Wasserschaden im eigenen Haus, Haftpflicht des Verursachers soll zahlen
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Hallo,
dies ist meine erste Frage über frag-einen-anwalt.de, ich hoffe, ich mache alles richtig.
Nach der Installation einer Solaranlage auf dem Dach unseres Hauses hatten wir einen Wasserschaden in der Küche, weil der Installateur eine Dachziegel offen gelassen hat. Die Haftpflichtversicherung des Installateurs wird für den Schaden aufkommen.
Die Küche wurde dazu teilweise demontiert, es wurden Trockner-Geräte aufgebaut und anschließend soll die Küche wieder aufgebaut und die Wände renoviert werden.
Die Versicherung bzw. ein Sachverständiger teilen mir nun mit, daß die Versicherung auf Zeitwertbasis abrechnet.
So musste z.B. die Arbeitsplatte der Küche zersägt werden, um die Küche zu demontieren. Hier soll ich nun von der Versicherung nur 50% für eine neue Arbeitsplatte bezahlt bekommen, da die Küche bereits 11 Jahre alt ist.
Auch bei den Malerarbeiten soll ich 10% für Tapeten und Farbe selbst tragen, weil die letzte Renovierung 2 Jahre her ist.
Meine eigene (Wohngebäude- und Hausrat) -Versicherung kann mir leider dabei nicht helfen, da Regenwasser nicht mitversichert ist. Eine Rechtschutzversicherung habe ich nicht.
Meine Fragen:
- Mir fehlt ein wirklich unabhängiger Ansprechpartner. Habe ich Anspruch auf eine Rechtsberatung (um z.B. auch diese Anfrage hier zu stellen)?
- Ist es rechtens, daß Zeitwert-Abzüge bei Dingen erfolgen, welche im Rahmen der Bauarbeiten zur Trocknung der Wände zerstört wurden (Arbeitsplatte, Tapete und Wandfarbe)?
- Bekomme ich meine eigene Arbeitszeit bezahlt, wenn ich z.B. Schränke ausräume, Möbel rücke, Kisten packe, putze, die Handwerker stundenlang "betreue" ("Wir brauchen mal einen Eimer!", "Haben Sie mal ein paar Handtücher?" etc.) und ich mir für solche Tage auch noch Urlaub nehmen muss?
- Kann man irgendwie geltend machen, daß die Lebenssituation in unserem 4-Personen-Haushalt während der Sanierungsarbeiten sehr eingeschränkt ist? Unsere Küche ist halb abgebaut, der Lärm der Trockner und nervtötend, das Kücheninventar ist in Kisten im Wohnzimmer gestapelt. Darf man da auch mal den Lieferservice bemühen oder auswärts essen gehen?
- Laut dem Möbelhaus ist die gleiche Arbeitsplattenfarbe nicht mehr zu bekommen. Und laut dem Maler wird nicht exakt die gleiche Tapete verfügbar sein, sondern nur eine ähnliche (und es sollen nur die betroffenen Wände neu beklebt werden). In wie weit haben wir Anspruch darauf, daß der Zustand rein optisch(!) exakt so wiederhergestellt wird, wie er vorher war?
Vielen Dank!
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