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Frage geschrieben am 03.11.2006 21:37:00

Welche Strafe bei Betug/Untreue

Rechtsgebiet: Strafrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 11419
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Folgendes zum Sachverhalt:
bin 3 Jahre im Ausland bei einer Firma gewesen. Seit Ende 2004 bis zum Jahr 2005 wurden einige Kundenrechnungen, die die Kunden bar bezahlt haben von wieder storniert. Daher ging die Buchung auf 0 auf und das Geld war quasi zu viel in der Kasse. Daher wurde das Geld teilweise von der Firma selbst benutzt um eine Reinigungskraft zu bezahlen (Schwarzarbeit) und zum Teil habe ich leider auch Geld entnommen. Die genaue Summe ist leider nicht genau zu ermitteln. Ich denke es ist ein Betrag zwischen 15.000-20.000 Euro. Daher ist es aber sehr schwierig zu beweisen, dass das Geld auch zum Teil für die Firma verwendet worden ist. Teilweise hat sich sogar der Geschäftsfühter selbst Geld entnommen. Das Problem ist nur, dass zum größten Teil mein Name auf den Rechnungen erscheint, und daher nunmal von mir auszugehen ist. Zum wurden auch teilweise Rechnungen manipuliert! Hier wurden auch speziell für den Geschäftsführer Rechnungen gefälscht um diese bei Banken einzureichen! Auch hier habe ich mir einen Vorteil verschafft und dies auch zu meinen Gunsten getan.

Seit dem 03/2006 bin ich nun bei einer neuen Firma beschäftigt gewesen. Mein führerer Arbeitgeber rief nun dort an und machte meinen Namen so sehr schlecht, dass ich leider dort nach 4 Wochen wieder gekündigt worden bin. Ich habe also meinen Job verloren.

Um die Sache nicht zu verschlimmern, habe ich von einer Klage gegen meinen frühreren Arbeitgeber abgesehen!

Nebenbei hatte ich auch ein Gewerbe, wo mir nun einige Kunden abgesprungen sind, da mein frührerer Arbeitgeber meinen Kunden mitteilte, dass gegen mich bei der Staatsanwaltschaft ermittelt wird.

Die Angelegenheit ist auch nun zum Landgericht gegangen. Die Firma hat mich nun verklagt auf einen Schaden von 15.000 Euro. Eine aussergerichtliche Einigung oder einen Vergleich wurde leider abgelehnt.

Meine Frage nun, welche Strafe habe ich nun zu erwarten?

Welche Schritte würden Sie mir empfehlen, gegen meinen frühreren Arbeitgeber vorzugehen? Hier wurde auch sehr viel Mist gebaut.

Ich hoffe eine Antwort von Ihnen und verbleibe
mit freundlichen Grüssen


Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 3.11.2006 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 03.11.2006 22:52:34
Rechtsanwalt Diplom - Jurist (Universität Augsburg) Michael Kohberger
Austr. 9 1/2, 89407 Dillingen a. d. Donau, Tel: 09071/2658, Fax: 09071/5036061
Urheberrecht, Strafrecht, Vertragsrecht, Arbeitsrecht (Arbeiter und Angestellte), Internet und Computerrecht, Mietrecht, Straßenverkehrsrecht
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Sehr geehrter Fragesteller, vielen Dank für Ihre Anfrage(n), die ich entsprechend dem dargestellten Sachverhalt wie folgt beantworte: Sollte d............

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