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Frage geschrieben am 02.03.2010 13:28:58

Was tun bei Geruchsbelästigung (Zigarettenrauch)?

Rechtsgebiet: Mietrecht, Wohnungseigentum | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3713
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 15 weitere Antworten zum Thema Geruchsbelästigung.
Sehr geehrte Damen und Herren,

wir wohnen zur Miete in einem Mehrfamilienhaus. Unsere Wohnung gehört einer Privatperson. Diese hat unsere Wohnung vor drei bis vier Jahren selbst renoviert. So wurden beispielsweise in allen Räumen neue Böden verlegt (Kacheln und Parkett).

Wir sind im Juni 2008 in diese Wohnung eingezogen. Ca. ein Jahr später wurde ein Mieterwechsel in der Wohnung unter uns vollzogen (anderer Eigentümer als unser Vermieter). Die neuen Mieter sind scheinbar starke Raucher.

In letzter Zeit tritt leider folgendes Problem vermehrt auf: In unserem Schlafzimmer kommt es (zuletzt jeden Tag) zu starkem Zigarettengestank, obwohl die Fenster des Zimmers geschlossen sind. Gerade als Nichtraucher ist dies für uns ziemlich unangenehm, zumal auch unsere Kleidungsstücke aus dem Schrank diesen Geruch mittlerweile annehmen. Dieser Geruch kommt (scheinbar) aus der Wohnung unter uns und findet seinen Weg durch Ritzen zwischen Parkett und Fußleisten sowie durch Löcher im Parkett, die für die Füße der Heizung gelassen wurden. Da dieses Problem leider immer schlimmer wird und nicht zur positiven Stimmung beträgt, haben wir folgende Fragen:

- Muss der Vermieter hier (versuchen) Abhilfe (zu) schaffen? Innerhalb weclher Frist? Kann der Mieter vom Vermieter verlangen, Löcher, aus denen der Gestank kommt, abzudichten? Welcher Aufwand ist hier angemessen? Müsste beispielsweise der komplette Boden abgedichtet werden?
- Auch wenn eine Mietminderung das Problem nicht beseitigt: Kann die Miete in einem solchen Falle gemindert werden? Um wie viel? Wer setzt diesen Satz fest? Greift diese Mietminderung auch rückwirkend?
- Für den letzten Ausweg: Haben wir in einem solchen Falle die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung?

Ich würde mich freuen, von Ihnen einen Rat zu bekommen, welche Möglichkeiten mir offen stehen und wie im mich am besten (und sichersten) verhalten kann. Vielen Dank im Voraus für Ihre Mühen!

Mit freundlichen Grüßen


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Diese Antwort ist vom 2.3.2010 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 02.03.2010 13:40:40
Rechtsanwalt Steffan Schwerin
Golmsdorfer Str. 11, 07749 Jena, Tel: 036412692037, Fax: 036412671047
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Sehr geehrte(r) Fragesteller(in)

die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:

Das ist eine ganz problematische Geschichte. Grundsätzlich kann es den Nachbarn nicht verwehrt werden, in der Wohnung zu rauchen.

Rauchen ist in der Mietwohnung erlaubt. Fühlt sich ein Nachbar durch das Rauchen gestört, kann er weder die Miete mindern noch vom Vermieter ein Verbot verlangen. Er kann auch nicht über den Vermieter darauf hinwirken, dass dieser dem Raucher bestimmte Lüftungszeiten vorschreibt.

Das hat das Landgericht Berlin entschieden (Az.: 63 S 470/08).

Die Nachbarn fühlten sich von einem in der darunter liegenden Wohnung lebenden Raucher massiv gestört. Insbesondere, wenn dieser seine Wohnung lüftete, komme es zu erheblichen Geruchsbeeinträchtigungen in ihrer Wohnung, beklagten die Hausbewohner. Sie minderten die Miete um 50 Euro und forderten, der Vermieter solle dem Mitmieter das Rauchen im Balkonzimmer seiner Wohnung verbieten oder das Lüften der Wohnung zu festgesetzten Zeiten vorschreiben. Sie verlangten laut dem Mieterbund, dass das maximal zweimal täglich mit einer Dauer von höchstens einer halben Stunde möglich sein solle.

Das Landgericht wies alle Forderungen zurück. Vermieter könnten ihren Mietern weder das Rauchen in bestimmten Räumen der Wohnung verbieten noch zu einem konkreten Lüftungsverhalten zwingen. Rauchen gehöre zum "vertragsgemäßen Gebrauch" der Wohnung. Das als rücksichtslos beschriebene Verhalten des Rauchers halte sich tatsächlich "im Rahmen des sozial Adäquaten".

Im Prinzip ist damit schon alles gesagt.

Es empfiehlt sich hier also, wenn Sie das Gespräch mit den Nachbarn suchen und darum bitten, das Rauchen in der Wohnung zu unterlassen.

Einen rechtlichen Anspruch haben Sie aber nicht.

Hier kann höchstens dann, wenn Sie sich gesundheitlichen Beeinträchtigungen ausgesetzt sehen, eine Ausnahme erfolgen. Dann kann ggf. ein Anspruch bestehen.

Man kann natürlich dennoch versuchen, mit dem Vermieter eine Lösung zu finden. Gerichtlich wird man hier aber nichts erreichen können, da es eben jedem freisteht, ob er raucht oder nicht.

Es tut mir leid, Ihnen keine positivere Antwort geben zu können.

Mit freundlichen Grüßen


Steffan Schwerin
Rechtsanwalt

Rechtsanwaltskanzlei Schwerin
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Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 02.03.2010 14:19:50

Sehr geerhter Herr Schwerin,

erst einmal vielen Dank für Ihre schnelle Antwort!

Leider helfen uns Ihre Ausführungen relativ wenig. Es geht unseres Erachtens nicht darum, dass wir durch den Zigarettenrauch, der durch's Fenster oder über den Balkon zu uns kommt, gestört werden. Und auch nicht darum, dass wir unseren Nachbarn das Rauchen verbieten möchten. Wir möchten vielmehr unseren Vermieter dazu bewegen, dafür Sorge zu tragen, dass wir "schädigungsfrei" in unserer Wohnung leben können.

Der Geruch kommt auch nicht durch (geöffnete) Fenster, sondern vielmehr Ritzen, die bei der Renovierung oder dem Bau der Wohnung entstanden sein könnten. Kann man hier argumentieren, dass ein Baumangel vorliegt, der behoben werden muss?

Auch auf die anderen Fragen, ob der Vermieter hier versuchen muss Abhilfe zuschaffen, sind Sie leider nicht eingegangen.

Von daher stelle ich die entsprechenden Fragen einfach noch einmal:
- Muss der Vermieter hier (versuchen) Abhilfe (zu) schaffen? Innerhalb weclher Frist? Kann der Mieter vom Vermieter verlangen, Löcher, aus denen der Gestank kommt, abzudichten? Welcher Aufwand ist hier angemessen? Müsste beispielsweise der komplette Boden abgedichtet werden?
- Für den letzten Ausweg: Haben wir in einem solchen Falle die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung?

Und die Zusatzfrage:
- Wie sehen die oben gestellten Fragen aus, wenn man in Richtung eines Mangels (am Bau oder bei der Renovierung) argumentiert?

Ich denke übrigens, dass eine gesundheitliche Schädigung durch Zigarettenrauch grundsätzlich außer Frage steht.

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen!

Mit freundlichen Grüßen
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 02.03.2010 16:48:37

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Nachfragen beantworte ich gern wie folgt:

- Muss der Vermieter hier (versuchen) Abhilfe (zu) schaffen? Innerhalb weclher Frist? Kann der Mieter vom Vermieter verlangen, Löcher, aus denen der Gestank kommt, abzudichten? Welcher Aufwand ist hier angemessen? Müsste beispielsweise der komplette Boden abgedichtet werden?

Ob der Vermieter etwas unternehmen muss, kommt darauf an, welcher Ursache die Störungen sind. Wie gesagt, kann das Rauchen nicht untersagt werden.

Wenn sich auch herausstellt, dass die Wände, Fenster etc. generell undicht sind und auch andere Stoffe durchdringen könnten, kann man vom Vermieter die Beseitigung verlangen.

Sie sollten sich also an den Vermieter wenden und die Behebung der Probleme verlangen.

Dazu gibt es keine gesetzliche Frist. Sie sollten dem Vermieter eine angemessene Frist vorgeben.

Wie der Vermieter dann das Problem behebt, ist ihm überlassen.

- Für den letzten Ausweg: Haben wir in einem solchen Falle die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung?

Nein, man kann aber über eine Mietminderung nachdenken. Eine fristlose Kündigung (Mietrecht) käme nur dann in Betracht, wenn der Zustand absolut unzumutbar ist.

Und die Zusatzfrage:
- Wie sehen die oben gestellten Fragen aus, wenn man in Richtung eines Mangels (am Bau oder bei der Renovierung) argumentiert?

Man kann und sollte auf jeden Fall Richtung Mangel an der Mietsache argumentieren und dann die Miete mindern.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen nunmehr weiterhelfen und verbleibe mit freundlichen Grüßen


Steffan Schwerin
Rechtsanwalt


Bewertung der Antwort vom Fragesteller

Was tun bei Geruchsbelästigung (Zigarettenrauch)? | Gesamtbewertung: 2.8/5 | Datum: 2010-03-03
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Leider widersprechen sich die ursprüngliche Antwort und die Antwort auf unsere Nachfrage. In der ursprünglichen Antwort wird gesagt, wir haben keine Handhabe zur Mietminderung, in der Antwort auf unsere Nachfrage sagt Herr Schwerin dann wiederum, wir sollen die Miete mindern. Welche Auskunft stimmt nun? Auf sämtliche Fragen der Anfrage ging der Anwalt nicht oder nur sehr oberflächlich ein. Zudem bezieht er sich in seiner Antwort auf einen Sachverhalt, der auf unser Problem (explizit!) nicht zutrifft. Wir haben wirklich das Gefühl, zunächst einmal mit einer Standardantwort abgespeist worden zu sein. Ich hätte mir die Antwort auf die Nachfrage als Reaktion auf unsere Anfrage gewünscht. Dann hätte ich die Möglichkeit gehabt, gezielt eine Nachfrage zu stellen, die uns dann wirklich weiter bringt.

Stellungnahme vom Anwalt:
Es ist immer wieder enttäuschend, wenn der Fragesteller subjektiv mit einer rechtlich nicht zu beanstandenden Antwort nicht zufrieden ist, weil sie negativ für ihn ausfällt und dies dann durch eine schlechte Bewertung zum Ausdruck bringt.


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