WEG-Verwaltervertrag außerordentlich kündigen / Abberufung
| 26.03.2012 11:28 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum
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Rechtsanwalt Hans-Georg Schiessl
Sehr geehrte Experten !
Ich bin seit 5 Jahren WEG-Verwalter in einer kleinen Eigentümergemeinschaft. Bei der letzten Versammlung wurde ich für weitere 5 Jahre als Verwalter gewählt.
Aufgrund erheblicher Mißstände zwischen mir als Verwalter und einzelnen Miteigentümern ist das Vertrauen meinerseits zur Eigentümergemeinschaft erheblich gestört und zum Teil sehr angespannt; meine Arbeit als Verwalter wird auch ständig in Frage gestellt, sogar als Lügner wurde ich bereits durch einen Mitigentümer betitelt. Ich habe seinerzeit die Verwaltung von einer hauptberuflichen Verwalterin übernommen, die nichts gemacht hat. Ich selber mache die Verwaltung ehrenamtlich gegen geringe Aufwandsentschädigung, da ich selber auch im Hause wohnte und der Gemeinschaft nicht zur finanziellen Last fallen wollte.
Ich möchte den Verwaltervetrag außerordentlich kündigen, die ist nur aus wichtigem Grund möglich. Ferner möchte ich eine Abberufung meiner Person als Verwalter erreichen. Es sind 2 Miteigentümer und eine Erbengemeinschaft ( insgesamt 3 Wohnungen ).
Wie gehe ich nun schriftlich mit Kündigung (Mietrecht) und Abberufung ( vereinfachtes Umlaufverfahren ) vor ? Muss ich eine bestimmte Frist einhalten ( außerordentliche Kündigung (Mietrecht) )?
Trifft nicht Ihr Problem?
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