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Warenbetrug bei Ebay - nicht vorbestraft - 20 jahre alt


19.06.2009 16:23 |
Preis: ***,00 € |

Strafrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Fachanwalt Strafrecht Martin Kämpf


| in unter 2 Stunden

Hallo!

Mein Freund hat vor ca. 1 1/2 Jahren bei eBay 4-5 Handys im Wert von 200 Euro verkauft, das Geld erhalten aber die Ware nie verschickt. Er wohnte zu der Zeit in Essen, zog ein halbes Jahr später nach Hamburg, dann wieder zu mir nach Essen und ein halbes Jahr später meldete er sich bei mir wieder ab und woanders an. Gestern rief sein Bruder aus Hamburg an, die Kriminalpolizei stünde bei ihm vor der Tür. Der Bruder hat nun meine Adresse angegeben (wo er ja nicht mehr gemeldet ist) und die polizei sagte, sie würden es ans gericht weiter leiten. Er hat nie Post vom Gericht erhalten, weil er ja auch ständig woanders gemeldet war. Meine Frage nun ist, was erwartet ihn? Sucht die Polizei in Essen ihn nun? war es wohlmöglich ein Haftbefehl? warum leiten sie es ans Gericht weiter? Und was kommt noch auf ihn zu? Er ist nicht vorbestraft, hatte noch nie mit der Polizei zu tun und würde das Geld auch an die Leute zurückzahlen, er war damals sehr in Not und er bereut es auch. Ich habe so Angst um ihn, angst davor dass ich die Tür bald aufmache, die Polizei davor steht und ihn mitnimmt ( da er ja sehr oft bei mir ist).. Werden die ihn überhaupt mitnehmen? kommt er bis zu einem gerichtstermin in U-haft? Hat er die Chance auf Bewährung? Entschuldigen sie die vielen Fragen, aber ich brauche ihn und habe Angst das ich ihn verliere und generell davor was auf ihn zukommen wird.

Vielen dank im vorraus.


mfg

Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 63 weitere Antworten zum Thema:
Ebay Warenbetrug 20 jahre vorbestraft
19.06.2009 | 17:34

Antwort

von

Rechtsanwalt Fachanwalt Strafrecht Martin Kämpf
170 Bewertungen
Sehr geehrte Fragestellerin,

vielen bei Dank für Ihre Anfrage, diese beantworte ich unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltschilderung sowie Ihres Einsatzes wie folgt:

Zunächst darf ich Ihnen mitteilen, dass sich Lebensgefährte des Betrugs, strafbar gemäß § 263 StGB (Strafgesetzbuch), in vier bis fünf tatmehrheitlich Fällen schuldig machte.
Als Strafrahmen sieht der Straftatbestand des Betruges Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe vor.

Eine abschließende Einschätzung der seitens Ihres Lebensgefährten zu erwartenden Strafe kann ohne Kenntnis der Ermittlungsakte nicht abgegeben werden.
Vorab darf ich Ihnen angesichts der jeweiligen Schadenshöhe dennoch unverbindlich mitteilen, dass vorliegend eine Verurteilung zu einer Geldstrafe, die (noch) unter der Eintragungsgrenze in das Führungszeugnis von 90 Tagessätzen liegt, wahrscheinlich ist.

Hinsichtlich Ihrer Frage, aus welchem Grund die Polizei Ihren Freund sucht, sind verschiedenste Erklärungen möglich.
Zunächst könnte es sich möglicherweise um eine Aufenthaltsermittlung handeln. Denn die Zustellung eines Strafbefehls, der Ladung zur mündlichen Hauptverhandlung oder Ähnliches ist dem Gericht nur bei Kenntnis der Anschrift Ihres Lebensgefährten möglich.
Ein sog. Vorführungshaftbefehl käme hingegen lediglich dann in Betracht, wenn Ihr Lebensgefährte bereits ordentlich zur mündlichen Hauptverhandlung geladen worden wäre und dieser unentschuldigt fern blieb.

Um hier eine abschließende Klärung herbeizuführen, ist es notwendig, einen im Strafrecht tätigen Rechtsanwalt mit der Strafverteidigung Ihres Freundes zu beauftragen und über diesen zunächst Akteneinsicht in die Ermittlungsakte zu nehmen.
In der Regel werden sich die entsprechenden Hinweise in der Ermittlungsakte finden.

Ich hoffe, Ihnen einen ersten Überblick ermöglicht zu haben und stehe für Ergänzungen im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion sowie ggf. für die weitere Wahrnehmung Ihrer Interessen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Kämpf
Rechtsanwalt

Fon 089/ 22843355
Fax 089/ 22843356

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ANTWORT VON
Rechtsanwalt Fachanwalt Strafrecht Martin Kämpf
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