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Frage geschrieben am 17.08.2008 14:37:00

Webdesign - Auftraggeber hat geklaut

Rechtsgebiet: Internetrecht, Computerrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1952
Hallo,

vor gut zwei Jahren habe ich in meiner Freizeit webdesignt. D.h. ich habe private Internetseiten für mich entworfen und realisiert. Bei eBay habe ich dann ein von mir entworfenes Design (für mich nicht mehr schön genug) angeboten. Es wurde nicht gekauft, stattdessen meldete sich ein Bieter und bat mich darum ihm eine Internetseite zu entwerfen.

Es handelte sich um die Seite eines Sicherheitsdienstes. Ich legte los und gestaltete nach den Wünschen des Bieters. Wir einigten uns darauf, dass diese Leistung später mit einem Honorar vergütet würde.

Die Seite war im Prozess des Erstellens auf den Server der Sicherheitsfirma gelagert. Der regelmäßige Telefonkontakt und die Chatgespräche stellten Vertrauen her. Kurz vor Fertigstellung (nach 3 Monaten Arbeit), es fehlten nur noch einzelne Texte, hatte ich plötzlich keinen Zugriff mehr auf den Server.Die Seite war dann auch plötzlich offline geschaltet. Ich habe nie wieder von diesem Unternehmen etwas gehört. Auf Emails wurde nicht reagiert.

Bis Gestern. Durch Zufall besuchte ich die Seite, und sie funktionierte einwandfrei. Es war das gesamte Design bzw. der komplette Internetauftritt wie ich ihn damals entworfen hatte. Sämtliche Animationen wurden so wie entworfen übernommen, mein Copyright einfach ersetzt.

Ich kann nachweisen, dass diese Seite von mir entworfen wurde, denn ich habe noch sämtliche Projektdateien, die für das Erstellen der Animationen notwendig sind. Außerdem habe ich alle Original-Dateien die nachweislich nicht vom Server gezogen sind. Für mich ist dies ein klarer Diebstahl an geistigem Eigentum. Die Sicherheitsfirma hat lediglich die Endresultate.

Ich habe zudem noch Chatgespräche abgespeichert, die beweisen, dass ich zu dem Inhaber der Firma Kontakt hatte.

Durch Recherchen habe ich herausbekommen, dass sämtliche Texte und Bilder, die ich damals noch nicht in den Inhalt eingepflegt hatte, von anderen Firmen geklaut wurden.

Ich möchte nun dementsprechend einen hohen Schadensersatz. Denn der Betrug ist offensichtlich.

Wie gehe ich zunächst vor?
Was sind meine Rechte?
Kann ich für den Klau an fremden Texten belangt werden, obwohl sie erst nachträglich geklaut wurden und das ohne mein Wissen?
Wie hoch kann ich meinen Schadensersatz dotieren? Wie lässt sich dieser errechnen?

Beweise?! Wenn ich dem Sicherheitsdienst schreibe, wird er doch einfach meine Internetseite offline setzen.

Vielen Dank im Vorraus.



Hinweis:
Achtung Archiv!
Diese Antwort ist vom 17.8.2008 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 17.08.2008 14:56:29
Rechtsanwalt LL.M. Christian Mauritz
Eckener Straße 29, 40468 Düsseldorf, Tel: 0211 5866630, Fax: 0211 58666315
Gewerblicher Rechtsschutz, Kaufrecht, Wettbewerbsrecht, Internet und Computerrecht, Vertragsrecht, Medienrecht
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Fragen möchte ich anhand der mitgeteilten Informationen wie folgt beantworten:

1. Sie haben zunächst einen Anspruch auf Vergütung für die von Ihnen erbrachte Werkleistung. Hierzu sollten Sie die Gegenseite (per Einschreiben/Rückschein) schriftlich unter Setzung einer angemessenen Frist zur Zahlung des vereinbarten Honorars auffordern. Bei Nichtzahlung sollten Sie einen Anwalt mit der Geltendmachung Ihrer Rechte beauftragen. Die Ihnen entstehenden Anwaltskosten lassen sich als Teil des Ihnen entstandenen Verzugsschades im Nachhinein von der Gegenseite einfordern.

2. Hiervon zu unterscheiden ist Ihr Anspruch auf Vergütung für die Einräumung der Nutzungsrechte an der Webseite. Dieser setzt voraus, dass die Webseite ein Werk im urheberrechtlichen Sinne darstellt, was bei Webseiten nicht immer der Fall ist. Bei der Übernahme eines kompletten Designs dürfte allerdings ein urheberrechtlicher Verstoß in der Regel vorliegen. Ergänzend kommt ein wettbewerbsrechtlicher Anspruch wegen unlauterer Leistungsübernahme in Betracht. Auch hier sollten Sie wie unter 1. beschrieben verfahren. Die Höhe des Schadensersatzes wird üblicherweise danach bestimmt, in welcher Höhe eine Lizenzgebühr für die Nutzung des Werkes zwischen Ihnen und der Sicherheitsfirma vereinbart worden wäre. Pauschale Aussagen hierzu lassen sich an dieser Stelle nicht treffen.

3. Da Sie keine fremden Texte übernommen haben, können Sie hierfür letztlich auch nicht belangt werden.

4. Zur Beweissicherung müssen notfalls Screenshots der fraglichen Webseite oder auch des Quelltextes genügen. Auch Zeugenaussagen sind hilfreich. In Verbindung mit den Ihnen vorliegenden Originaldateien muss sich so hinreichend deutlich beweisen lassen, dass Sie der Urheber sind.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen hilfreichen ersten Überblick verschaffen. Bei Unklarheiten nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Mauritz
Rechtsanwalt


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