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und gleichzeitig mit vorhandener chronisch fortschreitender Krankheit des einzigen Versorgers mit nur einem Einkommen.
Bin schwerbehindert zu 80% mit aG / B Merkzeichen.
Muss die GKV mich nehmen?
Bekomm ich in der GKV die kostenlose Mitversicherung von Frau und Kindern?
Falls ich in der PKV bleibe, gibt es für alle 4 Pers. einen Zuschuss zusätzlich zum ALG1, oder bekomme ich dazu noch Sozialhilfe wenn es nicht reicht?
Wie siehts aus mit Familienversicherung und/oder Basistarif bei der PKV?
Wie sind die Übertrittsregelungen PKV zu GKV, falls eine Aufnahmepflicht besteht?
Außerdem frage ich mich, ob eine Sperrzeit durch ein ärztliches Attest mit der Diagnose "kann diese Tätogkeit nicht mehr ausführen" verhindert wird, oder ob mit einer Aufhebungsvereinbarung gegen Zahlung einer Abfindung trotz ärztlichem Attest eine Sperrefrist zu erwarten ist?
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Diese Antwort ist vom 1.5.2010 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort geschrieben am 01.05.2010 22:21:08 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Tobias Rösemeier
Otto-von-Guericke-Str. 53, 39104 Magdeburg, Tel: 0391-6223910, Fax: 0391-6223966
Fachanwalt Familienrecht, Erbrecht, Sozialhilferecht, Zivilrecht, Medizinrecht
Bewertungen: 252
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Ihre Frage beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes und Ihres Einsatzes wie folgt:
Muss die GKV mich nehmen?
Die GKV muss Sie im Falle der Versicherungspflicht aufnehmen. Diese ist bei Arbeitlosigkeit gegeben. Ausnahme: Sie sind über 55 Jahre alt.
Bekomm ich in der GKV die kostenlose Mitversicherung von Frau und Kindern?
Ja, Ihre Ehefrau und die Kinder sind in der Regel kostenlos im Rahmen der Familienversicherung mitversichert.
Falls ich in der PKV bleibe, gibt es für alle 4 Pers. einen Zuschuss zusätzlich zum ALG1, oder bekomme ich dazu noch Sozialhilfe wenn es nicht reicht?
Das Arbeitsamt übernimmt lediglich PKV-Kosten in Höhe der Kosten der GKV. Wenn Sie im Basistarif der PKV versichert bleiben, müssten Sie die Kosten hierfür selber tragen.
Wie siehts aus mit Familienversicherung und/oder Basistarif bei der PKV?
Die PKV kennt die Familienversicherung nicht. Eine Herabsetzung der Familienmitglieder im Falle der Beibehaltung der PKV in den Basistarif dürfte möglich sein, müsste allerdings mit der Versicherungsgesellschaft individuell abgestimmt werden.
Wie sind die Übertrittsregelungen PKV zu GKV, falls eine Aufnahmepflicht besteht?
Durch Eintritt der Arbeitslosigkeit tritt Pflichtversicherung ein § 5 SGB V. Zu berücksichtigen ist allerdings, dass bei Eintritt in die GKV die Beitragsrückstellungen wegen Alters in der PKV unwiderruflich verloren sind.
Außerdem frage ich mich, ob eine Sperrzeit durch ein ärztliches Attest mit der Diagnose "kann diese Tätogkeit nicht mehr ausführen" verhindert wird, oder ob mit einer Aufhebungsvereinbarung gegen Zahlung einer Abfindung trotz ärztlichem Attest eine Sperrefrist zu erwarten ist?
Grundsätzlich muss mit einer 12wöchen Sperrfrist bei einem Aufhebungsvertrag gerechnet werden. Allerdings besteht die Möglichkeit, sich vom Arbeitgeber kündigen zu lassen, innerhalb der 3wöchigen Frist Kündigungsschutzklage zu erheben und die Regelungen des Aufhebungsvertrages im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs abzuschließen, so dass dann mit keiner Sperrzeit zu rechnen ist. Sie sollten sich diesbezüglich von einem Anwalt mit Interessenschwerpunkt Arbeitsrecht über die Gestaltungsmöglichkeiten beraten lassen.
Sollte eine Sperrfrist beim Arbeitslosengeld greifen, übernimmt das Arbeitsamt die Kosten der Krankenversicherung erst ab der 5. Woche.
Ich hoffe, Ihnen weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Tobias Rösemeier
- Rechtsanwalt -
Tobias Rösemeier
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