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Warenkreditbetrug Strafmaß


21.08.2009 23:27 |
Preis: ***,00 € |

Strafrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Marek Schauer


| in unter 1 Stunde

Bitte nur um Antworten von Änwälten auf dem Fachgebiet Strafrecht !!!

Folgender Sachverhalt:

da ich mich vor kurzem selbstständig gemacht habe und es bei mir auch nicht gerade rosig finanziel ausschaut, habe ich mich mit einer person die mich übers internet angeschrieben hat auf einen üble sache ein gelassen.

diese person fragte mich ob ich in meiner nähe leere briefkästen hätte diese frage beantwortete ich natürlich mit ja,
er erklärte mir dann das er in einem online verleih shop konsolenspiele mit einem fremden benutzer account auf lastschrift besellen würde und diese auf meine leeren briefkästen schicken lässt.

dieses habe ich dan zugestimmt und er hatte mir namen über den icq massanger geschickt die ich an die briefkästen dran machen sollte was ich auch machte.

wenige tage später wollte ich die sendungen aus den briefkasten holen und wurde dabei erwischt, habe es auch gleich zu gegeben und habe denen meinen fall geschildert.
eine hausdurchsuchung war dann auch noch wo mein laptop mit genommen wurde...

leider ist bei der hausdurchsuchung noch etwas anderes dazu gekommen und zwar habe ich in der zeit von ca. 3 jahre ein paar geldbörsen gefunden (3 stück mit personalausweiss und sonstigen papieren) diese papiere hatte noch in einem schrank gehabt die ich freiwillig raus gab da es mir zu diesem zeitpunkt eingefallen ist da ich nie dazu gekommen bin die sachen weg zu werfen oder sonnstiges.

nun hast sich auch noch bei der kontrolle der personalausweise ergeben das einer als geklaut gemeldet wurde was ich nicht verstehen kann da ich die wirklich nur gefunden habe.


also die polizei meinte das mit warenkreditbetrug und wegen den personalausweisen unterschlagung von fundsachen+ raub

was für ein strafmaß ist für solch ein fall gedacht?
also ich bin nicht vorbestraf aber schon mal wegen angeblichen kreditkartenbetrug aufgefallen was aber fallen gelassen wurde

desweiteren war ich bei der polizei auch kooperativ und habe denen sogar auch einen scan von den nachrichtenverkerhr über diesen so genannten icq massanger gegeben (ohne aufforderung)
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 25 weitere Antworten zum Thema:
Strafmaß Warenkreditbetrug
21.08.2009 | 23:48

Antwort

von

Rechtsanwalt Marek Schauer
59 Bewertungen
Sehr geehrter Fragesteller/in,

vorweg möchte ich Sie darauf hinweisen, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzten kann, sondern ausschließlich den Zweck hat, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen von einem Rechtsanwalt zu erhalten.

Nun zu Ihrer Frage, welche ich unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt beantworte:

Zunächst dürfte eine Mittäterschaft / Beihilfehandlung zum Betrug hinsichtlich der bestellten Waren vorliegen, allerdings wohl nur im Versuchsstadium. Da noch kein Schaden entstanden ist, weil Sie offenbar das erste Mal gleich erwischt wurden, Sie geständig sind und bisher nicht vorbestraft sind, dürften Sie hier zu einer Geldstrafe verurteilt werden.

Hinsichtlich der Geldbörsen steht der Verdacht auf Unterschlagung im Raum. Ein Diebstahl oder Raub scheidet nach Ihren Angaben aus. Auch hier kommt eine Geldstrafe in Betracht, wenn man davon ausgeht, dass der Wert der Börsen gering war. Allerdings sollten Sie hier daraufhin wirken, dass der Verdacht auf die weitaus schwereren Delikte wie Raub und Diebstahl aus der Welt geschafft wird. Möglich ist hier übrigens auch eine Verjährung der Unterschlagung.

Sie sollten daher in jedem Fall einen Anwalt einschalten, der in die Akte(n) schaut und die weitere Verteidigungsstrategie bespricht. So können Sie frühzeitig daraufhin wirken, dass die Strafe nicht zu hoch ausfällt.

Ich hoffe Ihnen weiter geholfen zu haben und stehe Ihnen gerne im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion, zur Verfügung. Gerne kann ich auch Ihre Verteidigung in dem aktuellen Ermittlungsverfahren übernehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Marek Schauer
Rechtsanwalt


Nachfrage vom Fragesteller 22.08.2009 | 00:59

Sehr geehrte Schauer,


vielen dank erst ein mal für ihre schnelle reaktion.
gerne würde ich ihnen diesen fall übertragen nur habe ich noch ein paar probleme, dazu habe ich ihnen über ihren kontaktformular auf ihrer webseite angeschrieben.

mit freundlichen grüßen

Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt 22.08.2009 | 07:27

Sehr geehrte/r Fragesteller_in,

vielen Dank für die e-Post. Ich werde diese schnell beantworten.

Mit freundlichen Grüßen
Marek Schauer

ANTWORT VON
Rechtsanwalt Marek Schauer
Berlin

59 Bewertungen
FACHGEBIETE
Strafrecht, Sozialhilferecht, Jugendstrafrecht, Mietrecht, Ordnungswidrigkeiten