Wackelige Ladeneinrichtung beschädigt
| 24.04.2006 17:10 |
Preis: ***,00 € |
Beantwortet von
| in unter 1 Stunde
Preis: ***,00 € |
Schadensersatz
Beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Bohle
| in unter 1 Stunde
In einer Geschäft für Kunstgegenstände hat sich mein Schwiegervater leicht an einem über einem Heizkörper befindlichen Holzbrett abgestützt. Er war fälschlicherweise der Annahme, dass dieses Brett wie ein Regal an der Wand befestigt sei, es stellte sich jedoch bei Berührung heraus, dass es nur vollkommen unbefestigt locker auf dem Heizkörper auflag.
Durch die Berührung fiel das Brett hinunter und zerstörte 2 darauf befindliche Gegenstände (Verkaufspreis je 50 Euro) sowie eine Steckerleiste. Ausserdem wurde ein PC des Ladenbesitzers leicht beschädigt (Festplattenkabel gelöst, die Funktion konnte duch den Programmierer wieder hergstellt werden, ausserdem ist das Gehäuse verbeult)
Mein Schwiegervater hatte leider zu diesem Zeitpunkt aus hier nicht zu betrachtenden Gründen keine gültige Haftpflicht-Versicherung.
Ich habe dem Ladenbesitzer mündlich kulanterweise 100 Euro zur Regelung angeboten, sich ergebend aus 40 Euro für neues PC-Gehäuse und 60 Euro *Einkaufspreis* der beiden Gegenstände. Der Ladenbesitzer erwartet aber Erstattung des *Verkaufspreises* (100 Euro) plus Gehäuse plus Arbeitszeit, also ca. 200 Euro. Mein Angebot "50:50" also wiederum 100 Euro schlug er aus.
Frage: Haftet der Kunde zu 100% für solche Schäden? Darf ein Ladenbesitzer Bretter mit Ware lose auf Heizungen legen? Was wäre passiert wenn das Brett meinem Schwiegervater auf den Fuss geknallt wäre? Und: Muss wirklich der *Verkaufspreis* der beschädigten Ware bezahlt werden, oder nur der Einkaufspreis?
Trifft nicht Ihr Problem?
Wir haben 8 weitere Antworten zum Thema:
beschädigt
beschädigt









