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Frage geschrieben am 28.01.2011 17:39:19

Wasserschaden durch undichte Heizung in Mehrfamilienhaus

Rechtsgebiet: Mietrecht, Wohnungseigentum | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1886
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
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hallo,
meine freundin ist mieterin bei einer genossenschaft und hat einen schaden an einer undichten heizung bei der wohnungsbaugesellschaft gemeldet.(ca 11:45 uhr)
diese sagten am telefon sie würden den hausmeister informieren.
nix passierte.
am nächsten morgen 6 uhr ging sie auf arbeit schaute noch einmal nach dem leck welches kaum noch tropfte (durch laienmäßiges abdichten).gegen 9 uhr morgens stand ich auf und die gesamte wohnung stand ca 1- bis 2 cm unter wasser.
ich rief beim vermieter an (ca 9:15)und zeigte den schaden erneut an, plötlich ging alles sehr schnell.
es waren 3 firmen da(innerhalb von 20 minuten), der hausmeister kam(ca 11:00) und sagte er habe die information(eine nicht funktionierende heizung) am vortag gegen 13:30 erhalten.
die person mit der meine freundin am vortag telefonierte und den schaden das erste mal meldete kam etwas später dazu und sagte sie(meine freundin) hätte zu ihm am telefon gesagt, das ihre heizung nicht funktioniert.
es bestand für ihn also keine akute situation zum handeln.
nun sagt der hausmeister das alle betroffenen mietparteien nur den fußboden und die tapete ersetzt bekommen und der rest über die jeweilige hausratversicherung der mieter abgewickelt werden soll.
jedoch zahlt meine freundin laut mietvertrag in ihren Nebenkosten eine sach-und haftpflichtversicherung und hat wie die meisten betroffenen mieter keine eigene hausratversicherung.

nun meine fragen:
1.kann sie für den entstanden schaden(erheblicher wasserschaden bei mehreren mietparteien) haftbar gemacht werden?
2.wie kann man sich weiter verhalten?



Antwort geschrieben am 28.01.2011 17:48:51
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne beantworten darf:

Ihre Freundin könnte nur dann für den Schaden der anderen Mieter haftbar gemacht werden, wenn sie ein Verschulden an dem Schaden träfe. Das vermag ich aber nicht zu erkennen, denn die leckende Heizung geht sicher nicht auf ein Verschulden Ihrer Freundin zurück. Zudem hat sie den Mangel auch rechtzeitig angezeigt, so dass ihr kein Vorwurf zu machen sein wird.

Die Beweislast dafür, dass Ihre Freundin den Wasserschaden verschuldet hat, liegt auch bei demjenigen, der Schadensersatz geltend machen will - dieser Beweis wird kaum zu erbringen sein.

Auf der anderen Seite stellt sich die Frage, wer für den am Hausrat Ihrer Freundin eingetretenen Schaden aufkommt. Hier wäre der Vermieter in der Pflicht, wenn Ihre Freundin den Schaden früh genug gemeldet hat, um die Überschwemmung zu verhindern. Das ist nach Ihrer Schilderung der Fall - allerdings obliegt nun Ihrer Freundin die Beweislast dafür, dass Sie das Auslaufen des Wassers schon am Vortag mitgeteilt hat. Ist das nur telefonisch geschehen, ohne Zeugen, wird sie die Mitteilung nur schwerlich beweisen können.

Eine Haftung des Vermieters kommt dann nur in Betracht, wenn diesem ein Verschulden vorgeworfen werden kann, weil z.B. die Heizung jahrelang nicht gewartet oder instandgesetzt wurde. Das wäre ggf. konkret zu prüfen.

Ist dem Vermieter kein Verschulden nachweisbar, haftet er für den Schaden am Hausrat leider nicht.

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben und stehe Ihnen für eine weitergehende Beratung und Vertretung Ihrer Interessen gerne zur Verfügung.

Bitte kontaktieren Sie mich dazu über die unten genannte Rufnummer bzw. E-Mail-Adresse.


Mit freundlichen Grüßen

Andreas Schwartmann
Rechtsanwalt


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