07.02.2011 | 17:31
Antwort
von
Rechtsanwalt Fachanwalt für IT-Recht, Urheber- und Medienrecht, Jan Gerth
266 Bewertungen
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für die Einstellung Ihrer Frage.
Vorweg möchte ich Sie darauf hinweisen, dass diese Plattform dazu dienen soll, Ihnen einen ersten Eindruck der Rechtslage zu vermitteln. Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen, so dass die Beratung innerhalb dieses Forums lediglich eine erste rechtliche Orientierung in der Sache darstellt und keinesfalls den Gang zu einem Kollegen vor Ort ersetzen kann.
Auf Grund des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes möchte ich Ihre Fragen zusammenfassend wie folgt beantworten:
Frage 1: Gibt es Probleme, das Geschäftsmodell zu übernehmen? (frag-einen-anwalt.de wird ja auch von freag-einen.com konkurriert)
Nein, es gibt keine Probleme das Geschäftsmodell zu übernehmen, denn das Geschäftsmodell ist als reine Idee nicht durch das Urheberrecht geschützt. Eine Übernahme der Geschäftsidee ist also möglich.
Frage 2: Darf ich meine Page "köchescout.de" nennen?
Da sich der Name unterscheidet von „küchenchefscout" ist die Nutzung „köchescout.de" kein Problem. Im Kennzeichenrecht wird auf die gleichen Teile geschaut, da wäre bei Ihnen nur der Scout. Dieser Teil wird aber als nicht prägent angesehen, so dass die Nutzung mangels Verwechslungsgefahr möglich und erlaubt ist.
Frage 3: Darf ich die Bezeichnung des Konkurrenten "küchenchefscout" in adwords und Suchschlagworten meiner Page benutzen, bzw. die Page "küchenchef-scout.de" auf "köchescout.de" umleiten?
Solange Ihr Mitbewerber die
Domain „küchenchef-scout.de" nicht von Ihnen heraus verlangt oder Ihnen die Nutzung mittels
Abmahnung untersagen lässt, können Sie auch eine Umleitung einrichten. Sollten Sie dies tun, dürfte es nicht sehr lange dauern mit der Abmahnung, da die frühere Nutzung des Namens „küchenchefscout" dem Konkurrenten das Recht hierzu gibt.
Ebenso ist eine Nutzung des Begriffs als adwords nicht zulässig, da es hier um eine Ausnutzung des Bekanntheitsgrades geht und die Nutzung ein Kennzeichenrecht gibt. Daher dürfen Sie dies nicht für die Werbung nutzen.
Frage 4: Darf ich zum Namen auf der Homepage das (englische) hochgestellte "TM" anfügen?
Das „TM" dürfen Sie nutzen, denn im Gegensatz zu dem Hinweis auf eine eingetragene Marke handelt es sich hierbei lediglich um einen Hinweis auf die markenmäßige Nutzung des Zeichens oder Namens. Dies ist unabhängig davon möglich, ob es sich um eine bereits angemeldete Bezeichnung handelt, oder eine, die weder angemeldet wurde, noch angemeldet werden soll. Das Zeichen weist darauf hin, dass der Verwender allerdings Schutz für das Zeichen in Anspruch nimmt.
Frage 5: Wie gehe ich mit nachweislichen werblichen Falschaussagen und Datenschutzverstößen des Mitbewerbers um?
Die werblichen Falschaussagen Ihrer Mitbewerber können Sie mittels anwaltlicher Abmahnung untersagen lassen. Sollten die Mitbewerber die Falschaussagen trotz Abmahnung nicht unterlassen, so können Sie diese auch mit gerichtlicher Hilfe durchsetzen.
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Ich hoffe, Ihnen einen ersten Überblick ermöglicht zu haben und stehe für Ergänzungen im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion sowie ggf. für die weitere Wahrnehmung Ihrer Interessen gerne zur Verfügung.
Sollten Sie eine darüber hinausgehende Vertretung in Erwägung ziehen, empfehle ich Ihnen eine Kontaktaufnahme über die unten mitgeteilte E-Mail-Adresse. Die moderne Kommunikation ermöglicht insoweit auch die Überbrückung größerer Entfernungen.
Weiterhin möchte ich Sie höflichst auf die Bewertungsfunktion aufmerksam machen, die dafür sorgt, diesen Service für andere Ratsuchende transparenter zu machen.
IT-Kanzlei GERTH
Jan H. Gerth
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Informationstechnologierecht
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
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Fon 052 02 / 7 31 32
Fax 052 02 / 7 38 09
E-Mail: gerth@ra-gerth
Nachfrage vom Fragesteller
07.02.2011 | 19:47
Herzlichen Dank für die sehr engagierte Antwort, noch eine letzte Frage, die ich vielleicht nicht ganz klar formuliert hatte: Darf der Begriff "Küchenmeisterscout" als Metatag für Suchmaschinen im Header meiner Homepage auftauchen?
DANKE, einer positiven Bewertung (und evt. späteres Mandat)steht dann nichts meher entgegen.
Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt
07.02.2011 | 20:49
Sehr geehrter Herr Fragesteller,
sehr gerne beantworte ich auch Ihre Nachfrage. Klare Antwort: Sie dürfen den Begriff "Küchenmeisterscout" nicht als Metatag nutzen.