ich habe insgesamt 3 Fragen zum Arbeitsvertrag:
1.
Ich arbeite in einem Seniorenheim(GmbH) und habe in meinem Arbeitsvertrag wortwörtlich folgende Klausel stehen:
"Der Arbeitgeber zahlt ein jährliches Weihnachtsgeld in Höhe eines 13.Monatsgehaltes".
Ich arbeite seit 01.10.2002 in diesem Haus und habe bisher noch nie Weihnachtsgeld bekommen.Die Begründung des Arbeitgebers war immer " Die finanzelle Lage des Hauses lässt eine Weihnachtsgeldzahlung nicht zu.
Handelt es sich in diesem Fall ( es stehen diesbezüglich keine weiteren Klauseln im Vertrag ) um eine freiwillige Leistung, oder muss das Geld ausgezahlt werden ?
Wenn ja wie lange rückwirkend, und wie kann ich meinen eventuellen Anspruch geltend machen ?
2.
Ich habe vor den Arbeitsplatz zu wechseln,allerdings besteht der neue Arbeitgeber darauf das ich bereits am 15.August beginne,von daher ist eine fristgerechte Kündigung nicht mehr möglich.
Gibt es die Möglichkeit einer Vertragsaufhebung wenn beide Seiten einverstanden sind und was geschieht in diesem Fall mit meinem Urlaub? Ich habe noch den kompletten Jahresurlaub und der neue Arbitgeber übernimmt nur anteilsmäßig.
Was würde bei einer fristgerechten Kündigung mit dem Urlaubsanspruch geschehen wenn dieser nicht mehr in Anspruch genommen werden kann ? Kann man auf eine Auszahlung bestehen ?
3.
Sollte ich fristgerecht kündigen,meinen Resturlaub nehmen und ab dem 15. August beim neuen Arbeitgeber einen Zweitjob auf 400 Euro Basis annehmen um die Zeit zu überbrücken, ohne die vertraglich vorgeschriebene Genehmigung des alten Arbeitgebers, was könnte mir passieren?
