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Websitenamenswahl


| 07.02.2011 16:27 |
Preis: ***,00 € |

Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Fachanwalt für IT-Recht, Urheber- und Medienrecht, Jan Gerth


| in unter 2 Stunden

Zur Namenswahl einer gerade startenden Website folgende Frage (in folgenden Websitenamen wurden Namen und v.a. die Geschäftsart/bezeichnung geändert, der Fall liegt aber analog! "Scout" ist dabei realer Namensbestandteil...):

Mitbewerber "Scoutsofort GmbH" betreibt seit ein paar Jahren die website "küchenchefscout.net" (.de war wohl nicht mehr frei...)
Er vermittelt Anfragen von Privatleuten nach Köchen an geeignete Köche in der Nähe, die sich dann bei den Kunden direkt vorstellen können. Die teilnehmenden Köche zahlen für Ihre Teilnahme eine Monatsgebühr, für Privatleute ist der Service kostenlos und unverbindlich.

Ich übernehme zwar das Geschäftsmodell reduziert bzw. leicht modifiziert, aber mit klar erkennbar eigenständiger Gestaltung meiner Homepage unter "küchenchef-scout.de" (www-Adresse von mir eingetragen).
Nach DPMA-Recherchen scheint die Bezeichnung Küchenchefscout nicht schutzfähig wegen fehlender Unterscheidungskraft und lediglich beschreibender (freihaltungsbedürftiger) Angabe, aber es gibt wohl ein Problem wegen existierender "Geschäftlicher Bezeichnung"...)
Um eine direkte Verwechslung zu vermeiden nenne ich meine Page letztendlich nun doch "köchescout.de"

FRAGE: Gibt es Probleme, das Geschäftsmodell zu übernehmen? (frag-einen-anwalt.de wird ja auch von freag-einen.com konkurriert)
Darf ich meine Page "köchescout.de" nennen?
Darf ich die Bezeichnung des Konkurrenten "küchenchefscout" in adwords und Suchschlagworten meiner Page benutzen, bzw. die Page "küchenchef-scout.de" auf "köchescout.de" umleiten?
Darf ich zum Namen auf der Homepage das (englische) hochgestellte "TM" anfügen?

Hinweis: Es gibt noch einen Mitbewerber, der -neben Zutatenlieferservice- auch so die Köchevermittlung mitanbietet, unter der Adresse "köchelnscout.de"
Gäbe es dann da noch Probleme?

Meine Page soll auf alle Fälle ...scout heißen, weils gut klingt und sich positiv etabliert hat, das war ja auch der Grund der Namenswahl der Mitbewerber...

DANKE

P.S. Wie gehe ich mit nachweislichen werblichen Falschaussagen und Datenschutzverstößen des Mitbewerbers um?
07.02.2011 | 17:31

Antwort

von

Rechtsanwalt Fachanwalt für IT-Recht, Urheber- und Medienrecht, Jan Gerth
266 Bewertungen
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für die Einstellung Ihrer Frage.

Vorweg möchte ich Sie darauf hinweisen, dass diese Plattform dazu dienen soll, Ihnen einen ersten Eindruck der Rechtslage zu vermitteln. Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen, so dass die Beratung innerhalb dieses Forums lediglich eine erste rechtliche Orientierung in der Sache darstellt und keinesfalls den Gang zu einem Kollegen vor Ort ersetzen kann.
Auf Grund des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes möchte ich Ihre Fragen zusammenfassend wie folgt beantworten:

Frage 1: Gibt es Probleme, das Geschäftsmodell zu übernehmen? (frag-einen-anwalt.de wird ja auch von freag-einen.com konkurriert)

Nein, es gibt keine Probleme das Geschäftsmodell zu übernehmen, denn das Geschäftsmodell ist als reine Idee nicht durch das Urheberrecht geschützt. Eine Übernahme der Geschäftsidee ist also möglich.

Frage 2: Darf ich meine Page "köchescout.de" nennen?
Da sich der Name unterscheidet von „küchenchefscout" ist die Nutzung „köchescout.de" kein Problem. Im Kennzeichenrecht wird auf die gleichen Teile geschaut, da wäre bei Ihnen nur der Scout. Dieser Teil wird aber als nicht prägent angesehen, so dass die Nutzung mangels Verwechslungsgefahr möglich und erlaubt ist.

Frage 3: Darf ich die Bezeichnung des Konkurrenten "küchenchefscout" in adwords und Suchschlagworten meiner Page benutzen, bzw. die Page "küchenchef-scout.de" auf "köchescout.de" umleiten?
Solange Ihr Mitbewerber die Domain „küchenchef-scout.de" nicht von Ihnen heraus verlangt oder Ihnen die Nutzung mittels Abmahnung untersagen lässt, können Sie auch eine Umleitung einrichten. Sollten Sie dies tun, dürfte es nicht sehr lange dauern mit der Abmahnung, da die frühere Nutzung des Namens „küchenchefscout" dem Konkurrenten das Recht hierzu gibt.
Ebenso ist eine Nutzung des Begriffs als adwords nicht zulässig, da es hier um eine Ausnutzung des Bekanntheitsgrades geht und die Nutzung ein Kennzeichenrecht gibt. Daher dürfen Sie dies nicht für die Werbung nutzen.

Frage 4: Darf ich zum Namen auf der Homepage das (englische) hochgestellte "TM" anfügen?
Das „TM" dürfen Sie nutzen, denn im Gegensatz zu dem Hinweis auf eine eingetragene Marke handelt es sich hierbei lediglich um einen Hinweis auf die markenmäßige Nutzung des Zeichens oder Namens. Dies ist unabhängig davon möglich, ob es sich um eine bereits angemeldete Bezeichnung handelt, oder eine, die weder angemeldet wurde, noch angemeldet werden soll. Das Zeichen weist darauf hin, dass der Verwender allerdings Schutz für das Zeichen in Anspruch nimmt.
Frage 5: Wie gehe ich mit nachweislichen werblichen Falschaussagen und Datenschutzverstößen des Mitbewerbers um?
Die werblichen Falschaussagen Ihrer Mitbewerber können Sie mittels anwaltlicher Abmahnung untersagen lassen. Sollten die Mitbewerber die Falschaussagen trotz Abmahnung nicht unterlassen, so können Sie diese auch mit gerichtlicher Hilfe durchsetzen.
________________________________________________________________________
Ich hoffe, Ihnen einen ersten Überblick ermöglicht zu haben und stehe für Ergänzungen im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion sowie ggf. für die weitere Wahrnehmung Ihrer Interessen gerne zur Verfügung.

Sollten Sie eine darüber hinausgehende Vertretung in Erwägung ziehen, empfehle ich Ihnen eine Kontaktaufnahme über die unten mitgeteilte E-Mail-Adresse. Die moderne Kommunikation ermöglicht insoweit auch die Überbrückung größerer Entfernungen.

Weiterhin möchte ich Sie höflichst auf die Bewertungsfunktion aufmerksam machen, die dafür sorgt, diesen Service für andere Ratsuchende transparenter zu machen.


IT-Kanzlei GERTH
Jan H. Gerth
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Informationstechnologierecht
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

Berliner Str. 25, 33813 Oerlinghausen
Fon 052 02 / 7 31 32
Fax 052 02 / 7 38 09
E-Mail: gerth@ra-gerth

Nachfrage vom Fragesteller 07.02.2011 | 19:47

Herzlichen Dank für die sehr engagierte Antwort, noch eine letzte Frage, die ich vielleicht nicht ganz klar formuliert hatte: Darf der Begriff "Küchenmeisterscout" als Metatag für Suchmaschinen im Header meiner Homepage auftauchen?

DANKE, einer positiven Bewertung (und evt. späteres Mandat)steht dann nichts meher entgegen.

Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt 07.02.2011 | 20:49

Sehr geehrter Herr Fragesteller,


sehr gerne beantworte ich auch Ihre Nachfrage. Klare Antwort: Sie dürfen den Begriff "Küchenmeisterscout" nicht als Metatag nutzen.

Bewertung des Fragestellers 2011-02-07 | 22:29


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