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Frage geschrieben am 28.03.2008 11:15:00

Webservice Impressumspflicht, Urheberschaft

Rechtsgebiet: Internetrecht, Computerrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1355
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Sehr geehrte Damen und Herren,

derzeit bereiten wir als Anbieter eines Onlinereservierungssystems für Urlaubs-Unterkünfte einen Webservice (XML) vor.

Wir möchten mit diesem Service unseren Mandanten die Möglichkeit geben, die eigenen Daten (eigene Informationen/Texte zur Unterkunft, eigene Fotos, Preise, Verfügbarkeiten usw.) innerhalb einer selbst definierten Buchungsumgebung auf eigenen Webseiten darzustellen.

Dabei stellen wir alle relevanten Daten über eine XML-Schnittstelle zur Verfügung.

Der jeweilige Provider des Mandanten stellt dann im Auftrag des Kunden die Daten innerhalb einer individuell gestaltbaren Buchungsumgebung oder kompletten Darstellung der Unterkunft auf Webseiten des Mandanten online.

Jetzt ist für uns als System- und Datenbank-Betreiber wichtig zu wissen, was für eine Zusatzvereinbarung wir mit dem Mandanten hinsichtlich der Verwendung der „Rohdaten“ abschließen müssen?

Hier geht es konkret um folgende Punkte:

· Impressumspflicht (Systembetreiber)?
· Urheberschaft?

"Alle hier angebotenen Inhalte sind geistiges Eigentum des Verantwortlichen. Eine Vervielfältigung oder Verwendung von Texten, Programmcode oder Programmen in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Autors nicht gestattet."

· Haftungsausschluss/Disclaimer?

Was ist in diesem Zusammenhang zu beachten bzw. was sollte Inhalt einer Vereinbarung zur Verwendung von „Rohdaten“ über einen Web-Service sein.

Vielen Dank für Ihre Antwort!


Hinweis:
Achtung Archiv!
Diese Antwort ist vom 28.3.2008 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 28.03.2008 12:55:02
Rechtsanwalt Martin Kämpf
Pettenkoferstraße 10a, 80336 München, Tel: 089/22843355, Fax: 089/22843356
Fachanwalt Strafrecht, Verkehrsrecht, Transportrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht
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Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, diese beantworte ich unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltschilderung sowie Ihres Einsatzes wie folgt:

Zu 1) Sie sind in der Tat verpflichtet, im Rahmen eines Impressums verschiedene Angaben zu machen. Art und Umfang dessen richtet sich nach §§ Punkte 5 f. TMG (Telemediengesetz).
Danach sollten Sie Name und Anschrift sowie Rechtsform Ihres Unternehmens angeben, des Weiteren den Geschäftsführer, eine E-Mail-Adresse sowie die Handelsregisternummer und die Umsatzsteueridentifikationsnummer.

zu 2) Den von Ihnen vorgeschlagenen Text hinsichtlich des Urheberrechts können Sie so verwenden.
Nach dem deutschen Urheberrecht ist es jedoch nicht erforderlich, solche Angaben zu machen, um den Urheber zu schützen.

Zu 3) Ein Haftungsausschluss, wie von Ihnen angedacht, enthebt Sie als eventuellen Betreiber der angefragten Homepages nicht von Ihrer Pflicht, deren Inhalt auf dessen Rechtmäßigkeit zu überprüfen.
Denn, so weit Sie auf die betroffenen Seiten ähnlich einem Blog- Betreiber Zugriff haben, sind Sie auch für deren Inhalt verantwortlich. Das bedeutet, dass Sie ggf. strafrechtlich relevante Inhalte entfernen müssten und unter Umständen zivilrechtlich für diese in Anspruch genommen werden könnten.

Abschließend teile ich Ihnen mit, dass Sie, so Ihre Kunden Verbraucher sind, diese über Ihr Widerrufsrecht belehren müssen.
Die fehlende Belehrung über das Widerrufsrecht gehört zu den am häufigsten abgemahnten wettbewerbsrechtlichen Verstößen im Internet.

Ich hoffe, Ihnen einen ersten Überblick ermöglicht zu haben und stehe für Ergänzungen im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion sowie ggf. für die weitere Wahrnehmung Ihrer Interessen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Kämpf
Rechtsanwalt

Fon 089/ 22843355
Fax 089/ 22843356

info@kanzlei-kaempf.net
Rechtsanwalt und Strafverteidiger Martin Kämpf - Strafrecht und Verkehrsrecht in München

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Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 31.03.2008 10:47:05

Sehr geehrter Herr Kämpf,

vielen Dank für die Antwort. Das wir selbst mit unseren eigenen Web-Seiten impressumspflichtig sind, ist mir bekannt.

In diesem Fall geht es aber um die Webseiten unserer Kunden, die innerhalb dieser eigenen Web-Seiten auf Basis eines von uns angebotenen Webservices Daten aus unserer Software frei darstellen können.

Dieser gesamte Datenstamm wird von unseren Servern geliefert. (inkl. Buchungsmöglichkeit) d.h. der Inhalt dieser Seiten, der dann auf fremden Web-Seiten dargstellt wird, kommt von uns.

Jetzt ist für mich rechtlich die Frage:

Inwieweit müssen wir als Lieferant von Daten innerhalb eines Webservices(Textbeschreibungen, Bilder, Verfügbarkeiten usw.) unsere Mandanten verpflichten, die durch die Mandanten selbst betriebenen Web-Seiten mit einem Impressum unseres Unternehmens zu versehen?

Ich würde mich freuen, wenn Sie mir hier spezifisch eine Antwort geben könnten.

Vielen Dank.


Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 31.03.2008 19:05:39

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Nachfrage, diese beantworte ich wie folgt:

Meines Erachtens sind Sie nicht verpflichtet, auf den angefragten Seiten Ihr Impressum anzugeben. Aus diesem Grunde entfällt auch die Notwendigkeit einer Verpflichtung Ihrer Kunden, Ihre Identität u.a. zu offenbaren.
Denn, soweit ich Sie richtig verstanden habe, liefern Sie die „Zutaten“ zu den Homepages Ihrer Kunden und treten darüber hinaus aber nicht nach außen auf und bieten insbesondere keine eigenen Leistungen auf den Homepages Ihrer Kunden an.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Kämpf
Rechtsanwalt

Fon 089/ 22843355
Fax 089/ 22843356

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Rechtsanwalt und Strafverteidiger Martin Kämpf - Strafrecht und Verkehrsrecht in München


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