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Welcher Teil der Halbwaisenrente wird für die Kindergeldzahlung angerechnet?


| 16.10.2006 13:59 |
Preis: ***,00 € |

Sozialrecht


Beantwortet von




Guten Tag,

ich beziehe derzeit Kindergeld und Halbwaisenrente. Außerdem bin ich Azubi.

Nun möchte ich wissen, in welcher Höhe die Halbwaisenrente zur Berechnung des Kindergeldes (7680€ darf ich verdienen, wäre ca. 1.500 inkl. Halbwaisenrente darüber) zugrunde gelegt wird.
Die Halbwaisenrente beträgt netto ca. 145€.

Zählen die Wege zur Arbeit und Berufsschule ab 2007 nicht mehr als Fahrtkosten bei einer Strecke unter 20 km? Wegen den Werbungskosten...
Eingrenzung vom Fragesteller 16.10.2006 | 15:25
Antwort vom
17.10.2006 | 08:59
Sehr geehrter Fragesteller,

auch für (volljährige) in Ausbildung befindliche Kinder gibt es Kindergeld. Voraussetzung ist unter anderem, dass das Kind nicht mehr als 7680 Euro im Jahr aus eigenen Einkünften zur Verfügung hat.
Grundsätzlich muss bei der Berechnung der Kindereinkommen zwischen Einkünften und Bezügen unterschieden werden. Zu den Einkünften zählen Ausbildungsentgelte und Löhne für Schüler- und Studentenjobs ebenso wie Mieteinnahmen, Zinsen aus Kapitalanlagen und der Ertragsanteil einer Waisenrente abzüglich Werbungskostenpauschbetrag nach § 9a Satz 1 Nr. 3 EStG (→BFH vom 14.11.2000 - BStBl II S. 489).
Zu den Bezügen gehören alle Einnahmen, die nicht versteuert werden müssen, sowie pauschal versteuerter Arbeitslohn. Von der Summe der Bezüge kann eine Kostenpauschale von 180 Euro pro Kalenderjahr abgesetzt werden.
Da Freibeträge einerseits von den Einkünften abgezogen werden, andererseits zu den Bezügen hinzugerechnet werden, ist die Ermittlung des anrechnungspflichtigen Kindereinkommens bei unterschiedlichen Einkommensarten mitunter kompliziert. Hier sind die Rentenbezugsdaten maßgeblich.

Interessant dürfte für Sie auch die letztjährige Entscheidung des BFH sein. Das Bundesverfassungsgericht hat am 11.01.2005 (2BvR 167/02) entschieden, dass die bisherige Praxis im Umgang mit Ausbildungsvergütung und dem Anspruch der Eltern auf Kindergeld verfassungswidrig war. Nach dieser Entscheidung dürfen die Arbeitnehmeranteilean den Sozialversicherungsbeiträgen (wie die Werbungskosten) nicht bei der Berechnung der zur Verfügung stehenden Einkünfte berücksichtigt werden.

Nachfrage vom Fragesteller 17.10.2006 | 11:01

Ist es also richtig, dass nur der Besteuerungsanteil der Halbwaisenrente zu meinen Einkommen zählt? Wie hoch wäre dieser bei Rentenzahlung ab 01.08.2005 bei 160€ Bruttorente!?

Vielen Dank für Ihre Antwort im Voraus,

Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt 17.10.2006 | 12:33

Sehr geehrter Fragesteller,

die Halbwaisenrente ist eine abgekürzte Leibrente. Der Ertagsanteil errechnet sich nach der Laufzeit der Rente, die mit dem Ende Berufsausbildung, spätestens mit dem 27. Lebensjahr endet. Da hilft nur, Beginng und voraussichtliches Ende zu errechnen und daraus die Laufzeit.
Nachlesen kann man den Ertragsanteil dann im § 55 der EStDVO. Ungefähre Größe: 10 Jahre Laufzeit = 19 % Ertragsanteil.

Da mir nicht alle Informmationen vorliegen, hoffe ich Sie können mit diesen Angaben den Ertragsanteil selbst berechnen. Im Zweifel fragen Sie bei der "Kindergeldkasse" nach, notieren Sie sich dann den Namen des dortigen Ansprechpartners, falls es später zu einer abweichenden Auffassung kommt.

Mit freundlichen Grüssen

RA Oliver Martin

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