Wasserschaden Eigentumswohnung
07.12.2010 09:36 |
Preis: ***,00 € |
Beantwortet von
Preis: ***,00 € |
Mietrecht, Wohnungseigentum
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Habe vor 6 Wochen eine Eigentumswohnung ersteigert. Nach dem Entrümpeln stellte ich einen massiven Wasserschaden fest. Die Ursache liegt am Wasserrohrbruch in der Wand des Badezimmers der Wohnung oberhalb (definitiv durch Sachverständigen festgestellt.
Die Schadensmeldung an Versicherung konnte nicht erfolgen da der Hausverwalter der VN ist. Dieser wurde daher umgehend schriftlich von mir über den Schaden informiert und aufgefordert den Schaden zu melden um Sofortmassnahmen zu Ursachenbeseitigung zu ergreifen.
Heute nach 2 Wochen ist der Schaden in der Whg oberhalb nach wie vor nicht beseitigt, bei uns hat sich der Putz an den Wänden gelösst Fliesen im Bad sind lose, Estrich ist durchnässt, Bodenbelag beschädigt Holzrahmen des Fensters Bad verfault Massiver schwarzschimmelbefall.
Eine Antwort auf mein Schreiben liegt ebenfalls nicht vor.
Nach heutigem Telefonat mit der zuständigen Versicherung wurde mir mitgeteilt der Verwalter hätte für den Schaden bereits Geldleistungen seitens Versicherung erhalten.
Ich möchte den Schaden in meiner Wohnung durch meinen Handwerker beseitigen lassen oder auf Basis eines Kostenvoranschlages abrechnen.
An wen sende ich Kostenvoranschlag bzw Rechnung?
Wer bezahlt mir letztlich die Schadenbeseitigung?
Wer steht in der Pflicht die Wasserleitung in der Oberliegenden Whg zu reparieren damit sich der Schaden in meiner Whg nicht weiter ausbreitet.
Gehören die Fenster meiner Wohnung der Gemeinschaft oder mir allein?
vielen Dank
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