Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340723
zufriedene Nutzer
Frage geschrieben am 24.11.2008 23:16:30

Welche Unterlagen vor Wohnungskauf?

Rechtsgebiet: Vertragsrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 5232
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Guten Tag,

können Sie mir bitte sagen, welche Unterlagen ich vor dem Kauf einer Eigentumswohnung in einer großen Wohnanlage (ca. 80 Whg.) vorab - v.a. vor dem Notartermin - von dem Eigentümer bzw. Makler (= Bank) oder sonstigen Beteiligten verlangen sollte, damit ich sie vorher prüfen und evtl. noch jemand anderen prüfen lassen kann?

Bisher bekam ich jede Unterlage immer nur auf Nachfrage und Drängen, aber ich denke, es sollte doch eigentlich professioneller zugehen und ein komplettes "Dossier" an den Interessenten übergeben werden können, oder sehe ich das falsch?

Ich hoffe, Sie können mir helfen.

Vielen Dank, mit freundlichen Grüßen


Hinweis:
Achtung Archiv!
Diese Antwort ist vom 24.11.2008 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 24.11.2008 23:27:20
Rechtsanwalt Reinhard Otto
Karolinenstr. 8, 33609 Bielefeld, Tel: 0521/178960, Fax: 0521/176651
Arbeitsrecht, Familienrecht, Miet und Pachtrecht, Kaufrecht, Vertragsrecht
Bewertungen: 481
Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Ich beantworte Ihre Anfrage auf der Basis des geschilderten Sachverhaltes und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:

Beim Kauf einer ETW sind die wichtigsten Kriterien für Ihre Kaufentscheidung einerseits bautechnischer Art, zum anderen die rechtlichen Vorgänge um den zukünftigen Kaufgegenstand.

In bautechnischer Hinsicht sollten Sie auf jeden Fall eine Grundrisszeichnung der Wohnung erhalten bzw. einfordern, um an Hand der dort eingetragenen Maße die Übereinstimmung bzw. Abweichung der planerischen Größe mit bzw. von der angebotenen prüfen zu können. Sie können an Hand dieser Bauzeichnungen und einer Besichtigung der Wohnung auch feststellen, ob Änderungen vorgenommen worden sind.

Sie sollten zudem Informationen über jas Baujahr der gesamten Wohnanlage einfordern, was Ihnen, ggf. einem Bausachverständigen ersten Aufschluss über den Zustand sowie etwaige Schwachpunkte geben kann.

In rechtlicher Hinsicht sind Angaben/Unterlagen über die aktuelle Wohnistuation von Bedeutug, insbesondere, ob die Wohnung fremdvermietet ist. Hier sollte unbedingt Einsicht in den Mietvertrag genommen werden.

Ferner ist es zweckmäßig, durch Einsichtnahme ins Grundbuch den aktuellen Belastungsstand der ETW zu ermitteln.

Ein Blick in den Teilungsplan gibt Aufschluss über das bestehende Gemeinschaftseigentum.

Sie bekommen diese Unterlagen zum Teil allerdings auch mit dem Vertragsentwurf, den Sie auf jeden Fall VOR dem Notartermin vorliegen haben sollten, um ihn ggf. auch juristisch prüfen zu lassen.

Mit freundlichen Grüßen

Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 24.11.2008 23:50:33

Sehr geehrter Herr Otto,

danke für Ihre Antwort.

Die Wohnung ist leer und ich will selbst einziehen. Vorher wohnte lt. Auskunft des Immo-Beraters der Bank die Eigentümerin drin und kam in ein Altersheim.
(Theoretisch könnte die Wohnung natürlich auch "entmietet" worden sein - und der Mieter könnte noch Ansprüche haben? Muss ich das auch nachprüfen bzw. belegen lassen, dass es nicht so ist?)

Ich dachte allerdings, dass man z.B. auch folgende Unterlagen unbedingt braucht:
- Protokolle der letzten (wie viele?) Eigentümerversammlungen
- Wirtschaftsplan + Höhe der Wohngeldzahlungen
- letzte (?) Jahrensabrechnung des Wohngelds/der Kosten

und evtl. noch andere ...?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 25.11.2008 00:37:50

Wenn die derzeitige Eigentümerin im Altersheim lebt, empfiehlt sich eine Kontaktaufnahme mit ihr, um die Angaben des Beraters zu prüfen.

Über das Nichtvorhandensein von "Altrechten" ehemaliger Mieter o.ä. kann und sollte im notariellen Vertrag eine entsprechende Klausel aufgenommen werden.

Sie sollten von der bisherigen Eigentümerin auch Einsicht in
Teilungserklärung mit Gemeinschaftsordnung, die Hausordnung, einen etwaigen Verwaltervertrag nehmen, ferner sämtliche Protokollabschriften über die Eigentümerversammlungen und die dort gefassten Beschlüsse einsehen.


Mit freundlichen Grüßen



Bewertung der Antwort vom Fragesteller

Welche Unterlagen vor Wohnungskauf? | Gesamtbewertung: 3.6/5 | Datum: 2008-11-30
Wurden Ihre Fragen beantwortet?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

Als Leser können Sie
oder Rechtsanwalt Otto direkt

So einfach geht das!
1.
Frage stellen

2.
Preis selbst ausloben

3.
Antwort von einem Anwalt  



Im Vertragsrecht letzten Monat:

39
beantwortete Fragen

 
durchschnittl. Bewertung
123recht.net ist Rechtspartner von:

340723
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97909
beantwortete Fragen
15
Anwälte jetzt
online
Mehr zum Thema:
Unterlagen   Wohnungskauf?