Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340723
zufriedene Nutzer
Frage geschrieben am 01.12.2010 10:44:54

Was darf ich auf meiner Homepage veröffentlichen?

Rechtsgebiet: Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1700
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 13 weitere Antworten zum Thema Homepage.
Darf ich auf meiner privaten Homepage mehrere Artikel von berühmten Marken (Kleidung) veröffentlichen, indem ich das Bild des Artikels präsentiere, neben dem Bild die Marke erwähne, den ungefähren Preis, die Bemerkung, dass dies eines meiner Lieblingsprodukte des jeweiligen Herstellers ist und einen Link zur Webseite, die den Artikel verkauft bereistelle?


Antwort geschrieben am 01.12.2010 12:47:56
Sehr geehrte/r Ratsuchende/r,

gerne beantworte ich Ihre Fragen auf Grundlage Ihrer Angaben und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:

1. Nutzung bzw. Nennung der Marken
§ 14 Abs. 2 MarkenG spricht von einer Markennutzung durch Dritte im „geschäftlichen Verkehr". Demgegenüber sind rein private Handlungen nicht dem geschäftlichen Verkehr zuzurechnen, so dass § 14 MarkenG nicht eingreift.
Nach dem BGH kommt es für das Handeln im geschäftlichen Verkehr vielmehr darauf an, ob das Verhalten des Handelnden der Förderung der eigenen oder einer fremden erwerbswirtschaftlichen oder sonstigen beruflichen Tätigkeit dient. [BGHZ 149, 191 oder NJW 2002, 2031] Ist dies nicht der Fall, scheidet ein Handeln im geschäftlichen Verkehr aus.
Ihren Angaben zufolge, beabsichtigen Sie, die berühmten Marken auf Ihrer privaten Homepage zu erwähnen. Damit Ihr Handeln also nicht dem geschäftlichen Verkehr zugeordnet wird, dürfen Sie durch Ihre Homepage auch keine Einnahmen aus der Schaltung von Werbebannern oder dergleichen erzielen. Auch durch die Verlinkung auf die jeweilige „Verkaufseite" dürfen Sie keine Einnahmen erzielen.

2. Verwendung der Bilder
Die Produktfotos genießen in aller Regel urheberrechtlichen Schutz. Die Verwendung und Veröffentlichung der Fotos auf Ihrer privaten Homepage greift in die ausschließlichen Rechte hinsichtlich der Vervielfältigung (§ 16 UrhG) und der Verbreitung (§ 17 UrhG) der einzelnen Urheber ein.
Während die Vervielfältigung eines Fotos zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch noch ohne Zustimmung des Urhebers zulässig ist, vgl. § 53 Abs. 3 UrhG, trifft dies aber nicht mehr auf die Verbreitung eines urheberrechtlich geschützten Fotos zu, § 53 Abs. 6 UrhG.

Um also Probleme zu vermeiden, sollten Sie bei den Inhabern der Urheberrechte vorab um Erlaubnis zur Nutzung auf Ihrer Internetseite bitten.

Abschließend hoffe ich, Ihnen einen ersten Überblick über die Rechtslage vermittelt zu haben und bedanke mich für eine positive Bewertung.


Bewertung der Antwort vom Fragesteller

Was darf ich auf meiner Homepage veröffentlichen? | Gesamtbewertung: 5/5 | Datum: 2010-12-01
Wurden Ihre Fragen beantwortet?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?
Bewertung: Fragesteller
Alle meine Fragen sind beantwortet, danke.



So einfach geht das!
1.
Frage stellen

2.
Preis selbst ausloben

3.
Antwort von einem Anwalt  



Im Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht letzten Monat:

21
beantwortete Fragen

 
durchschnittl. Bewertung
123recht.net ist Rechtspartner von:

340723
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97909
beantwortete Fragen
15
Anwälte jetzt
online
Mehr zum Thema:
Homepage   veröffentlichen?