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Frage geschrieben am 31.01.2010 09:36:44

Was gehört in mein Impressum?

Rechtsgebiet: Medienrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1973
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte eine Website ins Internet stellen, die folgendes Thema hat:
"Hier entsteht eine Website von Eltern für Eltern von Kindern ab 3 Jahren".
Interessenten sollen mir hier Ihre Beiträge zu den Themen "Kind und Beruf", "Anschaffung eines Haustiers", "Kleine Wehwehchen" etc. posten, die ich dann auf der Website für alle lesend zur Kenntnis gebe.
Anmeldung/Registrierung ist weder für das Schreiben von Beiträgen noch für das Lesen erforderlich.

Die Website ist rein privat und enthält keine Werbung.

Jetzt meine Frage: brauche ich ein Impressum? Wenn ja, was muß es enthalten (genügt meine Anschrift)?
Hintergrund: ich möchte möglichst vermeiden, mit Spam oder Werbeanrufen zugemüllt zu werden.

Im voraus vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen
R. Simm


Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 31.1.2010 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 31.01.2010 13:02:43
Rechtsanwalt Fachanwalt für IT-Recht, Jan Gerth
Berliner Str. 25, 33813 Oerlinghausen, Tel: 0520273132, Fax: 0520273809
Markenrecht, Strafrecht, Medienrecht, Vertragsrecht, Kaufrecht, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Fachanwalt Informationstechnologierecht
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Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für die Einstellung Ihrer Frage.

Vorweg möchte ich Sie darauf hinweisen, dass diese Plattform dazu dienen soll, Ihnen einen ersten Eindruck der Rechtslage zu vermitteln. Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen, so dass die Beratung innerhalb dieses Forums lediglich eine erste rechtliche Orientierung in der Sache darstellt und keinesfalls den Gang zu einem Kollegen vor Ort ersetzen kann.
Auf Grund des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes möchte ich Ihre Fragen zusammenfassend wie folgt beantworten:
Die Beantwortung Ihrer Frage richtet sich nach § 5 TMG und § 55 RstV.
Gemäß § 5 Telemediengesetz (TMG) benötigen grundsätzlich "geschäftsmäßige Online-Dienste" ein Impressum. Das TMG stellt somit auf die Qualität der Inhalte, Waren oder Leistungen auf der Website ab. Werden diese in der Regel gegen Entgelt angeboten, so handelt es sich zweifelsfrei um ein impressumpflichtiges Angebot. Dies betrifft also zunächst einmal sämtliche Seitenbetreiber, die Waren (Online-Shops) oder Dienstleistungen (Web-Hoster, Softwarevermietung) anbieten. Aber es gilt auch folgendes zu beachten. Für die Einordnung kommt es jedoch nicht darauf an, ob die Nutzung ganz oder teilweise entgeltlich oder unentgeltlich möglich ist, oder ob der Diensteanbieter mit dem Betrieb der Homepage Gewinne erzielen möchte. Die Geschäftsmäßigkeit eines Dienstes ergibt sich nämlich bereits allein aufgrund einer gewissen nachhaltigen, d.h. auf Wiederholung und Dauer angelegten Tätigkeit.
Die Vorschrift des § 55 Rundfunkstaatsvertrages (RstV) stellt für die Impressumspflicht hingegen auf lediglich auf die Inhalte der Website ab. Nach dieser Norm muss jede Website über ein Impressum verfügen, die von jemandem betrieben wird, der auch journalistisch-redaktionell gestaltete Inhalte online stellt, die zur Meinungsbildung beitragen können. Was dies in der Praxis bedeutet, ist nicht geregelt oder höchstrichterlich entschieden.
Daher ist grundsätzlich jedem Seitenbetreiber zu empfehlen ein Impressum zu palzieren, der seine Website nicht zu rein privaten Zwecken betreibt.
Rein private Webseiten sind zunächst von der Impressumspflicht ausgenommen. § 5 TMG spricht wie bereits ausgeführt von „geschäftsmäßigen Online-Diensten“, die ein Impressum benötigen. Auch § 55 RStV geht davon aus, dass bei Webseiten, die ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen, kein Impressum notwendig ist. Hier gibt es aber zwei Punkte zu beachten:
Zum einen ist die Rechtsprechung sehr streng bei der Einordnung einer Website in Bezug auf unternehmerisches bzw. geschäftsmäßiges Handeln. Schon ein Werbebanner oder die Teilnahme an einem Affiliat-Programm kann dazu führen, dass eine Website nicht mehr als rein privat gilt. Wer also Werbebanner oder Partnerprogramme auf seiner Seite laufen lässt, sollte ein Impressum aufnehmen. Dies gilt auch, wenn mit der Werbung keine oder minimale Umsätze generiert werden.
Höchstrichterlich noch nicht entschieden ist, ob auch der Bereich der rein journalistisch oder redaktionell betriebenen Homepages über ein Impressum verfügen müssen. Auch Twitterer, Blogger oder Betreiber von Foren sollten deshalb über ein Impressum verfügen um möglichen Streitigkeiten aus dem Weg zu gehen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass von der Impressumspflicht wohl nur Seiten ausgenommen sind, die sich tatsächlich auf rein private und familiäre Inhalte beschränken (mein Kind, meine Katze, mein Haus). Allen anderen Seitenbetreiber ist anzuraten ein Impressum zur Vermeidung von rechtlichen Auseinandersetzungen, auf der Homepage zu platzieren.
Bei dem von Ihnen angestrebten Angebot handelt es sich eindeutig um ein journalistisch bzw. redaktionell betriebenes Angebot, welches über ein Impressum verfügen sollte.
Sollten Sie auf eine Impressumspflicht verzichten wollen, so kann dies nur dadurch verhindert werden, dass die Inhalte nur passwortgeschützt bekannt gegeben werden, und dass das Passwort nur Bekannten, der Familie oder Freunden mitgeteilt wird.
Aber grundsätzlich ist zu empfehlen ein Impressum zu platzieren.

Dies muss bei Ihnen als natürliche Person enthalten:
-Nachnamen, mindestens ein ausgeschriebener Vorname
-Postanschrift (Postfach ist nicht ausreichend)
-E-Mai-Adresse, bei welcher nicht einmal das @-Zeichen aus Spamschutzgründen ersetz werden darf, da dann die Adresse nicht korrekt ist. Diese kann ja auf einem kostenfreien Forum extra für die Homepage ausgesucht werden.
-Telefonnummer, wobei eine Handynummer z.B. Prepaid ausreichend ist.

Diese Angaben hat der Gesetzgeber zwingend vorgeschrieben.

Ich hoffe, Ihnen einen ersten Überblick ermöglicht zu haben und stehe für Ergänzungen im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion sowie ggf. für die weitere Wahrnehmung Ihrer Interessen gerne zur Verfügung.

Sollten Sie eine darüber hinausgehende Vertretung in Erwägung ziehen, empfehle ich Ihnen eine Kontaktaufnahme über die unten mitgeteilte E-Mail-Adresse. Die moderne Kommunikation ermöglicht insoweit auch die Überbrückung größerer Entfernungen.

Weiterhin möchte ich Sie höflichst auf die Bewertungsfunktion aufmerksam machen, die dafür sorgt, diesen Service für andere Ratsuchende transparenter zu machen.

IT- & Multimedia-Kanzlei GERTH
Jan H. Gerth
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht)

Berliner Str. 25, 33813 Oerlinghausen
Fon +49 (0) 52 02 / 7 31 32
Fax +49 (0) 52 02 / 7 38 09
E-Mail: gerth@ra-gerth.de
http://www.ra-gerth
http://oerlinghauser-it-recht.

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