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Wasserschaden Holzdecke


| 11.02.2011 10:54 |
Preis: ***,00 € |

Generelle Themen


Beantwortet von

Rechtsanwalt Guido Matthes


| in unter 2 Stunden

04.01.2011 Tropfendes Wasser von Holzd. info an Eigentümmer Dachdecker begutachtet darüber liegende Loggia Geb.vers.schaut sich unserren Schaden an fragt wer die H.decke eingebaut (Wir)
antwort somit Schaden fürHausratvers.Hausr.vers.
lehnt ab da kein Rohrleitungsschaden.Loggia wurde
09.02.11 neu Eingedeckt(Dachpappe)10.02 Anwalt
in anspruch genommen info da Eigentümer seiner Sorgfaltplicht nachgekommen sei der Schaden unserre Sache es sei denn wir könnten nachweisen er sei seiner Pflicht nicht nachgekommen.
(Holzdecke Furnierte Spanplatte dicke fast verdoppelt somit vermutlich schon lange Zeit
Wasser aufgenommen)
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 13 weitere Antworten zum Thema:
Wasserschaden
11.02.2011 | 11:26

Antwort

von

Rechtsanwalt Guido Matthes
421 Bewertungen
Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre gestellte Frage beantworte ich wie folgt:

Die Auskunft Ihres Anwaltes ist zutreffend.

Eine Schadensersatzverpflichtung des Vermieters besteht nur, wenn er einen Mangel zu vertreten hat oder mit der Beseitigung eines Mangels in Verzug gerät, § 536a BGB. Eine etwaige Pflichtverletzung (z.B. durch mangelhafte Wartung) müssen Sie dem Vermieter nachweisen.

Gelingt dieser Nachweis nicht, bleiben Sie leider auf dem Schaden sitzen. Ob eine Pflichtverletzung tatsächlich vorliegt und welche Beweismöglichkeiten bestehen könnten, ist anhand Ihrer kurzen Schilderung nicht zu bewerten.

Ich hoffe, Ihnen einen ersten hilfreichen Überblick in der Sache verschafft zu haben und bedaure, keine günstigere Antwort geben zu können. Ich weise darauf hin, dass die Beantwortung Ihrer Frage ausschließlich auf Grundlage Ihrer Schilderung erfolgt. Die Antwort dient lediglich einer ersten rechtlichen Einschätzung, die eine persönliche und ausführliche Beratung durch einen Rechtsanwalt in den seltensten Fällen ersetzen kann. Das Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben kann möglicherweise zu einer anderen rechtlichen Beurteilung führen. Eine endgültige Einschätzung der Rechtslage ist nur nach umfassender Sachverhaltsermittlung möglich.

Mit freundlichen Grüßen

Matthes
Rechtsanwalt


Rechtsanwälte
Götz, Matthes & Wallhöfer
Fuhrstr. 4
58256 Ennepetal

Tel: 0 23 33 / 83 33 88
Fax: 0 23 33 / 83 33 89

www.so-geht-recht.de
www.rechtsanwalt-ennepetal.com

www.erbrecht-ennepetal.de
www.mietrecht-ennepetal.de
www.verkehrsrecht-ennepetal.de

Bewertung des Fragestellers 2011-02-13 | 15:21


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