Weder Mahn noch Vollstreckungsbescheid erhalten durch Expressdienst - was tun?
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Inkasso, Mahnungen
Beantwortet von
Rechtsanwalt MBA Marcus Schröter
Mahn und Vollstreckungsbescheid unerklärlicherweise nie erhalten - was tun?
Text:Hallo,
ich habe gestern Post vom GVZ bekommen,es geht um eine Forderung in Höhe von 400 €.
Mir war bisher nicht bewusst, dass gegen mich ein Verfahren läuft!!!! Ich habe weder Mahn - noch Vollstreckungsbescheid NOCH Rechnung in der angemahnten Höhe erhalten!!! Ich habe lediglich eine Rechnung in Höhe von ca. 750 € (irgendwann im Juli) erhalten, danach kam nichts mehr!!!. Die Rechnung ist von einem Anwalt mit dem ich nichts weiter als ein 20 minütiges Telefongespräch geführt hatte, ich habe keine Aufträge gegeben und bin der Meinung die Rechnung ist ganz schön überhöht. Daher habe ich auch nicht bezahlt.
Der Anwalt hat wohl ohne weitere Meldung ein Mahnverfahren eingeleitet, allerdings mit einer Forderung von 400 statt 750 €.
Nach einigen Recherchen habe ich herausbekommen, dass der Mahnbescheid am 05.09.09 und der Vollstreckungsbescheid am 5.10.09 durch Briefkasteneinwurf durch die Firma xxxxxx (Nicht Deutsche Post) an mich zugestellt worden sein soll laut System. Adresse ist korrekt angegeben und dem Gläubiger auch bekannt.
Ich habe direkt bei der Firma angerufen, laut System ist das auch so, der Name des Zustellers wurde mir genannt auch wurde empfohlen mich schriftlich (ich sagte ich mache das per email - ist das empfehlenswert?) zu melden und die Zustellung zu bestreiten. Allerdings wäre der Zusteller bisher nicht aufgefallen, merkwürdig sei nur, dass das Malheur gleich bei ZWEI Sendungen passiert ist - man werde auf jeden Fall eine schriftliche Stellungnahme abgeben.
Ich soll nun wenn nötig per Haftbefehl gezwungen werden eine eidestattliche Erklärung abzugeben, werde in die Schufa eingetragen und bin dabei mir eine ETW zu kaufen - dafür brauche ich einen Kredit und bis jetzt wäre das auch kein Problem gewesen!
Internetrecherchen haben ergeben dass die Urkunde des Zustellers als rechtssichere Zustellung gilt. Wie kann ich diese Bescheide nun anfechten?
Wie aussichtsreich ist das und welcher AUuwand steht dahinter?
Was kann ich tun um mein bisher sehr gutes Schufa- Rating zu retten?
Ich bin weder umgezogen noch war ich im Urlaub noch hat jemand Zugang zu meinem Briefkasten, mein Briefkasten ist auch ordentlich beschriftet, alle anderen Sendungen von der Deutschen Post habe ich bisher auch erhalten.
Vollstreckungsbescheid erhalten tun?









