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Hallo,
ein Wettbewerber (Online-Shop) hat kein Impressum, bei Denic ist eine falsche Adresse eingegeben, die mit einer deutschen Vorwahl angegebene Telefonnummer landet irgendwo in China und kann nicht nachvollzogen werden, Pakete werden über einen dritten Logistdienstleister versendet, Geld geht ebenfalls über einen Drittanbieter etc.
-->kurzum, es wird vom Wettbewerb alles getan, um die Adresse zu verschleiern. Auch uns ist es noch nicht gelungen, eine korrekte Adresse herauszufinden.
Frage:
Was kann man machen bzw. bei welchen Behörden muss man sich melden, damit die Webseite gesperrt wird, da dieses Vorgehen aus unserer Sicht nicht in Ordnung ist. (sofern dies überhaupt möglich ist).
(Abmahnungen können ja nicht gesendet werden, da keine Adresse vorliegt.)
Beste Grüße
Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 4.5.2010 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort geschrieben am 04.05.2010 16:59:16 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt LL. M. Mathias Drewelow
Am Kabutzenhof 22, 18055 Rostock, Tel: 0381 25296970, Fax: 0381 25296971
Familienrecht, Medizinrecht, Erbrecht, Versicherungsrecht, Sozialrecht
Bewertungen: 194
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Sehr geehrter Fragesteller,
gern beantworte ich Ihre Frage unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie des Einsatzes wie folgt:
Ihren Ausführungen zufolge haben Sie bereits alles Erdenkliche getan, um an die gewünschte Adresse auf dem regulären, für einen Privaten möglichen, Weg zu gelangen.
Sicher haben Sie bereits versucht eine Testbestellung zu erhalten und sind dabei lediglich an die Daten des Dritten Logistikdienstleisters gelangt.
Weiterreichende Möglichkeiten der Datenerhaltung hat lediglich die Staatsanwaltschaft zur Verfügung.
Diese kann eingeschaltet werden, wenn Straftaten vorliegen.
Nun werden durch die Verschleierung der Adresse Ihre Unterlassungsansprüche durch den Mitbewerber vereitelt.
Denn nach Ihren Angaben bestehen derartige Ansprüche gegen den Mitbewerber.
Wenn dem so ist, dann steht es Ihnen frei Anzeige wegen (zumindest) versuchten Betruges gegen den Mitbewerber zu stellen. Denn es ist davon auszugehen, dass der Mitbewerber durch Verschleierung seiner Herkunft (Adresse) vorsätzlich alles tut, damit Verbraucher oder Konkurrenten an der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gehindert werden. Dieses erhalten ist sodann strafrechtlich relevant.
Der Weg über eine Strafanzeige wird sodann der einzige Weg sein, einen richterlichen Beschluss (veranlasst durch die Staatsanwaltschaft) zu erwirken, der den Provider zur Herausgabe der Anschlussdaten des Shop-Anbieters verpflichtet.
An dieser Stelle sei der Hinweis erlaubt, dass diese Internetplattform eine eingehende, rechtliche Beratung nicht ersetzen kann, sondern vielmehr der ersten rechtlichen Orientierung dienen soll.
Das Hinzufügen oder Weglassen von Informationen kann das Ergebnis der juristischen Bewertung beeinflussen und sogar zu einem völlig gegensätzlichen Ergebnis führen.
Gern können Sie mich bei Rückfragen oder einer gewünschten Interessenvertretung kontaktieren. Der Unterzeichner hat in der Ermittlung derartiger Mitbewerber Erfahrungen.
Mathias Drewelow
-Rechtsanwalt-
Am Kabutzenhof 22
18057 Rostock
fon: 0381 25296970
fax: 0381 25296971
mail: drewelow@mv-recht.de
web: http://www.mv-recht.de
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