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Frage geschrieben am 21.11.2011 14:12:02

Weg aus der Gartenverein ins eigene Verein

Rechtsgebiet: Vereinsrecht | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 762
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 31 weitere Antworten zum Thema Verein.
Guten Tag,
Ich besitze seit 4 Jahren eine super Parzelle, aber ich habe nur Ärger mit dem Verein. Die Leute aus dem Vorstand überlegen immer neue Regeln und neue Kosten. Kommen überhaupt nicht entgegen und haben kein Verständnis. Die sind nur nett unter sich, die jenen die seit 20-30 Jahren im Verein sind und allen anderen machen gerne das Leben schwer, gehen ständig hinterher.
Ich habe endgültig die Schnauze voll von denen und möchte aus dem Verein raus und eine eigene Verein gründen, dass man von denen unabhängig bleibt. Nicht nur ich allein bin mit denen unzufrieden, sondern es gibt eine Mange von Gärtner die keine Lust mehr von dem Vorstand haben und seine Gärten kündigen und abgeben. Vorstand zu wechseln bringt auch nichts, denn keiner möchte die Aufgaben übernehmen. Ich möchte das auch nicht für die komplette Anlage, aber für eigenen Verein würde ich machen. Vor allem wir sind am Rand und da sind noch mehrere Leute am Rand die sehr verärgert damit sind.
So nun die Fragen:
- wie Grunde ich meine Verein und ziehe mein Garten und die Gärten des Interessenten um.
- Satzung. Gibt es eine allgemeine für alle und kann man eigene Satzung überlegen.
- wenn mein Verein steht. Zwei Vereine auf ein Gelände. Welche Pflichten hat man zur der gemeinsamer Gelände/Gehwegen? Angenommen 20% der Mietglieder kommen ins meine Verein, dann sollen wir 20% der Gemeinsam Fläche pflegen und uns eine Ecke zur Pflege aufteilen.
- Es gibt eine Zentrale Zapfstelle für Wasser. Jedes Haus hat Strom. wie wird das nachher abgerechnet? soll ich dann extra Verträge mit dem Stadt abschließen und darf ich den bereits vorhandenen Quellen nutzen.
- fast alle Gärten in Bremen haben die Möglichkeit, dass man mit dem Auto vor Garten jederzeit parken kann. Bei uns nicht es gibt eine Schränke und eine Menge an Ruhezeiten und Zeiten wann man nur zur Abladen oder zur Parken reinfahren kann. Bei eigenem Verein, würden diese Regeln uns nicht treffen?

Bitte Sie um die Hilfe. Den die junge Familien und mit Kinder haben in der Verein echt schwer. Der Vorstand benimmt sich wie die Könige und übt da Zwangs Politik gegen Mietglieder aus.


Antwort geschrieben am 21.11.2011 15:06:36
Rechtsanwalt Dipl. Jur. Danjel-Philippe Newerla
Stresemannstr. 46, 27570 Bremerhaven, Tel: 0471/140-240, Fax: 0471/140-244
Erbrecht, Verkehrsrecht, Arbeitsrecht, Verwaltungsrecht, Wettbewerbsrecht, Zivilrecht, Gesellschaftsrecht, Miet und Pachtrecht
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Sehr geehrter Ratsuchender,


vielen Dank für Ihre Anfrage .
Diese möchte ich sehr gerne wie folgt beantworten:



1.Wie Grunde ich meine Verein und ziehe mein Garten und die Gärten des Interessenten um.

Hier sind zwei Sachen zu beachten. Einerseits die Gründung des Vereins, andererseits der Umzug der Gärten.

So wie es üblich ist und wenn ich Sie richtig verstanden habe, sind die jeweiligen Gärten gepachtet.

Es müssten also zunächst von den betreffenden Mitgliedern die entsprechenden Pachtverträge gekündigt werden. Zusätzlich müsste auch jeweils die Mitgliedschaft zum bisherigen Verein gekündigt werden.

Parallel hierzu müsste der neue Verein gegründet werden. Hierzu müsste es mindestens sieben Gründungsmitglieder geben. Darüber hinaus müsste ein Vorstand bestellt werden. Der Verein müsste letztendlich unter Vorlage der Satzung die Eintragung ins Vereinsregister beim zuständigen Amtsgericht beantragen.

Sobald der Verein dann gegründet ist, könnten andere Mitglieder aufgenommen werden.

Nachfolgend habe ich Ihnen einen interessanten Link beigefügt, der unter anderem wertvolle Informationen zur Gründung des Vereins beinhaltet:

http://www.vereinsknowhow.de/kurzinfos/leitfaden.htm


2.-Satzung. Gibt es eine allgemeine für alle und kann man eigene Satzung überlegen.

Eine allgemeingültige gesetzliche Mustersatzung gibt es leider nicht.

Sobald Sie aber in einer Suchmaschine (z.B. Google) die Begriffe „Verein" und „Mustersatzung" eingeben, werden Sie viele Mustersatzungen finden.

Diese sollten Sie aber bitte nur als Anregung verstehen. Jede Vereinssatzung hat auch immer etwas Individuelles. Einer der häufigsten Gründe meiner Erfahrung nach, weshalb sich eine Vereinsgründung hinziehen kann ist, dass das Amtsgericht die Satzung beanstandet.

Vor diesem Hintergrund sollte gegebenenfalls einen im Vereinsrecht erfahrenen Kollege hiermit beauftragt werden.

3.Wenn mein Verein steht. Zwei Vereine auf ein Gelände. Welche Pflichten hat man zur der gemeinsamer Gelände/Gehwegen? Angenommen 20% der Mietglieder kommen ins meine Verein, dann sollen wir 20% der Gemeinsam Fläche pflegen und uns eine Ecke zur Pflege aufteilen.

Das Problem ist hier in der Tat das einheitliche Gelände. Die Frage ist, ob sich Ihr Vorhaben überhaupt so umsetzen lassen wird.

Probleme könnte es nämlich dann geben, wenn der andere Verein sogar Eigentümer von Grundstücken oder Teilen hiervon wäre. Dann könnten Sie über diese Grundstücke natürlich nicht verfügen.

Sollte dieses allerdings nicht der Fall sein, so müsste geschaut werden, wem diese gemeinschaftlichen Wege gehören. Wenn dieses herausgefunden ist, müsste hier gegebenenfalls zusammen mit dem anderen Verein mit dem Eigentümer dieser Wege eine Regelung getroffen werden.

4.§s gibt eine Zentrale Zapfstelle für Wasser. Jedes Haus hat Strom. wie wird das nachher abgerechnet? soll ich dann extra Verträge mit dem Stadt abschließen und darf ich den bereits vorhandenen Quellen nutzen.

Hier gibt es die Möglichkeit, dass jeder einzelne (also jedes Vereinsmitglied/jeder einzelne Pächter)einen eigenen Anschluss bekommt oder lediglich der Verein einen Anschluss bekommt und dieses dann separat mit den Mitgliedern abrechnet.

Diese sollten Sie bitte im Einzelnen mit der Stadt abklären.

5.Fast alle Gärten in Bremen haben die Möglichkeit, dass man mit dem Auto vor Garten jederzeit parken kann. Bei uns nicht es gibt eine Schränke und eine Menge an Ruhezeiten und Zeiten wann man nur zur Abladen oder zur Parken reinfahren kann. Bei eigenem Verein, würden diese Regeln uns nicht treffen?

Die Frage ist auch hier wieder, wem die Parkplätze gehören im eigentumsrechtlichen Sinne. Sollte also jedem Garten ein Parkplatz zugeordnet sein, muss der jeweilige Parkplatz auch bei Gründung eines neuen Vereins dem jeweiligen Eigentümer nach wie vor zur Verfügung stehen.

Probleme würde es nur dann geben, wenn der andere Verein Eigentümer oder Pächter des gesamten Parkplatzes wäre, was ich anhand Ihrer Schilderung leider nicht beurteilen kann.

Sollte der bisherige Verein wieder den ganzen Parkplatz gepachtet haben noch Eigentümer sein, wenden Sie sich bezüglich dieser Frage bitte an den tatsächlichen Eigentümer des Parkplatzes.

Die allgemeinen Ruhezeiten ergeben sich aus dem Gesetz und wären daher auch von dem neuen Verein grundsätzlich einzuhalten.

Hier ist insbesondere die allgemeine Nachtruhe von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr zu berücksichtigen.


Ich hoffe Ihnen eine erste rechtliche Orientierung ermöglicht zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg und alles Gute!

Ich möchte Sie gerne noch abschließend auf Folgendes hinweisen:

Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann. So kann nämlich durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein.

Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen geholfen haben. Sie können natürlich gerne über die Nachfrageoption mit mir Verbindung aufnehmen.

Ich wünsche Ihnen noch einen angenehmen Montagnachmittag!

Mit freundlichem Gruß von der Nordseeküste

Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt

Mit freundlichem Gruß von der Nordseeküste

Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt

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27570 Bremerhaven
kanzlei.newerla@web.de oder info@kanzlei-newerla.de

Tel. 0471/140240 (Sekretariat) o. 0471/140241 (Durchwahl)

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