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Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe vor 1 Monat ein Objektiv bei einem Händler in GB übers Internet gekauft und per Internat. Bank Transfer bezahlt.
Auf der Internetseite wurde bis heute der Status nicht von schwebend zu bezahlt geändert, zwischenzeitlich war die Webseite gar nicht mehr zugänglich (sie ist es jetzt wieder), das Objektiv oder eine Antwort auf meine 3 Mails habe ich nicht erhalten.
Neuste Internetrecherchen ergaben, dass es höchstwahrscheinlich eine Fake-Seite war und wahrscheinlich die verwendete Adresse zu einem anderen Laden gehören, der damit nichts zu tun hat. Beim Versuch, den Laden anzurufen, stellte ich fest, dass die Telefonnummer nicht vergeben ist.
Da ich die Ware aller Wahrscheinlichkeit nicht bekommen werden, möchte ich das bereits gezahlte Geld natürlich wieder haben.
An Daten habe ich die Kontodaten (Kontobesitzer ist allerdings kein Name einer Person, sondern dieser -vermutlich nicht existierenden- Firma und die Adresse, welche aber wahrscheinlich ein Fake ist (s.o.)
Was muss ich tun, um mein Geld zurück zu erhalten?
Danke für Ihre Antwort!
Antwort geschrieben am 18.01.2012 17:40:30 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwältin Dr. Elke Scheibeler
Heinz-Fangman-Str. 2, 42287 Wuppertal, Tel: 0202 76988091, Fax: 0202 76988092
Fachanwalt Arbeitsrecht, Insolvenzrecht, Miet und Pachtrecht, Kaufrecht, Vertragsrecht
Bewertungen: 160
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gerne beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt:
Zunächst sollten Sie mit der Bank sprechen und klären, ob Sie irgendeine Möglichkeit haben, die Überweisung per internationalem Banktransfer rückgängig zu machen. Ich kann jetzt Ihrer Fragestellung nicht genau entnehmen, wie Sie vorgegangen sind. Ich vermute aber, dass diese Möglichkeit nicht besteht.
Ggf. können Sie aber so erfahren, wer Inhaber des Kontos ist, auf das Sie überwiesen haben. Wenn Sie den- oder diejenigen nämlich zivilrechtlich auf Rückzahlung verklagen möchten, müssen Sie dem Gericht die richtige zustellfähige Adresse angeben, der Name der Fake-Firma reicht hierfür nicht. Dies könnte unter den gegebenen Umständen schwierig werden.
Grundsätzlich wäre es aber möglich, einen solchen Prozess vor dem Gericht an Ihrem Wohnort und nach deutschem Recht zu führen, wenn der britische Betreiber der Homepage seine Tätigkeit auch auf den deutschen Markt ausgerichtet hat, Art. 15 f EuGVVO, Art. 6 Rom-I-Verordnung. Hierbei unterstelle ich, dass Sie den Vertrag als Verbraucher abgeschlossen haben, das Objekt also für private Zwecke benötigen.
Sie sollten dem Betreiber, wenn Sie ihn denn ermitteln konnten, dann noch eine Frist zur Lieferung setzen und danach vom Vertrag zurücktreten, da Sie nur dann einen Anspruch auf Rückzahlung Ihres Geldes haben.
Anderenfalls besteht noch die Möglichkeit, eine Strafanzeige bei der nächsten Polizeidiensstelle zu stellen und den Täter dann von der Polizei ermitteln zu lassen. Im Falle eines Strafverfahrens könnten Sie dann Ihren zivilrechtlichen Anspruch im Wege eines sog. Adhäsionsverfahrens erfolgen. Die Tat kann hierbei in Deutschland verfolgt werden auch wenn der Täter im Ausland ist, da der sog. Erfolg, also Ihr finanzieller Schaden, hier eingetreten ist.
Es ist allerdings auch möglich und zu befürchten, dass die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen einstellt, weil der Täter nicht ermittelt werden kann, und Sie auf Ihrem Schaden sitzen bleiben.
Abschließend weise ich noch auf Folgendes hin: Dieser Dienst soll Ihnen lediglich eine erste Einschätzung geben und den Gang zu einem örtlichen Rechtsanwalt nicht ersetzen. Oft stellt sich erst dort ein bestimmtes Detail heraus, das zu einer ganz anderen rechtlichen Bewertung des Falles führt.
Dr. Elke Scheibeler
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Heinz-Fangman-Str. 2
42287 Wuppertal
Tel: 0202 76988091
Mobil: 0172 9077547
Fax: 0202 76988092
kanzlei@kanzlei-scheibeler.de
www.kanzlei-scheibeler.de
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 18.01.2012 17:54:31
Danke für Ihre Antwort! Ja, das Objektiv ist für private Zwecke gedacht. Die Homepage ist komplett auf Englisch, Preise sind aber in Euro, Pfund und Dollar einstellbar und unter"Shipping" ist u.a. auch DHL angegeben, in sofern sieht es schon so aus, als wären sie u.a. auch auf den deutschen Markt ausgerichtet.
In der letzten meiner Mails an die Firma hatte ich dieser geschrieben, dass ich auf meine vorhergehenden Mails keine Antwort erhalten habe, sich der Status meiner Lieferung auf der Webseite nicht verändert hat und ich auch keine Ware erhalten hätte und daher das Geld schnellstmöglich zurück wolle. Darauf gab es keine Antwort (2 Wochen her).
Meinen Sie mit "mit der Bank sprechen" meine Bank oder die Empfängerbank?
Danke sehr!
Danke für Ihre Antwort! Ja, das Objektiv ist für private Zwecke gedacht. Die Homepage ist komplett auf Englisch, Preise sind aber in Euro, Pfund und Dollar einstellbar und unter"Shipping" ist u.a. auch DHL angegeben, in sofern sieht es schon so aus, als wären sie u.a. auch auf den deutschen Markt ausgerichtet.
In der letzten meiner Mails an die Firma hatte ich dieser geschrieben, dass ich auf meine vorhergehenden Mails keine Antwort erhalten habe, sich der Status meiner Lieferung auf der Webseite nicht verändert hat und ich auch keine Ware erhalten hätte und daher das Geld schnellstmöglich zurück wolle. Darauf gab es keine Antwort (2 Wochen her).
Meinen Sie mit "mit der Bank sprechen" meine Bank oder die Empfängerbank?
Danke sehr!
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 18.01.2012 18:04:49
Sehr geehrte Fragestellerin,
Sie sollten zunächst einmal mit der Bank sprechen, die Ihr Konto führt. Danach könnten Sie ggf. einmal bei der Bank nachfragen, die das Empfängerkonto verwaltet.
Die Ausführungen in Ihrer letzten E-Mail reichen für einen Rücktritt leider nicht, Sie sollten daher eine Frist zur Nachlieferung setzen von z.B. zwei Wochen und danach vom Vertrag zurücktreten.
Sehr geehrte Fragestellerin,
Sie sollten zunächst einmal mit der Bank sprechen, die Ihr Konto führt. Danach könnten Sie ggf. einmal bei der Bank nachfragen, die das Empfängerkonto verwaltet.
Die Ausführungen in Ihrer letzten E-Mail reichen für einen Rücktritt leider nicht, Sie sollten daher eine Frist zur Nachlieferung setzen von z.B. zwei Wochen und danach vom Vertrag zurücktreten.
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