wir vertreiben Waren im Internet. Unter anderem über unseren Webshop.
Seit Sonntag Mittag ist unser Webshop nun nicht mehr erreichbar, da der Hoster Insolvenz angemeldet hat. Auch sind unsere Hauptemailadressen service@xxx.de, sowie die Adressen der Mitarbeiter Vorname.Name@xxx.de nicht mehr erreichbar.
Wir haben heute vormittag mit einem Mitarbeiter des Hosters gesprochen - Hier wurde uns mitgeteilt, daß niemand beim Unternehmen mehr an die Shopdaten herankommt und sie auch keinen Auth-Code für den Shopumzug erzeugen können, da die angemieteten Server des Hosters wegen ausstehender Rechnungen abgeschaltet wurden.
Nach Rücksprache mit dem Insolvenzverwalter, wurde mir mitgeteilt, daß auch er nicht wisse in welcher Zeit die Daten wieder bereit stehen, damit ich den Shop und die Domain zu einem neuen Hoster umziehen kann. Laut seiner Aussage ist es erst die vorläufige Insolvenz und es muß erst die Höhe der offenen Rechnungen an den Serververmieter festgestellt werden und ggf. bezahlt werden, damit dieser die Server wieder anstellt, so daß Domainumzug und Shopumzug durchgeführt werden kann.
Laut Vertrag liegen alle Rechte an Design, Lizenzen und Programmierung des Shops bei mir.
Welche Möglichkeiten habe ich gegenüber dem insolventen Hoster bzw. Serververmieter, (der mir übrigens nicht bekannt ist) um schnellstmöglich an die Shopdaten und Domain heranzukommen ? Ich benötige nachdem der Server wieder läuft: AuthCode und FTP Zugang
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
-- Einsatz geändert am 14.11.2011 17:22:40
-- Einsatz geändert am 14.11.2011 17:25:32
Antwort geschrieben am 14.11.2011 18:07:08 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Steffan Schwerin
Golmsdorfer Str. 11, 07749 Jena, Tel: 036412692037, Fax: 036412671047
Arbeitsrecht, Zivilrecht, Miet und Pachtrecht, Familienrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht, Urheberrecht, Kaufrecht
Bewertungen: 524
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die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:
Grundsätzlich muss der Insolvenzverwalter die Domains und die Daten für den Shop unverzüglich herausgeben.
Gegenüber dem Hoster bzw. dem Inhaber dieser Firma bestehen keine Ansprüche, da der Insolvenzverwalter die Geschäfte übernommen hat.
In der Regel beseht ein Herausgabeanspruch bei Kündigung / Beendigung des Vertrages mit dem Anbieter.
Im weitesten Sinne ist die Insolvenz auch mit einer Vertragsbeendigung gleichzusetzen.
Damit besteht auch ein Anspruch auf Herausgabe der Domains und Daten.
Der Insolvenzverwalter ist zunächst berechtigt und gehalten, die offenen Forderungen zu prüfen, muss dann aber Ihrem Herausgabeanspruch nachkommen.
Problematisch wird es nur, wenn der Hoster selbst noch Leistungen an Dritte offen hat, die das Hosting Ihres Shops betreffen.
Sie sollten Acht geben, dass die Domain nicht durch den Insolvenzverwalter zwischendurch frei gegeben und von einer dritten Person erworben wird. Die Rückabwicklung ist dann zwar möglich, aber doch sehr erschwerlich.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen und meine Ausführungen helfen Ihnen weiter. Sie können sich gern im Rahmen der Nachfrageoption auf diesem Portal mit mir in Verbindung setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Steffan Schwerin
Rechtsanwalt
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