Wasserzweckverband-Nötigung?zu neuem Hauswasseranschluss trotz vorhandem HA
22.11.2010 09:20 |
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Verwaltungsrecht
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Rechtsanwalt Peter Eichhorn
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Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe Anfang 2010 in MV ein Haus ersteigert. Im Juli habe ich den WZV beauftragt eine Wasseruhr einzubauen. Diese hat mir dann mitgeteilt dass der vorhandene Hauswasseranschluss nicht mehr in Betrieb gesetzt wird (obwohl dieser noch unter Druck war) da der Vorbesitzer diesen 2004 stilllegen lassen hat. Nun musste ich einen neuen Hauswasseranschluss beantragen da angeblich die Lage, der Zustand, die Tiefe, das Material und die Firma die den alten HA erstellt hat nicht bekannt war (mir liegt hierzu jedoch u.a. eine Masszeichnung des alten HA vor, vom WZV). Für den neuen HA musste ich zusätzlich einen Zählerschacht an der Grundstücks-grenze bauen (Eigenleistung) da Entfernung Hauptleitung bis Haus mehr als 40m, tatsächlich 36,8m). Nach Erhalt der Rechnung (ca.730€) habe ich Wiederspruch eingelegt welcher vom WZV natürlich abgelehnt wurde.
Nun habe ich noch bis 27.11.2010 Zeit Klage beim Verwaltungs-gericht einzureichen.
Meine Fragen:
Macht es Sinn (Aussicht auf Erfolg) die Angelegenheit vor Gericht zu
bringen?
Mit welchen ca. Kosten müsste ich rechnen wenn ich eine Klage
dagegen verlieren würde? (Keine Rechtschutzversicherung)
Ich danke im Voraus
mfg A.S.









