Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 120 weitere Antworten zum Thema GKV.
Ich (45 Jahre) bin seit 1998 in der PKV einschl. 2 Kinder.
Meine Frau ist GKV (derzeit im Erziehungsurlaub).
Ab. 1.1.2011 bin ich ALG 1, evtl. später plane ich eine Selbständigkeit mit Gründungszuschuss durch die BA, schließe aber eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nach 1.1.2011 nicht aus.
Fragen:
1. Kann ich und meine Kinder zum 1.1.2011 in die GKV wechseln, was muss man tun?
2. Was muss ich bei der KV beachten, wenn ich von ALG in die Selbständigkeit wechsle, kann ich mit den Kindern in der GKV bleiben (evtl. über die KSK?).
3. Kann ich mit Kindern bei einer sozialvers.pflichtigen Beschäftigung dauerhaft in der GKV bleiben (Voraussetzugen?)?
Antwort geschrieben am 22.11.2010 13:44:50 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Tobias Rösemeier
Otto-von-Guericke-Str. 53, 39104 Magdeburg, Tel: 0391-6223910, Fax: 0391-6223966
Fachanwalt Familienrecht, Erbrecht, Sozialhilferecht, Zivilrecht, Medizinrecht
Bewertungen: 252
Otto-von-Guericke-Str. 53, 39104 Magdeburg, Tel: 0391-6223910, Fax: 0391-6223966
Fachanwalt Familienrecht, Erbrecht, Sozialhilferecht, Zivilrecht, Medizinrecht
Bewertungen: 252
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne unter Berücksichtigung des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes wie folgt beantworte. Ich weise darauf hin, dass das Hinzufügen bzw. Weglassen von wesentlichen Sachverhaltsbestandteilen zu einem völlig anderen rechtlichen Ergebnis führen kann. Dieses Forum dient dazu, Ihnen eine erste rechtliche Orientierung zu verschaffen, kann und soll keinesfalls die Beratung bei einem Kollegen vor Ort ersetzen.
Dies vorausgeschickt, gehe ich auf Ihre Fragen wie folgt ein:
1. Kann ich und meine Kinder zum 1.1.2011 in die GKV wechseln, was muss man tun?
Aufgrund der Arbeitslosigkeit tritt zum 1.1.2011 für Sie die Pflichtversicherung in der GKV wieder ein. Hierbei ist es möglich, die Kinder ebenfalls über Sie im Rahmen der Familienversicherung zu versichern. Sie müssen eine Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenversicherung begründen und den Nachweis hierüber beim Arbeitsamt vorlegen, damit von dort aus die entsprechenden Beiträge abgeführt werden können.
2. Was muss ich bei der KV beachten, wenn ich von ALG in die Selbständigkeit wechsle, kann ich mit den Kindern in der GKV bleiben (evtl. über die KSK?).
Bei Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit endet die Pflichtversicherung in der GKV. Sie können aber als freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert bleiben. Dann können Sie auch für Ihre Kinder weiterhin die kostenlose Familienversicherung in Anspruch nehmen.
3. Kann ich mit Kindern bei einer sozialvers.pflichtigen Beschäftigung dauerhaft in der GKV bleiben (Voraussetzugen?)?
Ein dauerhafter Verbleib in der gesetzlichen Versicherung bei einer sozialversicherungspflichtigen Anstellung ist so lange möglich, solange Sie nicht mehr als 49.500 € Bruttoverdienst erzielen. Dieser Betrag stellt die aktuelle Jahresarbeitsentgeltsgrenze ab 01.01.2011 dar.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen eine erste Orientierung verschaffen. Sollte etwas unklar geblieben sein, nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion des Portals.
Mit freundlichen Grüßen
Tobias Rösemeier
- Rechtsanwalt -
Tobias Rösemeier
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Familienrecht
Otto-von-Guericke-Str. 53
39104 Magdeburg
Telefon: 0391 6223910
Telefax: 0391 6223966
Email: Ra.Tobias.Roesemeier@t-online.de
Internet: www.anwaltfamilienrecht.de
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 22.11.2010 16:01:46
Vielen Dank für Ihre Ausführungen, Herr Rösemeier,
noch eine Zusatzfrage: Kann ich meine PKV ruhen lassen (langt einer GKV dieser Nachweise), da ich bei einer evtl. Wiederaufnahme der PKV ja sonst wieder eine Neuprüfung und höhere Beiträge in Kauf nehmen müsste.
Besten Dank!
Vielen Dank für Ihre Ausführungen, Herr Rösemeier,
noch eine Zusatzfrage: Kann ich meine PKV ruhen lassen (langt einer GKV dieser Nachweise), da ich bei einer evtl. Wiederaufnahme der PKV ja sonst wieder eine Neuprüfung und höhere Beiträge in Kauf nehmen müsste.
Besten Dank!
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 22.11.2010 16:45:11
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Sie können Ihre PKV durch eine Anwartschaft sichern. Um sich hier alle Optionen offen zu halten, sollten Sie die große Anwartschaft bei der PKV bilden, dann bedarf es keiner erneuten Gesundheitsprüfung.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.
MIt freundlichen Grüßen
Tobias Rösemeier
- Rechtsanwalt -
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Sie können Ihre PKV durch eine Anwartschaft sichern. Um sich hier alle Optionen offen zu halten, sollten Sie die große Anwartschaft bei der PKV bilden, dann bedarf es keiner erneuten Gesundheitsprüfung.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.
MIt freundlichen Grüßen
Tobias Rösemeier
- Rechtsanwalt -
Bewertung der Antwort vom Fragesteller |
Als Leser können Sie
oder Rechtsanwalt Rösemeier direkt

