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Frage geschrieben am 04.02.2011 01:59:42

Wechsel der Kinder von der PKV in die GKV des Ehegatten (Familienversicherung)

Rechtsgebiet: Sozialversicherungsrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2324
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Folgender Sachverhalt:
Unsere Kinder (geboren 1996 und 1999) sind seit ihrer Geburt privat krankenversichert. Ich selbst bin ebenfalls privat versichert. Meine Frau ist seit ca. 10 Jahren gesetzlich versichert (aktuell freiwillig, da ihr Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt). Wir sind beide Angestellte, nicht selbstständig. Momentan liegt mein Einkommen über dem meiner Frau. In Kürze wird sich das ändern, dann verdient meine Frau mehr als ich.

Fragen:
Können wir die Kinder dann in der GKV meiner Frau kostenlos mitversichern im Rahmen der Familienversicherung?
Welche Wartezeiten gibt es (wie lange muss meine Frau mehr verdienen als ich)?
Wenn das Einkommen meiner Frau irgendwann wieder niedriger als mein Einkommen sein sollte, können dann die Kinder trotzdem bei ihr familienversichert bleiben?
Gibt es auch hier Fristen, die zu beachten sind (wie lange müssen die Kinder ggf. in der GKV meiner Frau versichert sein)?
Was passiert, wenn das Einkommen meiner Frau unter die Versicherungspflichtgrenze fallen sollte?
Welche Kündigungsfristen sind bei der PKV der Kinder zu beachten?
Bitte auch um Angabe der jeweils relevanten gesetzlichen Bestimmungen.


Antwort geschrieben am 04.02.2011 03:09:28
Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Frage beantworte ich aufgrund Ihrer Angaben folgt:

Können wir die Kinder dann in der GKV meiner Frau kostenlos mitversichern im Rahmen der Familienversicherung?

Ja, die Rechtsgrundlage ist § 10 Abs. 3 SGB V.

Welche Wartezeiten gibt es (wie lange muss meine Frau mehr verdienen als ich)?

Es gibt keine Wartezeit, weil Ihre Frau als Angestellte ein regelmäßiges Einkommen hat. Ihr Einkommen wird aus dem Arbeitsvertrag berechnet.

Wenn das Einkommen meiner Frau irgendwann wieder niedriger als mein Einkommen sein sollte, können dann die Kinder trotzdem bei ihr familienversichert bleiben?

Ja, das können sie, wenn Ihr Einkommen im Monat regelmäßig ein Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht übersteigt, vgl. § 10 Abs. 3 SGB V.

Gibt es auch hier Fristen, die zu beachten sind (wie lange müssen die Kinder ggf. in der GKV meiner Frau versichert sein)?

Das wäre nur der Fall, wenn Ihr Einkommen im Monat höher als ein Zwölftel der JAEG wäre. Es gibt auch hierzu keine Fristen. Das Ende der Mitgliedschaft mitversicherter Familienangehöriger ist nicht gesondert geregelt(vgl. 190 SGB V bei der Pflichtmitgliedschaft) . Es kommt daher auch hier auf den § 10 Abs. 3 SGB V.

Was passiert, wenn das Einkommen meiner Frau unter die Versicherungspflichtgrenze fallen sollte?
Für die Kinder ist das unbeachtlich. Ihre Frau wird dann pflichtversichert gem. §§ 5 Abs. 1, 6 SGB V.

Welche Kündigungsfristen sind bei der PKV der Kinder zu beachten?

Sie haben 2 Monate Zeit, nachdem der Anspruch auf Familienversicherung entstanden ist, die private Krankenversicherung für die Kinder rückwirkend zu kündigen. Die Rechtsgrundlage ist, wenn Sie nichts etwas abweichendes vereinbart haben, § 13 Ziff. 3 Satz 4 Allgemeinen Krankenversicherungbedingungen.

Das war eine erste Einschätzung der Sach- und Rechtslage.

Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 04.02.2011 03:49:17

folgender absatz ist für mich nicht klar verständlich:

"Wenn das Einkommen meiner Frau irgendwann wieder niedriger als mein Einkommen sein sollte, können dann die Kinder trotzdem bei ihr familienversichert bleiben?"
"Ja, das können sie, wenn Ihr Einkommen im Monat regelmäßig ein Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht übersteigt, vgl. § 10 Abs. 3 SGB V."

=> wie eingangs geschildert liegt sowohl mein einkommen als auch das einkommen meiner frau über der versicherungspflichtgrenze. wenn also die kinder in die gkv meiner frau wechseln und ihr einkommen irgendwann wieder unter meinem liegen sollte (aber beide immer noch über der jahresarbeitsentgeltgrenze), wie sieht es dann mit der mitversicherung der kinder in der gkv meiner frau aus? bleibt diese trotzdem bestehen oder müssen die kinder dann wieder privat versichert werden?

Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 04.02.2011 16:26:40

Nein, in dem Falle können sich die Kinder bei der Frau nicht mitversichern lassen.

Die Voraussetzungen des § 10 Abs. 3 SGB V sind nämlich folgende:

Kinder sind nicht versichert(also negativ definiert),


wenn

1. der mit den Kindern verwandte Ehegatte (das sind Sie) des Mitglieds das ist Ihre Frau nicht Mitglied einer Krankenkasse (das ist bei Ihnen der Fall) ist

2. und sein Gesamteinkommen regelmäßig im Monat ein Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt - Sie verdienen über die JAEG, so dass diese Voraussetzung erfüllt ist -

3. und regelmäßig höher als das Gesamteinkommen des Mitglieds ist - Ihr Einkommen ist höher als das der Ehefrau, so dass dies auch zutrifft.

Da Sie alle drei Voraussetzungen erfüllen, sind die Kinder nicht bei der Frau mitversichert. Sie müssen sie bei Ihnen versichern.

Bewertung der Antwort vom Fragesteller

Wechsel der Kinder von der PKV in die GKV des Ehegatten (Familienversicherung) | Gesamtbewertung: 2.8/5 | Datum: 2011-02-07
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