Frage geschrieben am 27.07.2010 22:35:01
Warenbetrug/Etiketten
Rechtsgebiet: Strafrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1213mir wird etwas zu Last gelegt was mir sehr unangenehm ist ...
Hier der Sachverhalt: mir wird Warenbetrug/Etikettenmanipulation in einem Kaufhaus vorgeworfen. "Man hätte mich dabei beobachtet" (ich frage mich jedoch wie? ( Ist es zulässig in Umkleidekabinen Videokameras zu installieren?)
Nun habe ich von der Polizei einen Fragebogen erhalten in dem ich mich schriftl. äußern soll. Meine Frage ist, was nun? Zugeben oder
nicht bzw. sich gar nicht äußern? Ich denke, wenn man nichts sagt, wird auf jeden Fall weiterermittelt. Deshalb überlege ich die Tat einfach zuzugeben. Mir ist natürlich daran gelegen die Sache so schnell und unauffällig aus der Welt zu schaffen und die Kosten so gering wie möglich zu halten. Zu der Beweislage kann ich nicht viel sagen, aber ich denke außer der besagten Etiketten dürften keine handfesten Beweise vorhanden sein. Ich würde auch gerne wissen welche Strafe mich ggf. dann erwartet. Kurz zu meiner Person (40 J. weibl. 2 Kinder, verheiratet/momentan Erziehungsurlaub, keine Vorstrafen). Der Streitwert beträgt ca. €30 Wie gesagt es ist mit sehr unangenehm und ich hoffe Sie können mir weiterhelfen. Im voraus vielen Dank!
Antwort geschrieben am 27.07.2010 22:39:56 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Alexander Stephens
Neuhauserstr. 3, 80331 München, Tel: 089 23 66 20-63, Fax: 089 25 55 13-2717
Opferschutzrecht, Betäubungsmittelrecht, Verkehrsstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Strafrecht
Bewertungen: 171
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ich bedanke mich für Ihre Frage und hoffe Ihnen auf Basis Ihrer Angaben wie folgt weiterhelfen zu können:
Zum Vorgehen kann ich Ihnen nur empfehlen keinerlei Angaben außer den Pflichtangaben bei der Polizei zu machen (Name Adresse Geburtsdatum und Beruf sind Pflicht).
Wegen des geringen Betrages und der Tatsache, dass Sie noch nicht vorbestraft sind, könnte sogar eine Einstellung des Verfahrens in Betracht kommen. Daher würde ich Ihnen raten die Ermittlungen abzuwarten.
Sollte es wider erwarten zu einem Strafbefehl kommen, sollten Sie unbedingt einen Strafverteidiger Ihres Vertrauens beauftragen, der dann Akteneinsicht nehmen und mit der Staatsanwaltschaft Kontakt hinsichtlich einer Einstellung aufnehmen würde.
Abschließend hoffe ich, Ihnen einen ersten Einblick* in die Rechtslage verschafft zu haben und stehe Ihnen jederzeit und ausgesprochen gern für (kostenlose) Rückfragen zur Verfügung!
Sollten Sie ein persönliches Gespräch wünschen, können Sie mich über 123recht.net auch im Wege einer (kostenpflichtigen) Telefonberatung konsultieren (http://www.123recht.net/loginvoip.asp?lawyerid=104930).
Da wir bundesweit tätig sind, vertrete ich Sie auch gerne anwaltlich, wenn Sie dies wünschen, wobei die Kommunikation auch via Email, Post, Fax und Telefon erfolgen kann und einer Beauftragung nicht entgegen steht.
Ich bedanke mich nochmals herzlichst für Ihre freundliche Frage und verbleibe mit freundlichen Grüßen aus München,
Ihr
Alexander Stephens
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*Hinweis:
Bei der obigen Beantwortung Ihrer Frage, die ausschließlich auf Ihren Angaben basiert, handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes. Bitte berücksichtigen Sie deshalb, dass dies eine umfassende juristische Begutachtung nicht ersetzen kann und soll.
Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung unter Umständen sogar völlig anders ausfallen. Nutzen Sie deshalb die kostenlose Rückfragemöglichkeit, sollten noch Fragen offen stehen. Über eine positive Bewertung durch Sie würde ich mich sehr freuen.
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