Ware nicht erhalten - Kaufrecht
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Kaufrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Robert Weber
| in unter 1 Stunde
Ich bin ein ganz kleiner(gelegentlicher) Kleinunternehmer(Handel) und dieses Problem als Käufer zieht sich über 9 Monate.
Sachverhalt:
-Artikel im Online-Shop bestellt (10 Tage Lieferzeit angegeben)
-Artikel nach Androhung von Rücktritt in ca.30-40 Tagen erhalten.
-Artikel direkt mit Kunden geprüft,defekte Ware geliefert, Artikel zurückgeschickt
-Verkäufer V Artikel geprüft,angeblich ok (was ich bezweifle) dennoch von V zum Hersteller geschickt worden
-laut Hersteller Artikel anscheinend ok -V angeblich Servicegebühr bezahlt- (keinen Beleg hierfür erhalten,alle Infos basieren auf eMail-Kontakt mit V)
-nach mehreren Monaten und zahlreichen eMails, eMail an V mit Fristsetzung,
entweder Lieferung oder Rücktritt mit dieser Mail+Schadensersatz u.a.wg.Marktwertverlust
-Frist nicht eingehalten
-nach längerer Zeit im 12-2006 Vereinbarung mit V über Lieferung des Nachfolgermodells als Ersatz und Tragen der Servicegebühr durch V (per eMail)
-merkwürdige Anfrage des V bejaht, dass V das "ältere" Gerät verkaufen darf, sofern keine Mehrkosten für mich entstehen
-weiterhin keine Lieferung des Nachfolgers, mehrere Anfragen, wechselnde "Ausreden".
-13-02-2007 Mahnung per POST, mit Fristsetzung von 14 Tagen "per Einschreiben mit Rückschein", abgeschickt welche seitdem bei der Post liegt,
da V laut Postauskunft nicht anwesend war und das Einschreiben nicht abgeholt wurde. Mahnung geht heute an mich zurück.
Ich benötige Hilfe und wende mich an Sie um das Problem endlich zu lösen zu können.
Sofern ich einen gerechtfertigten Anspruch mit guten Erfolgsaussichten habe und ich die finanziellen Kosten dafür nicht tragen müsste
wäre ich über Ihre Vertretung sehr dankbar. Ich bin nämlich Student. Alle eMails wurden zur Sicherheit fleißig ausgedruckt.
Falls meine Fragen(unten) unrelevant sein sollten,
können Sie mir stattdessen lediglich gerne sagen WIE ich nun am Besten handeln soll.
Frage1: Wie komme ich an die vereinbarte Ware oder an mein Geld+Schadensersatz und was soll ich tun, dass V die Anwalts-Kosten tragen muss sowie die der Erstberatung?
Die Mahnung per Post hat V ja nicht abgeholt...
Frage2: Inwiefern spielt mein erster "Rücktritt" per eMail eine Rolle, der durch die nachfolgende Vereinbarung der Ersatzlieferung "in Vergessenheit" geraten ist?
Kann dies meine Ansprüche verändern? Oder ist V automatisch wegen der ersten Fristsetzung per eMail oder einfach nur der langen Zeit auch ohne meine schriftliche Mahnung in Verzug?
Viele Grüße









