Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 19 weitere Antworten zum Thema Webseite.
Ich plane eine Webseite auf der User eigenen Content (vor allen Dingen Bilder) hochladen können.
Bin ich dann bezüglich Urheberrecht in der grauen Zone?
Oder genügt es wenn ich explizit den User beim Upload auf die Urheberrechts-Thematik hinweise und/oder explizit sein Einverständnis/den Besitz des Urheberrechts (z.B. per Checkbox) einhole?
Vielleicht noch in Kombination mit einer Abuse-Funktion, damit ein ggf. abweichender Urheber das ganze wieder entfernen kann?
Antwort geschrieben am 23.12.2011 10:39:46 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Thomas Mack
Throner Str. 3, 60385 Frankfurt am Main, Tel: 069-4691701, Fax: 069-4691701
Vertragsrecht, Kaufrecht, Wirtschaftsrecht, Urheberrecht, Medienrecht, Miet und Pachtrecht, Internet und Computerrecht, Internationales Recht
Bewertungen: 185
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vielen Dank für Ihre Anfrage.
Zunächst möchte ich darauf hinweisen, daß dieses Forum lediglich die Funktion hat, Ihnen einen ersten Überblick über die Rechtslage zu geben. Eine persönliche Beratung kann durch Ihre Anfrage nicht ersetzt werden.
Dies vorausgeschickt möchte ich Ihre Frage unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsangaben und des von Ihnen gebotenen Einsatzes gerne wie folgt beantworten:
Wenn Sie eine Webseite betreiben wollen bei der Fotos und Texte hochgeladen werden kann das Urheberrecht tatsächlich eine Rolle spielen, da ja zunächst nicht klar ist wem z.B. die Rechte an den Fotos zustehen.
Daher würde ich Ihnen auch empfehlen eine Bestätigung des Users per Checkbox einzuholen, daß er die entsprechenden Rechte für den Inhalt hat bzw. eine Haftung übernimmt falls dies nicht so ist.
Bei der von Ihnen erwähnten Abuse-Funktion ist natürlich die Frage, ob dies praktikabel ist, um einen Mißbrauch durch Dritte auszuschließen, wenn jedermann Fotos von der Webseite entfernen kann.
Ich würde Ihnen eher empfehlen auf der Webseite einen Hinweis aufzunehmen, daß es sich um Inhalte von Dritten handelt und Inhaber von Urheberrechten sich an Sie wenden können um eine Entfernung zu erreichen.
Grundsätzlich trifft Sie bei ungeprüften fremden Inhalten keine Haftung, wenn Sie nach einer Beschwerde des Urhebers bzw. Berechtigten ein Foto von der Webseite entfernen.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort einen ersten Überblick gegeben zu haben und stehe Ihnen für eine weitergehende Beratung und Vertretung Ihrer Interessen auch über die angegebene E-mail Adresse gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Mack
Rechtsanwalt
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