Wäre diese Tochter, die mein Lebenspartner angenommen aber nicht adoptiert hat, im Falle seines Tode
05.10.2011 21:05
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Generelle Themen
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Mein Lebensgefährte hat 1984 in der ehemaligen DDR geheiratet. Seine Frau brachte eine Tochter mit in die Ehe, die seinen Familiennamen angenommen hat, aber nie von ihm adoptiert wurde.
Wäre diese Tochter im Falle seines Todes erbberechtigt?
Trifft nicht Ihr Problem?
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Tochter
05.10.2011 | 21:41
Antwort
von
Rechtsanwalt Dipl.-Finanzwirt Reinhard Schweizer
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Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes gerne wie folgt beantworten möchte:
Stiefkinder haben nur bei ihren leiblichen Eltern ein gesetzliches Erbrecht.
Dieses erstreckt sich deshalb nicht auf den Stiefvater, so dass Stiefkinder in einem solchen Fall kein gesetzliches Erbrecht haben.
Ausnahme bilden hierbei Adoptivkinder, denn diese sind zwar keine leiblichen Nachkommen, werden aber juristisch so behandelt und verfügen daher über das gleiche Erbrecht wie leibliche Abkömmlinge. Hier wurde die Tochter jedoch nicht von Ihrem Lebensgefährten adoptiert.
Unerheblich ist in diesem Zusammenhang, dass die Tochter den Familiennamen Ihres Lebensgefährten angenommen hat, denn emotionale Bindungen sind im Erbrecht nicht von Belang.
Zwar werden Stiefkinder in der gesetzlichen Erbfolge nicht berücksichtigt; doch durch ein
Testament bzw. Erbvertrag kann der Erblasser diese selbstverständlich als Erbe einsetzen.
Demzufolge obliegt es Ihrem Lebensgefährten, ob er seine Stieftochter an seinem Nachlass beteiligen möchte oder aber nicht.
Ein gesetzliches Erbrecht oder gar ein juristischer Pflichtteilsanspruch bestehen jedoch nicht.
Ich hoffe, Ihnen einen ersten Überblick über die Rechtslage gewährt zu haben.
Mit besten Grüßen
Reinhard Schweizer
Rechtsanwalt, Dipl.-Finanzwirt
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