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Frage geschrieben am 27.04.2011 12:52:30

WG-Zimmer Vermietung

Rechtsgebiet: Generelle Themen | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1000
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
wir haben als WG ein Zimmer zu vermieten und dies im Internet inseriert. Es hat sich ein Interessent aus dem Ausland gemeldet und einen Scheck per Post zugesendet. Inzwischen haben wir bemerkt, dass auf der Homepage vor scheckbetrügern gewarnt wird.
Wie verhält man sich in einem solchen Fall.
Wenn man wirklich einen Scheck im Briefkasten vorfindet. Versuchen diese Menschen gewaltsam in die Wohnugn einzudringen? Was kann man tun?


Antwort geschrieben am 27.04.2011 13:57:23
Sehr geehrte/r Ratsuchende/r,

gerne beantworte ich Ihre Fragen auf Grundlage Ihrer Angaben und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:

Leider sind schon viele auf einen Scheckbetrug aus dem Ausland reingefallen.

Wenn in Ihrem Fall der Scheck einen höheren Betrag enthält, als die eigentliche Zimmermiete, sollten Sie besonders kritisch sein.
Meistens wird zudem unter einem Vorwand aufgefordert, den Differenzbetrag per Western Union o.ä. zu überweisen. Da aber der Auslandsscheck in der Regel nicht gedeckt ist, wird die Bank den gutgeschriebenen Betrag zurückbuchen. Ihren vorab geleisteten Differenzbetrag würden Sie aber nicht wieder bekommen.

Es gibt darüber hinaus noch ähnliche Betrugsmethoden.
Jedenfalls zielen die Betrüger meist darauf ab, dass Sie einen (ungedeckten) Scheck einlösen und einen Betrag zurück überweisen oder sogar bar auszahlen sollen.

Wenn Sie also in den nächsten Tagen einen Scheck erhalten, rate ich Ihnen, zunächst zu einer Bankfiliale zu gehen und den Scheck dort überprüfen zu lassen.

Um herauszufinden, ob der Interessent Ihnen ein seriöses Angebot unterbreitet, sollten Sie ihn darauf hinweisen, dass Sie eine Zahlung per Scheck ablehnen und ggf. nur eine Vorauszahlung per Überweisung akzeptieren.

In Scheckbetrugsfällen aus dem Ausland geht es vorwiegend um Vermögensschäden.
Dass in solchen Fällen Menschen versucht haben, gewaltsam in eine Wohnung einzudringen, ist bisher unbekannt.

Im Übrigen verweise ich auf die Lektüre folgender Seite:
http://www.pfiffige-senioren.de/differenztrick.htm#g

Abschließend hoffe ich, Ihnen einen ersten Überblick über die Rechtslage vermittelt zu haben und bedanke mich für eine positive Bewertung.


Bewertung der Antwort vom Fragesteller

WG-Zimmer Vermietung | Gesamtbewertung: 5/5 | Datum: 2011-04-27
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