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Frage geschrieben am 15.05.2007 14:06:00

Wehrdienst umgehen!

Rechtsgebiet: Generelle Themen | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 8990
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Hi!

Ich bin 20 Jahre alt und arbeite im moment in einer Firma! Bin ausgelernt und hab einen Jahresvertrag bis 16.07.2007 für den ich schon zurück gestellt wurde.Der VErtrag wird noch ein mal um 1 Jahr verlängert und ein Versprechen auf Festeinstellung. Hab heute mit dem Kreiswehrersatzamt telefoniert und da meinte man das es noch überprüft werden müsse ob ich zurück gestellt werde!!
Es wäre für mich eine finanzielle Katastrophe. Ich wohne alleine, hab ein Auto das ich die nächsten 3 Jahre noch abbezahlen muss und meine Eltern haben auch nicht so viel Geld.

Ich wohne mit meinem Freund zusammen und weiß nicht ob man bei gleich geschlechtlichen Ehen auch den Antrag auf nicht einzug stellen kann, da man dem Parnter den Lebenserhalt nicht erhalten kann.

Ich hoffe die Informationen reichen aus.

Lg


Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 15.5.2007 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 15.05.2007 14:42:32
Rechtsanwalt Ingo Bordasch
Paul-Zobel-Straße 8k, 10367 Berlin, Tel: 030 - 293 646 75, Fax: 030 - 293 646 76
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Sehr geehrter Fragesteller, die Rückstellung vom Wehrdienst richtet sich nach § 12 Wehrpflichtgesetz. Danach können Sie u.a. zurückgestellt werden,............

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