Wärmedämmung Grundstücksgrenze Aussenwand Hessen
| 31.05.2006 00:32
| Preis:
***,00 € |
Nachbarschaftsrecht
Beantwortet von
| in unter 2 Stunden
Mein Haus steht direkt auf der Grenze zum Nachbarn (Grenzbebauung)
Das Grundstück ist abschüssig ist (Nachbar liegt tiefer)
Im Rahmen von Wärmedämmungsmasnahmen möchte ich nun einen Vollwärmeschutz auf der Aussenwand anbringen.
Diese würde ab einer Höhe von ca. 2m um ca. 12cm in das Nachbargrunstück hineinragen.
Bevor ich das Gespräch mit meinem Nachbarn suche, interessiert mich die rechtliche Seite:
Kann der Nachbar dies verbieten?
Eine Beeinträchtigung besteht in keinem Falle.
Vielen Dank
31.05.2006 | 01:40
Antwort
von
Rechtsanwalt Robert Weber
510 Bewertungen
Sehr geehrte Ratsuchende,
sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Frage!
Das geplante Projekt stellt einen sogenannten Überbau dar.
Der Nachbar kann dies verbieten, da dies einen Eingriff in sein Eigentum an seinem Grundstück darstellt.
Mit freundlichen Grüßen,
RA R. Weber
Nachfrage vom Fragesteller
31.05.2006 | 07:57
Gibt es eine "bagatellegrenze" von 1-... cm, z.b wenn ich den alten putz entferne und neuen aufbringe mit wärmedämmung?
Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt
01.06.2006 | 00:53
Sehr geehrter Ratsuchender,
Vielen Dank für die Nachfrage.
Eine Bagatellgrenze ist mir nicht bekannt, Ihr Nachbar kann theoretisch auch einen Überbau von 1 Millimeter untersagen.
Mit freundlichen Grüßen,
RA R. Weber