Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 42 weitere Antworten zum Thema Wandlung.
Sehr geehrte DAmen und Herren,
vor ca 1,5 Jahren erwarb ich bei der Firma Acer einen Laptop mit dem Betriebssystem Windows Vista. Nach ca. einem Jahr war die Hauptplatine defekt. Daraufhin ließ ich den Laptop im Zuge der Garantie reparieren. Nach ca. 1,25 Jahr war die Schnittstelle defekt, in der ich direkt SD Karten einschieben kann. Wiederum ließ ich diesen Defekt im Zuge der Garantie reparieren. Ich bekam den Laptop zurück mit dem Vermerk das deren Tests eine volle Funktionsfähigkeit ergaben. Ich habe danach mit mehreren SD Karten Herstellern Tests vollzogen, ohne erfolgreiche Nutzung. Vor kurzem installierte ich Windows 7 incl. aller notwendigen Treiber, in der Hoffnung auf Änderung. Auch danach keine Nutzung der Direktschnittstelle. Derzeit nutze ich SD Karten per USB Kartenlesegerät. Vor kurzem kontaktierte ich Acer mit obigen Details und erbat das Vorgehen bezüglich einer Wandlung, bzw. Reparatur. Im Folgenden die Antwort im Zitat: Die Fehleranalyse ist abgeschlossen und Sie erhalten dazu folgende Mitteilung:
Grundsätzlich können von Acer nur Geräte mit dem ausgelieferten/freigegebenen Betriebssystem supportet werden. Wenn ein Notebook oder PC mit einem anderen Betriebssystem installiert wird, welches nicht im Lieferumfang enthalten war, geschieht dies in erster Linie auf "eigene Gefahr".
Für die Installation von Windows 7 wenden Sie sich bitte an den Händler des Betriebssystems oder aber direkt an Microsoft.
Acer supportet nur das original ausgelieferte Betriebssystem in der Ausgangskonfiguration über die Recovery-Installation.
Für die Funktion eines anderen Betriebssystems wird keine Gewähr übernommen.
Ich erbitte vorformulierte Antwort: wenn Recht auf meiner Seite mit entsprechenden Kommentar und Parapraph. Wenn Recht auf Seiter Acer entsprechende Empfehlung der nächsten Schritte.
Besten Gruß
Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 25.12.2009 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort geschrieben am 25.12.2009 13:22:01 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Gerhard Raab
Aachener Strasse 585, 50226 Frechen, Tel: 02234-63990, Fax: 02234-64960
Arbeitsrecht (Arbeiter und Angestellte), Erbrecht, Familienrecht, Straßen- und Verkehrsrecht, Miet und Pachtrecht, Vertragsrecht, allgemein, Kaufrecht, Strafrecht
Bewertungen: 564
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zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:
I.
Es handelt sich hier um einen Fall der Sachmängelhaftung. In Ihrem Fall dürften entweder Funktionsmängel oder gestörte Programmabläufe der Software vorliegen.
Die Rechte des Käufers ergeben sich aus § 437 BGB. D. h., bei einem Sachmangel stehen dem Käufer folgende Rechte zu:
1. Nacherfüllung (Nachbesserungspflicht oder Nachlieferungspflicht nach Wahl des Käufers);
2. Rücktritt vom Vertrag, wenn zur Nacherfüllung erfolglos eine angemessene Frist gesetzt wurde (Ablehnung) oder die Nacherfüllung fehlschlägt; vgl. § 440 BGB;
3. Minderung des Kaufpreises statt Rücktritt.
Die von Ihnen angesprochene Wandelung des Kaufvertrags kennt das BGB nicht mehr. An deren Stelle ist das Rücktrittsrecht getreten.
II.
Nach der Sachverhaltsschilderung haben Sie von den Gewährleistungsrechten zweimal (Hauptplatine und Schnittstelle) Gebrauch gemacht und Nachbesserung verlangt und auch erhalten. Bezüglich der Schnittstellen scheint die Nachbesserung jedoch ohne Erfolg geblieben sein.
Jetzt haben Sie Windows 7 installiert in der Hoffnung, durch den Wechsel des Betriebssystems die Schnittstelle nutzen zu können. Da der Erfolg jedoch ausgeblieben ist, spricht einiges dafür, daß die Hardware nach wie vor einen Mangel aufweist.
Diesen Mangel müßte Ihr Vertragspartner beseitigen. Dabei geht es nicht um den Support des Betriebssystems, sondern um Ihre Ansprüche aus dem Gesichtspunkt der Sachmängelhaftung. Daß sich der Support Ihres Vertragspartners nicht auf Windows 7 erstreckt, ist klar, da Sie dieses Betriebssystem in "Eigenregie" installiert haben.
Also sollten Sie die Beseitigung des Mangels verlangen, der verhindert, daß Sie SD-Karten nutzen können.
III.
Hier können Sie Ihren Vertragspartner wie folgt anschreiben:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
am .... (Datum) habe ich bei Ihnen das ACER Notebook TYP xyz zum Preis von ...... € gekauft. Da ich SD-Karten nicht nutzen kann, hatte ich das Gerät zur Reparatur gebracht. Dies war am .... (Datum). Das Gerät habe ich mit dem Hinweis zurückerhalten, daß Alles in Ordnung sei. Leider ist der Fehler nicht behoben worden, sondern bestand auch nach Ihrem Reparaturversuch weiterhin.
Ich habe daraufhin statt des vorhandenen Windows Vista Windows 7 installiert in der Hoffnung, damit den Mangel beseitigen zu können. Leider ohne positives Erbegnis.
Damit steht fest, daß ein Mangel der Hardware vorliegt. Ich sende Ihnen das Gerät mit der Bitte zu, den Mangel im Rahmen der Gewährleistung zu beseitigen.
Soweit Sie zuletzt darauf hingewiesen hatten, ein Support von Windows 7 sei nicht möglich, sei angemerkt, daß es mir darauf auch nicht ankommt. Ich möchte eine funtionsfähige Hardware.
Mit freundlichen Grüßen
abc"
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Raab
Rechtsanwalt
Gerhard Raab
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