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Frage geschrieben am 18.02.2012 10:05:32

Wechsel zu gesetzlich

Rechtsgebiet: Versicherungsrecht, Privatversicherungsrecht | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 473
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 18 weitere Antworten zum Thema Wechsel.
Guten Tag!
Ich bin bereits seit über 10 Jahren selbständig und privat-krankenversichert, hab eine Einzelfirma.
Seit drei Jahren bin ich zudem geschäftsführender Gesellschafter einer GmbH (alleiniger Gesellschafter, ein neuer wäre innerhalb der Familie jederzeit problemlos möglich).
Ich möchte dringend gesetzlich wechseln, also nicht nur Krankenversicherung, sondern auch Arbeitenlosen- und Rentenversicherung.
Sprich: Alle Leistungen haben, die ich auch sonst als normaler Arbeitnehmer habe.
Unter welchen Umständen kann das erfolgen?
Würde dabei gerne Geschäftsführer der GmbH und Inhaber der Einzelfirma bleiben wollen.



Antwort geschrieben am 18.02.2012 10:54:42
Rechtsanwältin Maike Domke
Blücherstraße 64, 25336 Elmshorn, Tel: 041217891138, Fax: 041217894976
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Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:

Grundsätzlich ist ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung nur dann möglich, wenn der Verdienst dauerhaft unter die Versicherungspflichtgrenze fällt.

Der Wechsel in eine gesetzliche Krankenkasse ist unter folgenden Voraussetzungen möglich:
Ihr Einkommen muss für mindestens ein Jahr unterhalb der Versicherungspflichtgrenze der GKV liegen. Eine gesetzliche Krankenversicheurng nimmt Rückkehrer aus der PKV nur dann wieder auf, wenn diese versicherungspflichtig werden. Dies ist nach Aufgabe einer selbstständigen Tätigkeit und Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung für mindestens zwölf Monate der Fall. Weiterhin müssen Sie unter 55 Jahren sein, wenn Sie 55 Jahre oder älter sind, habe Sie überhaupt keine Möglichkeit mehr, in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln.

Nur unter vorstehenden Voraussetzungen greift die Versicherungspflicht des § 5 SGB V in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V.
Eine freiwillige Versicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse ist bei dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt leider nicht möglich. Um als Selbstständiger freiwillig in der gesetzlichen KK versichert zu sein, müssen Sie vor der freiwilligen Versicherung z. B. als Angestellter bei der GKV versichert gewesen sein.

Wenn Sie die Altersgrenze noch nicht erreicht haben, besteht für Sie aber auch als Selbstständiger keine Möglichkeit, sozialversicherungspflichtig zu werden. Sie müssen ein Angestellten Verhältnis aufnehmen. Hier reicht es auch nicht, den Geschäftsführer innerhalb der Familie auszutauschen, sondern Sie müssten eine abhängige Beschäftigung aufnehmen.
Es tut mit leid, dass ich Ihnen keine günstigere Antwort erteilen kann und wünsche Ihnen ein angenehmes Wochenende.

Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen


Ich hoffe, Ihnen eine erste rechtliche Orientierung verschafft zu haben. Bitte nutzen Sie bei Verständnisfragen die Nachfrageoption.

Mit freundlichen Grüßen
Maike Domke
- Rechtsanwältin -
Blücherstraße 64
25336 Elmshorn
Tel: 04121/7891138
www.anwalt-domke.de
info@anwalt-domke.de
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Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 18.02.2012 11:23:27

Guten Tag!
Danke für die schnelle Antwort, die ich leider nicht verstanden habe.
Ich bin 39 Jahre und verdiene als derzeitiger alleinige Geschäftsührer der GmbH nur ca. 2.200 brutto, das restliche Einkommen sichere ich mir durch Provisionen über meine Einzelfirma.
Wie soll ich innerhalb der GmbH eine neue Beschäftigung aufnehmen, wenn ich dort bereits Angestellter bin. Meine Mutter würde Hauptgesellschafter werden, ich würde auch nicht mehr Gehalt beziehen wollen.
Wie sieht es dann mit Renten- und Arbeitslosenversicherung aus.
Vor meiner Selbständigkeit 1998 war ich bereits gesetzlich versichert.
Bitte nochmals um Prüfung nach den neuen Umständen.
Vielen Dank!

Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 18.02.2012 13:39:57

Sehr geehrter Ratsuchender,

Sie sind angestellter Geschäftsführer, das ist nicht das gleiche wie ein "normaler" Angestellter. Sie sind selbstständig. Als Selbstständiger haben Sie keine Möglichkeit, sich in der gesetzlichen KV zu versichern, es sei denn Sie versichern sich nahtlos weiter. An Ihrer Selbstständigkeit ändert sich meines Erachtens auch nichts, wenn Ihre Mutter Geschäftsführerin wird. Sie müssen aus der Selbstständigkeit in ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis und dort unter der Beitragsbemessungsgrenze verdienen. Ansonsten können Sie nicht zurück in die GKV. 1998 in der gesetzlichen KV reicht leider nicht aus. Früher war der Wechsel einfacher, das ist er jetzt nicht mehr.
Eine letzte Alternative wäre der Bezug von Sozialleistungen, der ja wohl nicht in Betracht kommt.

Mit freundlichen Grüßen
Maike Domke
- Rechtsanwältin -
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