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Frage geschrieben am 30.04.2008 13:48:00

Weiterleitung persöhnlicher Daten an Unbefugte/ Behauptung falscher Tatsachen

Rechtsgebiet: Datenschutzrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 5805
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Sehr geehrte Damen und Herren,

ich wurde für das Versandhaus Quelle von einer Bekannten geworben.

Quelle teilte mir mit, dass ich nicht per Rechnung zahlen könne, sondern per Vorkasse zahlen müsse.

Als ich wissen wollte warum dies nicht möglich sei, wurde mir von der Kreditabteiltung mitgeteilt, dass meine Bonität nicht ausreichend dafür sei.

Daraufhin habe ich den Sachbearbeiter aufgefordert, mir die Gründe schriftlich dazulegen und habe selber eine Schufa Auskunft, eine Auskunft bei Producta Daten-Service und eine Auskunft bei Informa arvato services eingeholt.

Ein Schreiben von Quelle in dieser Sache habe ich nie erhalten.

Die Auskunft bei der Schufa, der Producta Daten-Service und der Informa arvato services hat ergeben, dass ich dort keine Eintragungen, bzw. keine negativen Eintragungen habe. Ferner konnte ich den Auskünften der Producta und der Informa entnehmen, dass Quelle diese Firmen gar nicht angefragt hat.

Des weiteren haben Sachbearbeiter von Quelle vertrauliche Daten ohne mein Einverständnis an meine Bekannte weitergegeben als diese wissen wollte, warum die Bearbeitung der Bestellung so lange dauert:

Ich zitiere: "Der von Ihnen geworbene Kunde ist Negativ, deswegen ist eine Belieferung nicht möglich."

Als meine Bekannte nachgefragt hat, was es bedeutet negativ zu sein, wurde Ihr mitgeteilt: "Das heißt, dass der von Ihnen geworbene Kunde Bonitätseinträge (Schufa) hat...."

Meine Frage:

Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich um gegen diese Umgang meiner persönlichen Daten vorzugehen?

Vor allem: Welche Möglichkeiten habe ich, gegen die gegen meine Bekannte ausgesprochene Behauptung vorzugehen, ich hätte Bonitätseinträge bei der Schufa?

Ist es möglich hier, Wiedergutmachung in Form von Schadensersatz zu verlangen?

Kann ich eine Erstattung der Aufwendungen, die ich hatte, um die Behauptung von Quelle zu wiederlegen, verlangen?
(Also die Kosten für die Schufa Auskunft, Portokosten, die aufgewendete Zeit, der Einsatz hier bei frageinenanwalt.)

Des weiteren: Wie kann ich von Quelle verlangen, alle Daten die über meine Person bei Quelle gespeichert sind, herauszugeben?

MFG


Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 30.4.2008 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 30.04.2008 14:11:59
Sehr geehrter Fragesteller,

das Vorgehen von Quelle bzw. deren Sachbearbeiter wäre natürlich rechtswidrig und rufschädigend, wenn Anhaltspunkte für eine schlechte Bonität bei Ihnen nicht vorliegen. Auch eine Datenschutzverletzung käme in Betracht.

Sie könnten dafür prinzipiell auch Schadensersatz geltend machen, z.B. für die SCHUFA-Auskunft (nicht aber z.B. für die dafür aufgewendete Zeit) oder anwaltlichen Rat. Daneben wäre natürlich an eine Abmahnung oder Unterlassungsverfügung hinsichtlich der rufschädigenden Behauptungen zu denken.

Nachdem Sie bereits erfolglos mit Quelle korrespondiert haben, sollten Sie nun weitere Schritt einleiten. Sie könnten zunächst Strafanzeige gegen den betreffenden Sachbearbeiter stellen (wegen übler Nachrede oder Verleumdung). Weiterhin können Sie einen Rechtsanwalt beauftragen, in der Sache tätig zu werden. Wenn Sie sich sicher sind, dass bei Ihnen kein Grund für eine negative Bonitätsbewertung vorliegt, stehen Ihre Chancen auf Unterlassung und Schadensersatz (evtl. sogar Schmerzensgeld) recht gut.

Alle Ihre Daten bei Quelle können Sie herausverlangen. Wenn Sie nicht bereits diesbzgl. an Quelle geschrieben haben, wäre das die zunächst sinnvollste Lösung. Ansonsten wäre auch hier am besten ein Rechtsanwalt einzuschalten.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen damit einen ersten Eindruck vermitteln. Beachten Sie bitte, dass dieses Frageportal den Gang zum Rechtsanwalt nicht ersetzt, sondern allenfalls eine erste Tendenz aufzeigt.

Bei weiteren Fragen oder Anliegen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung. Soweit aus dem Bereich www.frag-einen-anwalt.de heraus eine Kontaktaufnahme an mich persönlich gewünscht ist, bitte ich zunächst ausschließlich um Kontakt per E-Mail.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Schneider
Rechtsanwalt


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