Weisungen, Sozialstunden,Vollstreckungsverjährung?
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wurde im Mai 2008 zu 40 Sozialstunden verurteilt. Damals war ich 22 Jahre alt, es wurde aber Jugendstraftrecht angewendet, weil ich bei der Tat noch 20 Jahre alt war.
Da ich kurz nach dem Urteil schwanger wurde und längere Zeit im Krankenhaus war, konnte ich die Stunden nicht machen. Mir wurde dann mitgeteilt, ich sollte 2 Wochen in Dauerarrest.
Da ich zu diesem Zeitpunkt aber schon im 5.Monat schwanger war, durfte mich keine Arrestanstalt aufnehmen.
Im Januar 2010 habe ich wieder einen Brief vom Gericht erhalten, das ich meinen Weisungen nachkommen müsse, da sonst wieder Arrest angeordnet wird.
Ich habe dazu Stellung genommen, das ich die Sozialstunden ableisten werde, sobald ich Betreuung für mein Baby habe und es mir momentan nicht möglich ist, die Stunden am Stück abzuleisten.
Bis jetzt habe ich 6 std abgeleistet.
Meine Frage ist nun, ob nach über 2 Jahren die Weisungen überhaupt noch vollstreckt werden können und ob es hier auch eine Vollstreckungsverjährung gibt.
Ich bin mittlererweile auch 24 Jahre alt und weiß garnicht ob das ganze noch einen erzieherischen Sinn hat.
Ebenso kann ich mir nich vorstellen das Jugendarrest ab einem bestimmten Alter überhaupt noch möglich ist.
Gibt es die Möglichkeit die Sozialstunden in eine Geldstrafe umzuwandeln, da ich mit einem kleinen Baby einfach Schwierigkeiten habe die Sozialstunden momentan abzuleisten.
Die damalige Strafsache war Betrug und es handelte sich um einen Geldwert von 100 Euro.
Ich war vorher und nacher nie straffällig.
Ich
Vielen dank im vorraus









