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Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe über das Auktionshaus Ebay, 125 Jeans ersteigert (siehe Auktionsnummer).
Bei allen Auktionen ist das gleiche Bild, die gleiche Beschreibung.
Den Posten habe ich erhalten und war entsetzt.
Auf dem Bild sind 4 Marken zu ersehen, insgesamt sind es aber, bis auf 2 Jeans (1 BigStar, 1 PepeJeans) nur "Schrott", der in keinster Weise zu gebrauchen ist. An einer Jeans war ein Zettel angesteckt, daß es sich um B Ware handelt. Von einem 30er Paket, passend zu Bild und Beschreibung...hier der tatsächliche Inhalt:
1 Big Star
7 Grimaldi
1 Pioneer (2.Wahl)
2 Novocento
14 Miss Shilly
2 Strong Fashion
1 Joysnow
1 Pepejeans
1 Faithless
Der Käufer behauptet, daß die Ware zu 100% der Beschreibung entspreche und nimmt die Artikel nicht zurück.
Welche Möglichkeiten habe ich mich dagegen zu wehren?
Vielen Dank.
MfG
Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 10.11.2009 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort geschrieben am 10.11.2009 18:29:52 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwältin Sonja Richter
Ohechaussee 9, 22848 Norderstedt, Tel: 040 / 38 61 55 93, Fax: 040 / 38 08 72 78
Kaufrecht, Mietrecht, Vertragsrecht, allgemein, Zivilrecht, Internet und Computerrecht
Bewertungen: 177
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gerne beantworte ich Ihre Frage auf Grundlage der mir vorliegenden Informationen und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:
Hier stellen sich juristisch zwei Möglichkeiten mit jeweils gewissen Risiken.
1. Gewährleistung
Sie könnten hier u.U. Gewährleistungsansprüche geltend machen, wenn die Jeans nicht die Merkmale aufweisen, die zugesagt wurden. Dann läge ein Mangel vor.
Jedoch stellt sich hier die Frage, ob die Jeans tatsächlich von der Beschreibung abweichen. Die Beschreibung der Ware war sehr knapp gehalten und lautet “25 Jeans Damen/Herren sortiert” und weiter “Super-Sonderposten für Wiederverkäufer !!! 25 Stck. Damen-/ Herrenjeans gemischter Posten” mit einem Verweis auf ein Foto. Streng genommen haben Sie genau das erhalten, was beschrieben wurde - 25 Jeans gemischt. Möglicherweise könnte man unter Hinzuziehung des Fotos die Artikelbeschreibung so auslegen, daß nur die im Bild abgedruckten Marken in der Lieferung enthalten sind. Diese Auslegung halte ich jedoch für gewagt. Meines Erachtens werden Sie Schwierigkeiten haben, eine Abweichung von der Beschreibung und damit einen Mangel zu reklamieren, zumal die Lieferung auch die abgebildeten Jeans enthielt.
2. Widerruf
Falls Sie privater Erwerber sind, kommt hier u.U. ein Widerrufsrecht gem. § 312 d BGB in Betracht. Das wäre der Fall, wenn der Verkäufer ein gewerblicher Verkäufer ist. Er selbst gibt zwar an, nur privat zu verkaufen und kein Widerrufsrecht zu gewähren. Jedoch sprechen seine bisherigen Auktionen eher für ein gewerbliches Verhalten. Wenn man ihm dieses nachweisen kann, wäre hier ein Widerrufsrecht gegeben. Dieses könnten Sie auch noch ausüben, da Sie nicht über Ihr Widerrufsrecht belehrt wurden (vgl. § 355 Abs. 2 BGB). Nach Ausübung könnten Sie die Jeans zurückgeben und die Erstattung des Kaufpreises verlangen.
Im Ergebnis halte ich die Vorgehensweise zu Ziff. 2 für erfolgversprechender.
Ich hoffe, Ihnen eine erste rechtliche Orientierung gegeben zu haben, und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Sonja Richter
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