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Frage geschrieben am 02.06.2008 15:12:00

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Rechtsgebiet: Datenschutzrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 12106
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Hallo, seit einem Jahr bin ich Mitglied im örtlichen Golfclub.
Eines der 800 Mitglieder im Club betreibt ein öffentliches Reisebüro im Nachbarort und hat offensichtlich in schweren geschäftlichen Zeiten die Kooperation mit dem Golfclub gesucht. Er bietet jetzt Golfreisen an und präsentiert sich dabei als "Partner des Golfclub" - also offensichtlich mit Einverständnis des Golfclub. Ich erhalte jetzt Reiseangebote von ihm auf seinem Geschäftspapier an meine Privatanschrift obwohl ich nie mit ihm geschäftl. Kontakt hatte. Die Anschrift wurde also wahrscheinlich vom Golfclub zur Verfügung gestellt. FRAGE: Dürfen die einfach meine Anschrift an ein Reisebüro weiterleiten? Gleichzeitig erhalte ich vom Clubsekretariat Emails mit Einladungen an meine seinerzeit im Anmeldeformular damals angegebene Email-Adresse. Das wäre nicht schlimm wenn meine Email-Adresse nicht zusammen mit 600 anderen im Verteiler für jeden lesbar wäre. Ich verfüge jetzt also wie jeder andere Empfänger auch über 600 email-Adressen von Golfspielern und könnte diese vermarkten. Ich muss damit rechnen künftig mehr Spam im Mailkorb zu haben. FRAGE: Es kann doch nicht sein das die das dürfen? Ich würde mich gerne aus diesem Club verabschieden der es mit dem Datenschutz nicht so genau nimmt. FRAGE: Habe ich aus o.g. Gründen ein Sonderkündigungsrecht oder muss ich mich trotzdem an die Fristen (3Mon. zum Jahresende)halten? Danke für Ihre 3 Antworten.


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Diese Antwort ist vom 2.6.2008 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 02.06.2008 15:48:18
Rechtsanwältin Sonja Richter
Ohechaussee 9, 22848 Norderstedt, Tel: 040 / 38 61 55 93, Fax: 040 / 38 08 72 78
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