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Warenbetrug ebay auktion Falschlieferung


28.04.2006 19:27 |
Preis: ***,00 € |

Internetauktionen


Beantwortet von




hallo ich habe am 17.11.2005 eine komplette anhängerkupplung (neu) im eBay verkauft nach dem ich sie weggeschickt habe meldete sich der käufer das der kugelkopf der anhängerkupplung fehlte jedoch war der auf den bildern ersichtlich und auch mit sicherheit im paket mit drinnen ich sagte ihm das per email jedoch interresierte es ihm nicht und mir auch nicht da ich 100% wusste das der kugelkopf drinnne war ! und somit ignorierte ich ca 3 email s von ihm

nun habe ich am 26.4.2006 eine vorladung wegen warenbetrugs nach fast 5 monaten bekommen von der polizei nun würde ich gerne wissen was mich da erwartet und wie ich da ohne eine anzeige , eintrag ins führungszeugenisses , gelstrafe , sozialstunden , gefängnis wieder heraus komme ?

ps: habe noch nie schwirigkeiten mit der polizei gehabt und habe auch im ebay keine schlechte bewertung

will das ganze nur so schnell wie möglich geklärt haben !

DANKE
Christian
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 489 weitere Antworten zum Thema:
Ebay Auktion Warenbetrug
Antwort vom
28.04.2006 | 20:02
Sehr geehrte(r) Rechtssuchende(r),

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Ich unterstelle, dass Sie eine Vorladung der Polizei erhalten haben. Somit ist davon auszugehen, dass gegen Sie bereits eine Anzeige wegen Betrugs gestellt wurde. Aufgrund dieser Anzeige hat die Polizei nunmehr ihre Ermittlungen aufgenommen und Sie vorgeladen.

Wichtig ist, dass Sie ohne konkrete Kenntnis des genauen Tatvorwurfs und der dem Tatvorwurf zugrunde liegenden Anzeige keine Aussage gegenüber der Polizei machen und auch der Vorladung zur Vernehmung keine Folge leisten (hierzu sind Sie grundsätzlich auch nicht verpflichtet! Die Nichtbefolgung einer polizeilichen Vorladung hat im weiteren Strafverfahren keine nachteiligen Konsequenzen).

Um von dem zugrunde liegenden Tatvorwurf Kenntnis zu erlangen, ist es erforderlich, dass Akteneinsicht genommen wird. Akteneinsicht kann nur ein Rechtsanwalt beantragen. Beauftragen Sie daher schnellstmöglich einen Rechtsanwalt mit Ihrer Verteidigung. Gerne bin ich bereit, im Rahmen einer weiteren Mandatserteilung dies für Sie zu übernehmen.

Vor Akteneinsicht kann über eine eventuell zu erwartende „Strafe“ keine Aussage getroffen werden.

Ich hoffe, Ihnen damit zunächst weitergeholfen zu haben.

Für Rückfragen im Rahmen der Nachfragefunktion stehe ich gerne zu Ihrer Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver R. Klein
Rechtsanwalt

Feldmannstraße 76
66119 Saarbrücken

Tel. 0681/76196-0
Fax 0681/76196-29

Email: anwalt@hanauer-klein.de