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In unserem Bekanntenkreis erörterten wir folgende Situationen:
1.) Was passiert wenn eine Mutter die Vaterschaftsanerkennung verweigert, selbst wenn sie gerichtlich dazu gezwungen wird.Im Falle eines Sorgerechtsentzuges: Wer bestimmt darüber, dass dann eine Vaterschaftanerkennung durchgeführt wird. Auf welcher Rechtsbasis geschieht dies?
Es wäre ja wiedersprüchlich zu sagen, dass die Mutter vorher die Entscheidungsmacht hat, ob sie die Vaterschaft anerkennen möchte oder nicht und sie dann später (im Falle sie tut es nicht) doch gezwungen wird dem zuzustimmen.Also hat sie ja eigentlich niemals eine Wahl oder?
2.)Situation: Keine anerkannte Vaterschaft, getrennt lebendes Paar. Kindsvater droht Kind (Junge) zu entführen und eine Beschneidung gegen den Willen der Mutter durchzuführen. Wie kann sich die Mutter dagegen schützen? Welche Strafen gibt es in so einem Fall.
Danke
Antwort geschrieben am 05.02.2012 16:40:55 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Tobias Rösemeier
Otto-von-Guericke-Str. 53, 39104 Magdeburg, Tel: 0391-6223910, Fax: 0391-6223966
Fachanwalt Familienrecht, Erbrecht, Sozialhilferecht, Zivilrecht, Medizinrecht
Bewertungen: 252
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne wie folgt beantworte. Dieses Forum dient dazu, Ihnen eine erste rechtliche Orientierung zu verschaffen, kann und soll keinesfalls die Beratung bei einem Kollegen vor Ort ersetzen.
Wenn der Vater auf Feststellung der Vaterschaft klagt, bedarf es nicht mehr die Zustimmung der Kindesmutter. Die Zustimmung der Kindesmutter wird durch den Beschluss des Familiengerichtes dann ersetzt.
Wenn der Kindesmutter vor Vaterschaftsfestellung das Sorgerecht für das Kind entzogen wird, bekommt das Kind einen Vormund, in der Regel ist dies zunächst das Jugendamt. Dieser vertritt dann die Rechte des Kindes auch in einem Vaterschaftsfeststellungsverfahren.
Eine Wahl hat die Kindesmutter nicht. Wenn der Vater einen Antrag auf Feststellung der Vaterschaft führt, so wird das Verfahren zwischen Vater und Kind geführt. Die Mutter ist hier Beteiligte.
Der Vater dessen Vaterschaft nicht festgestellt ist, hat keine Rechte in Bezug auf das Kind. Er hat damit weder Anspruch auf Umgang, noch kann er eine medizinische Behandlung an dem Kind vornehmen lassen.
Eine wirksame Prävention ist leider nicht möglich. Wenn hier eine Entführung und Beschneidung des Kindes angedroht wird, kann eine einstweilige Verfügung beim Gericht beantragt werden, so dass sich der potentielle Vater weder Mutter noch Kind nähern darf.
Sollte es zu einer Entführung und Beschneidung kommen, greift wegen der Entziehung Minderjähriger § 235 StGB. Diese Tat wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren Haft bestraft.
Die Bescheidung würde mindestens eine Köperverletzung nach § 223 BGB darstellen und wird ebenfalls mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren bestraft.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen eine erste rechtliche Orientierung verschaffen, sollte etwas unklar geblieben sein, nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion des Portals.
Mit freundlichen Grüßen
Tobias Rösemeier
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Tobias Rösemeier
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