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Frage geschrieben am 04.09.2006 16:20:00

Wandlung KFZ Neufahrzeug

Rechtsgebiet: Kaufrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 11036
Hallo,
ich habe einen VW Golf V EZ 02.2005 Neuwagenleasing/Erstbesitz, nach wiederholten und immer wieder neu auftretenden Mängeln wurde über das Autohaus in 08.2006 eine Wandlung bei VW in Wolfsburg beantragt. Dieser wurde -seitens des Autohaus- als Kulanzwandlung zugestimmt. Der dazu gehörige Leasingvertrag soll rückabgewickelt werden, als Kulanz-Auflage vom Autohaus suchte ich mir dort einen anderen gebrauchten Wagen aus. Nunmehr fordert das Autohaus eine "Tauschprämie Euro 1.500,-" zurück, welche mir in 02.2005 für meinen damaligen Gebrauchtwagen zusätzlich für die Kreditablösung angerechnet wurde.
Meine Fragen:
1. Ist es zulässig einer vom Werk zugestimmten Wandlung an einen Kauf eines anderen Fahrzeugs zu koppeln?
2. Kann die damalige "Tauschprämie" aus dem Fahrzeugankauf im Zuge der Wandlung zurückgefordert werden ?
3. Inwieweit darf ein Fahrzeug bei Wandlung und 22.oookm Fahrleistung nutzungsbedingte normale Verschleisserscheinungen aufweisen.

Sofern es diesbezüglich bereits Urteile gibt, wäre es schön diese zu benennen.
Mit freundlichen Grüßen


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Diese Antwort ist vom 4.9.2006 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 04.09.2006 19:35:07
Sehr geehrter Frau/ Herr, Ihre Frage beantworte ich kusorsch wie folgt: 1. Die Koppelung des Rücktritts (früher Wandlung) an den Kauf eines ande............

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