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Ich lebe und arbeite in Deutschland und bin derzeit in Elternzeit, möchte aber in Kroatien eine GmbH gründen. Ich wäre dort nicht angestellt, nur Inhaberin und einzige Gesellschafterin. Darf ich das während meiner Elternzeit (vom deutschen Recht her) machen? Sozialabgaben müsste ich dort nicht zahlen, da ich hier renten- und krankenversichert bin.Antwort geschrieben am 18.01.2012 14:06:51 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Thomas Bohle
Damm 2, 26135 Oldenburg, Tel: 0441 26726, Fax: 0441 26892
Arbeitsrecht, Familienrecht, Zivilrecht, Baurecht, Miet und Pachtrecht
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da Sie nach Ihrer Sachverhaltsdarstellung in der Elternzeit sind, besteht das Arbeitsverhältnis zum Arbeitgeber nach wie vor.
Wenn Sie nun also eine Nebentätigkeit (die nicht mehr als 30 Wochenstunden betragen dürfte) ausüben wollen, dürfen Sie dem Arbeitgeber dadurch keine Konkurrenz machen, so dass es auf die Art der GmbH-Ausrichtung ankommen wird.
Zudem muss und sollte Ihr Arbeitsvertrag auf ein zulässiges Verbot einer Nebentätigkeit geprüft werden, da ein solches Verbot dann zu beachten wäre.
Gibt es kein Verbot im Arbeitsvertrag, liegt keine Konkurrenztätigkeit vor, düfren Sie dann diese Nebentätigkeit aufnehmen, MÜSSEN ABER Ihren Arbeitgeber davon unterrichten.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle
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