgehalten wird.

Einen derartigen zivilrechtlichen Anspruch hätte höchstens im Rahmen des ersten Verfahrens gegen die Betreuerin wegen Betruges mit geltend gemacht werden können, im Rahmen eines Adhäsionsverfahrens, 403ff. StPO, sodass Sie nunmehr vollständig auf ein anschließendes zivilrechtliches Verfahren angewiesen sind, sofern das Verfahren gegen die Betreuerin bereits rechtskräftig durch Beschluss/Urteil abgeschlossen ist.

Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.

Mit freundlichem Gruß

Felix Hoffmeyer
Rechtsanwalt

Doktorand an der Comenius University / Bratislava

Helenenstr. 42
30519 Hannover
Tel: 0511 86699888
Fax: 0511 86699899
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