364.803
Registrierte
Nutzer
Schneller und günstiger Rat vom Anwalt online.
Rechtsverbindlich: Antwort von einem Anwalt. Vertrauendwürdig: Kein Abo, keine Folgekosten.
Vertaulich:
E-Mail Beratung

Vertrauliche Rechtsberatung beim Anwalt Ihrer Wahl.

  • Dateien mitschicken
  • Kein Termin, kein Aufwand
  • ab 25 € mit dem Anwalt vereinbar
Topseller
Frag-einen-Anwalt.de

Einfacher geht es nicht, Das Original und Testsieger.

  • Frage online stellen
  • Ein Anwalt antwortet in 2 Stunden.
  • Beratung zu Ihrem Preis.
  • Ab 25 €
Sofort:
Telefonberatung

Jetzt sofort von einem Anwalt helfen lassen.

  • Sekundengenaue Abrechnung.
  • Später jederzeit anhören.
  • Ab 1,49 €/Min.
Beratungen vergleichen
135 Besucher online
 www.frag-einen-anwalt.de » Arbeitsrecht » Welcher Weg in die Selbständigkeit?
Schon bei uns registriert?
Bitte melden Sie sich an.
Nutzername


Passwort
Einloggen Passwort vergessen?

Oder mit einem Ihrer Konten:
Login via Facebook
 www.frag-einen-anwalt.de » Arbeitsrecht » Welcher Weg in die Selbständigkeit?

Welcher Weg in die Selbständigkeit?


03.07.2012 19:04 |
Preis: 55,00 € |

Arbeitsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt LL.M.; M.A. Michael Grübnau-Rieken


| in unter 2 Stunden

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich befinde mich in einem unbefristeten Angestelltenverhältnis, möchte mich jedoch Selbständig machen bzw. mit Kollegen eine Firma gründen. Ich möchte nun wissen welcher Weg der beste ist um das Arbeitsverhältnis zu beenden um entsprechende Unterstützung bei dem Vorhaben wie Arbeitslosengeld, Gründerzuschuss usw. zu erhalten. Aufgrund der Tatsache das momentan betriebsbedingte Kündigungen ausgesprochen werden, ist vielleicht auch ein Aufhebungsvertrag möglich. Ich habe bisher im Internet verschieden Möglichkeiten recherchiert, jedoch keine entsprechenden bzw. schlüssigen Antworten gefunden.

1. Man kündigt sein Arbeitsverhältnis: Im Normalfall würde dies eine Sperrfrist zur Folge haben, kann diese Sperrfrist wegfallen wenn man sich Hauptberuflich selbständig macht bzw. bekommt man das Arbeitslosengeld von Beginn an. Wenn man sofort mit der Selbständigkeit einen kleinen Teil verdient, wird dies dann auf das Arbeitslosengeld angerechnet?

2. Man bietet aufgrund der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens dem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag mit einer Abfindung an: Wie verhält sich das in diesem Fall mit der Sperrzeit, wenn man sich sofort Selbständig macht. Würde die Abfindung auf das Arbeitslosengeld angerechnet werden. Wenn man sofort mit der Selbständigkeit einen kleinen Teil verdient, wird dies dann auf das Arbeitslosengeld angerechnet?

Sehen Sie noch andere Wege?

Vielen Dank für die Beantwortung der Fragen

Mit freundlichen Grüßen
03.07.2012 | 19:44

Antwort

von

Rechtsanwalt LL.M.; M.A. Michael Grübnau-Rieken
232 Bewertungen
Sehr geehrter Ratsuchender,

besten Dank für die Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes gerne wie folgt beantworten möchte.

1. Man kündigt sein Arbeitsverhältnis: Im Normalfall würde dies eine Sperrfrist zur Folge haben, kann diese Sperrfrist wegfallen wenn man sich Hauptberuflich selbständig macht bzw. bekommt man das Arbeitslosengeld von Beginn an.

Wenn man sofort mit der Selbständigkeit einen kleinen Teil verdient, wird dies dann auf das Arbeitslosengeld angerechnet?

Nein, bei einer Verselbständigung steht immer noch die Sozialwidrigkeit aufgrund einer Eigenkündigung im Raum, die stets eine Sperrzeit auslöst, was der wichtigste Grund nach § 159 Abs. 1 Nr. 1 SGB III ist.

Wenn Sie Arbeitslosengeld beziehen dürfen Sie gem. § 155 SGB III 165 € monatlich anrechnungsfrei hinzu verdienen außer in Fällen, wenn Ihnen ein Gründungszuschuss bewilligt wurde. Dann erhalten Sie das Arbeitslosengeld und können die Betriebseinnahmen für sich vereinnahmen.

2. Man bietet aufgrund der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens dem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag mit einer Abfindung an: Wie verhält sich das in diesem Fall mit der Sperrzeit, wenn man sich sofort Selbständig macht. Würde die Abfindung auf das Arbeitslosengeld angerechnet werden. Wenn man sofort mit der Selbständigkeit einen kleinen Teil verdient, wird dies dann auf das Arbeitslosengeld angerechnet?

Eine Abfindung kann gem. § 158 SGB III zu einer Sperrzeit führen. Muss aber nicht unbedingt der Fall sein.

Wichtig ist, dass im Aufhebungsvertrag zum einen steht, dass die Kündigung arbeitgeberseitig ohnehin erfolgt wäre (aufgrund der wirtschaftlichen Situation).

Weiterhin muss die Aufhebungsfrist synchron sein mit der vertraglichen oder tariflichen Kündigungsfrist. Dann wird keine Sperrzeit ausgelöst.

Allerdings darf die Höhe der Abfindung nicht die Höhe eines halben Monatsverdienstes pro Jahr der Betriebzugehörigkeit überschreiten.

Aber auch hier wieder das Problem, da nach § 4 SGB III der Vorrang der Vermittlung in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis besteht.

Die Abfindung wird zwar nicht angerechnet, es gibt aber wieder Probleme beim Hinzuverdienst.

Ich würde Ihnen daher eher einen Aufhebungsvertrag empfehlen mit einem in der Zukunft liegenden Austrittstermin. Dies teilen Sie der BA mit, melden sich dann arbeitsuchend und gleichzeitig beantragen Sie die Förderung durch einen Gründungszuschuss. Allerdings möchte ich bereits jetzt darauf hinweisen, dass dies nur noch eine Ermessensentscheidung der BA ist.

Die BA missbraucht dies derzeit, um Gründungszuschüsse abzulehnen unter anderem auch, um die Anrechnungsregeln des § 155 SGB III auf das Arbeitslosengeld greifen zu lassen.


Ich hoffe, hnen einen ersten Überblick über die Rechtslage gegeben haben zu können.

Bitte bedenken Sie, dass meine Einschätzung ausschließlich auf Ihren Angaben beruht.


Im Falle einer weiteren, anwaltlichen Mandantierung würde ich mich freuen, wenn Sie mich beauftragen würden.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Grübnau-Rieken LL.M.; M.A.
Master of Laws, Magister Artium
Rechtsanwalt

Dozent im Bereich Sozialrecht, Haftungs- und Vertragsrecht

ANTWORT VON
Rechtsanwalt LL.M.; M.A. Michael Grübnau-Rieken
Jever

232 Bewertungen
FACHGEBIETE
Mietrecht, Sozialrecht, Zivilrecht, Vertragsrecht, allgemein, Kaufrecht, Strafrecht, Arbeitsrecht (Arbeiter und Angestellte), Versicherungsrecht