Wasserschaden in angemietetem Keller durch Tauchpumpe.
Preis: ***,00 € |
Mietrecht, Wohnungseigentum
Beantwortet von
Sehr geehrte Damen und Herren,
in einem von mir zusätzlich angemieteten Kellerraum (paar Häuser von meiner Wohnung entfernt) habe ich für die Dauer der Renovierungsphase meiner Wohnung einen Großteil meines Hausrates untergestellt, sprich Kartons, Möbel etc. Grob geschätzt im Wert von 3500-4000 Eur. Durch einen Defekt einer Tauchpumpe der in den Kellerräumlichkeiten installierten
Regen/Grundwasser- Drainageanlage stand der gesamte Keller ca. 5-10cm unter Wasser.
Meine Hausratversicherung hat bereits die Zahlung des Schadens abgelehnt, da es sich nicht um einen Leitungswasser- oder Elementarschaden handelt.
Dazu muss ich auch noch sagen, dass die Tauchpumpe innerhalb von einer Woche zwei Mal ausgefallen ist. Zunächst wurde nämlich von einer Sanitärfirma versucht diese zu reparieren und erst beim zweiten Defekt wurde die Pumpe dann
getauscht. Bei der zweiten Überflutung entstand an meinem Inventar noch wesentlich größerer Schaden. Einen Großteil der eingelagerten Gegenstände, die noch in Ordnung waren habe ich nach der ersten Überflutung bereits aus dem Kellerraum entfernt. Es war mir aufgrund Platzmangels leider nicht möglich alle unbeschädigt gebliebenen Gegenstände auszuräumen.
Laut den Anwohnern des Mietshauses gab es vor 2-3 Jahren bereits einen Wasserschaden wegen dieser Pumpe und es wurden vom Vermieter weder vor Jahren noch jetzt weitere Vorkehrungen getroffen um Wasserschäden in Zukunft zu vermeiden. Beispielsweise durch eine zweite Pumpe, die im Notfall anläuft.
Ich denke auch nicht, dass die Pumpenanlage regelmäßig gewartet wurde.
Getrocknet wurden die Räumlichkeiten nach den beiden Überflutungen ebenfalls nicht, so dass nun vieles am Schimmeln ist.
Da ich nur gelegentlich mal in den Keller reinschaue, hatte ich auch nicht die Chance den Keller sofort auszuräumen und ggf. noch einiges zu retten. Das ganze stand dann für längere Zeit in dem Wasser. Der Vermieter hatte mich nämlich weder beim ersten noch beim zweiten Schaden benachrichtigt.
Ich wurde vor Vertragsabschluss leider nicht aufgeklärt, dass ein erhöhtes Risiko aufgrund der Regen/Grundwasser-Drainageanlage besteht. Ich wusste überhaupt nicht, dass so eine Anlage dort existiert weil sie sich in einem anderen Teil des Kellers befindet. Im Mietvertrag selbst ist nichts erwähnt davon. Der Vermieter hatte während der Besichtigung von meinem Vorhaben erfahren, dass ich meinen gesamten Hausrat dort einlagern wollte. Hatte aber natürlich nichts über die Pumpe und den Vorschaden erzählt. Ich hätte diesen Raum niemals angemietet wäre ich richtig informiert worden.
Auf meine schriftliche Anfrage hin, wer nun für den Schaden aufkommt, gab es vom Vermieter natürlich keine Reaktion.
Meine Frage ist grundsätzlich erstmal, ob es überhaupt Sinn macht gegen den Vermieter und evtl. gegen die Sanitärfirma vorzugehen bzw. wie die Chancen auf eine Entschädigung stehen?
Etwas schwierig wird aber zu beweisen, welche Gegenstände beim ersten bzw. zweiten Defekt der Pumpe beschädigt wurden.
Kommt evtl. die Gebäude- oder Haftpflichtversicherung des Vermieter für die Regulierung in Betracht?
Können eine Mietminderung und auch die Kosten der Aufräumarbeiten geltend gemacht werden?
freundliche Grüße
Keller Wasserschaden








