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Frage geschrieben am 11.03.2010 20:41:19

Warmwasserleitung und Zirkulation bei WEG: Wer muss zahlen?

Rechtsgebiet: Mietrecht, Wohnungseigentum | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1506
5 Eigentümer wohnen in einem Stadthaus, jede Partei hat eine eigene Wohnung. Da 2 Häuser ehemals gemeinsam versorgt wurden, steht nun die Trennung von dem Nachbarhaus (anderer Besitzer) in vielen Angelegenheiten an: Heizung, Wasser, Strom, Fernsehen...etc.
(Das wurde bei Kauf festgelegt, dass wenn eine Partei die Trennung der gemeinschaftlichen Versorgung von Strom, Wasser, Heizung wünscht, wir trennen müssen. Dieser Fall ist eingetreten)

Ich möchte wissen ,wer die Kosten für die Steigeleitung und die Zirkulationsleitung durch meine Wohnung bis zum Anschluss an meinen Wasserhahn tragen muss? Ich wohne unter dem Dach, bin der letzte Empfänger von Wasser. Wasser ist in meinen Augen eine Grundversorgung, Zirkulation inzwischen ein Muss, da die Entfernung in den dritten Stock zu weit ist. Zunächst wollten die Miteigentümer mir keine Zirkulation "gönnen", der Heizungsbauer hatte schließlich darauf bestanden...rechtlich nicht anders möglich, wegen Legionärskeimen. Nun sagen sie, die Steigeleitung und die Zirkulationsleitung soll bis in den Treppenhausflur, vor meiner Wohnung enden, bzw bis dahin gemeinschaftlich bezahlt werden, die Verlegung, Montage durch die Wohnung bis an meinen Wasserhahn ca. 13 Meter, soll ich selber bezahlen. Ich bin anderer Auffassung, da Wasser Grundversorgung ist und Angelegenheit der Gemeinschaft. Aus Kulanz hatte ich angeboten, dass ein Handwerker auf meine Kosten die Baustelle wieder zu macht, nicht jedoch die Leitungen verlegt. Wie ist die Rechtslage dazu?

Können die Eigentümer über meinen Kopf hinweg bestimmen, dass ich alleine zahlen muss?
Bis lang habe ich das warme Wasser aus dem anderen Haus erhalten, kaltes Wasser erhalte ich aus diesem Haus. Nicht alle Eigentümer brauchen warmes Wasser, da Büro, ich jedoch schon, da ich hier wohne. Sie sagen, dass ich der größte Kostenfaktor wäre, da sie im 2ten Stock kein warmes Wasser brauchen..., ich im dritten und letzten Stockwerk...brauche es. Die Besitzeri im 1 Stock hat bereits warm Wasser, somit bin ich die einzige, die es dringend braucht. Ich habe mir die Trennung jedoch nicht gewünscht, es war ein Gemeinschaftsbeschluss mit Mehrheit.

Bei der letzen EG-Versammlung schlug ich vor mich komplett mit einer Gasetagenheizung autonom zu machen, ich hätte meine eigene Warm-Wasserrversorgung+ Heizung. Das wollten sie nicht, da ich als Zahler für die gesamte neue Heizungsanlage ausfallen würde.

Wenn die mich verpflichten alleine dafür aufzukommen, kann ich dann trotzdem noch meine Gasetagenheizung installieren, ohne Zustimmung? Die Handwerker haben mit der Wasserleitung noch nicht begonnen. Mit frdl. Gruß N


Antwort geschrieben am 11.03.2010 21:01:23
Rechtsanwalt Steffan Schwerin
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Sehr geehrte(r) Fragesteller(in)

die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:

Alle Wasser-, Gas- und Elektroleitungen gehören soweit sie der Versorgung oder Entsorgung mehrerer Wohnungen dienen zum Gemeinschaftseigentum.

Betreffen diese Leitungen dagegen nur eine Wohnung, so gehören sie zum jeweiligen Sondereigentum, es sei denn sie verlaufen durch fremdes Sondereigentum oder Gemeinschaftseigentum.

Rohre die der Ver- und Entsorgung von mehreren Wohnungen dienen gehören zum Gemeinschaftseigentum. Dagegen gehören Wasserrohre, die nur eine Wohnung betreffen, zum jeweiligen Sondereigentum, soweit sie nicht durch anderes Sondereigentum oder Gemeinschaftseigentum verlaufen.

Die Entscheidung, ob Sie allein zahlen müssen oder nicht, treffen nicht die anderen Eigentümer und schon gar nicht über Ihren Kopf hinweg.

Soweit hier eine Entscheidung erforderlich wäre, müsste diese im Rahmen der Gemeinschaft als Beschluss herbeigeführt werden.

Allerdings ist hier vielmehr fraglich, inwieweit die neue Wasserleitung ausschließlich Ihre Wohnung betrifft oder vielmehr in Übereinstimmung mit Ihren Gedanken die Gemeinschaft.

Da die Wasserversorgung und die Umstellung auf die neuen Leitungen aber insgesamt das ganze Haus betreffen, ist es also Gemeinschaftsaufgabe.

Daher muss auch die Gemeinschaft für die Kosten aufkommen und nicht Sie allein.

Hinsichtlich der Kosten können Sie den anderen Eigentümern also darlegen, dass Sie nicht allein verpflichtet sind, die Kosten zu tragen, sondern die Gemeinschaft dafür aufkommen muss.

Über eine autonome Gasversorgung muss aber im Rahmen der WEG entschieden werden.

Mit freundlichen Grüßen


Steffan Schwerin
Rechtsanwalt

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Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 11.03.2010 21:47:18

Die Umstellung auf neue Leitungen betrifft selbstverständlich das ganze Haus, jedoch könnten einige Eigentümer zu diesem Zeitpunkt auf fließend Warmwasser verzichten, da sie Büroräume haben. Sie werden sichjedoch jetzt anschließen (Zähler einbauen lassen) und ihre Leitungen zu einem späteren Zeitpunkt ausbauen, wenn es Wohnraum werden sollte.

Ich kann nachvollziehen, dass ich meine Wassrerleitungen selber bezahlen müsste,wenn alle anderen versorgt sind, nur in dem Augenblick, wo für alle rechtlich eine Zirkulationsleitung zwingend wird, wegen gesundheitlichen Aspekten...sind auch alle anderen, die an diese Leitung gehen möchten, später oder jetzt, beteiligt.

Insbesondere vor dem Hintergrund, dass ich erhebliche Mehrkosten auf mich nehmen wollte, um mich mit einer Gastagenheizung unabhängig zu machen und den anderen Eigentümern diese Kosten ersparen wollte.

Habe ich sie richtig verstanden, dass unter diesen Bedingungen die Gemeinschaft für die Kosten für eine Verlegung der Leitungen durch meine Wohnung bis an meinen Wasseranschluss aufkommen müsste? Herzlichen Dank und mit frdl. Gruß N
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 11.03.2010 21:48:13

Sehr geehrter Fragesteller,

ja, das haben Sie richtig verstanden.

Ich habe ausgeführt, dass hier die Gemeinschaft für die Kosten der neuen Leitungen aufkommen muss, da es sich um eine Aufwendung für das gesamte Haus und nicht nur Ihre Wohnung handelt.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen und verbleibe mit freundlichen Grüßen


Steffan Schwerin
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