364.659
Registrierte
Nutzer
Schneller und günstiger Rat vom Anwalt online.
Rechtsverbindlich: Antwort von einem Anwalt. Vertrauendwürdig: Kein Abo, keine Folgekosten.
Vertaulich:
E-Mail Beratung

Vertrauliche Rechtsberatung beim Anwalt Ihrer Wahl.

  • Dateien mitschicken
  • Kein Termin, kein Aufwand
  • ab 25 € mit dem Anwalt vereinbar
Topseller
Frag-einen-Anwalt.de

Einfacher geht es nicht, Das Original und Testsieger.

  • Frage online stellen
  • Ein Anwalt antwortet in 2 Stunden.
  • Beratung zu Ihrem Preis.
  • Ab 25 €
Sofort:
Telefonberatung

Jetzt sofort von einem Anwalt helfen lassen.

  • Sekundengenaue Abrechnung.
  • Später jederzeit anhören.
  • Ab 1,49 €/Min.
Beratungen vergleichen
1036 Besucher | 12 Anwälte online
 www.frag-einen-anwalt.de » Medizinrecht » Wegfall des Krankentagegeldes der privaten K...
Schon bei uns registriert?
Bitte melden Sie sich an.
Nutzername


Passwort
Einloggen Passwort vergessen?

Oder mit einem Ihrer Konten:
Login via Facebook
 www.frag-einen-anwalt.de » Medizinrecht » Wegfall des Krankentagegeldes der privaten K...

Wegfall des Krankentagegeldes der privaten KV


17.12.2009 13:45 |
Preis: ***,00 € |

Medizinrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt und Fachanwalt Nikolaos Penteridis


| in unter 1 Stunde

Guten Tag,

ich bin seit 6 Monaten an Krebs erkrankt und erhalte von meiner privaten KV ein Krankentagegeld. 3 Wochen nach der letzten Chemo musste ich mich bei einem Arzt der KV vorstellen und bin jetzt als berufsunfähig eingestuft worden. Jetzt will die KV kein KTG mehr zahlen.
Ich habe zwar eine private BUZ und habe dort auch Ansprüche angemeldet.
Aber sind das nicht zwei völlig getrennte Sachen? Ich werde sicherlich noch Monate krank sein, aber es ist auch wohl absehbar, dass ich in ca. einem Jahr wieder arbeitsfähig bin.
Ist es richtig, dass ich KTG und BUZ nicht gleichzeitig erhalten kann?
Was muss ich ggfs. bei der Anwartschaft wegen des KTG beachten?
Herzlichen Dank, vorweihnachtliche Grüße von Jutta L.
17.12.2009 | 14:05

Antwort

von

Rechtsanwalt und Fachanwalt Nikolaos Penteridis
18 Bewertungen
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

zunächst weise ich Sie dararuf hin, dass es sich hier um eine erste rechtliche Orientierung handelt. Bei veränderten Tatsachen kann sich die rechtliche Bewertung erheblich verändern. Die konkrete Prüfung ist ohnehin nur bei Kenntnis sämtlicher relevanter Unterlagen möglich, die naturgemäß nicht im Rahmen einer Erstberatung auf dieser Plattform erfolgen kann.

Hiermit nehme ich zu den von Ihnen aufgeworfenen Fragen unter Berücksichtigung des dargestellten Sachverhaltes und des von Ihnen gesetzten Betrages in Höhe von 50 Euro wie folgt Stellung:

Sie haben Recht, wenn Sie sagen, dass es völlig unterschiedliche Angelegenheiten sind.

Krankentagegeldversicherung:
Diese zahlt, wenn Sie arbeitsunfähig sind. Arbeitsunfähig sind Sie, wenn Sie VORÜBERGEHEND zu 100 % nicht arbeiten können. Das heißt, es findet eine Prognoseentscheidung statt, ob Sie in einem Zeitraum von 3 Jahren wieder arbeiten können.

BUZ:
Diese zahlt, wenn Sie voraussichtlich DAUERND berufsunfähig sind. In der Regel (hängt von den Versicherungsbedingungen ab) ist das der Fall, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen zu min. 50 % Ihrem Beruf nicht nachgehen können.

Deshalb schließen sich Zahlungen aus beiden Versicherungen aus.

Bezüglich der Anwartschaft gibt es in der Regel nichts zu beachten. Der Beitrag dürfte deutlich geringer sein. Wir raten Ihnen dazu, diese Anwartschaft abzuschließen, damit Sie keine Rechtsnachteile erleiden.

HINWEIS:
Gegen die Entscheidung der Krankentagegeldversicherung, dass Sie berufsunfähig seien, gibt es nur noch den gerichtlichen Weg, falls Sie meinen, dass diese Entscheidung nicht zutreffend ist. Denn Sie schreiben ja selbst, dass Sie davon ausgehen, demnächst wieder arbeiten gehen zu können.

Wir sind eine Spezialkanzlei. Wir stehen Ihnen nicht nur lokal und regional, sondern bundesweit als Ansprechpartner zur Verfügung. Aufträge erhalten wir aus ganz Deutschland und wickeln sie mit allen modernen Kommunikationsmethoden schnell und effizient ab.

Prozesse führen wir deutschlandweit an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten, Gerichtstermine nehmen wir grundsätzlich persönlich wahr. Verfahren vor dem Bundesgerichtshof begleiten wir auf Wunsch sachverständig weiter.

Nehmen Sie bei Interesse Kontakt mit uns auf.


ANTWORT VON
Rechtsanwalt und Fachanwalt Nikolaos Penteridis
Bad Lippspringe

18 Bewertungen
FACHGEBIETE
Fachanwalt Sozialrecht, Fachanwalt Versicherungsrecht, Fachanwalt Medizinrecht, Schadensersatzrecht, Berufsunfähigkeitsversicherung